EU-Gesetz zur Einschränkung des illegalen Holzeinschlages

Kompromissvorschlag berücksichtigt europaweite Einwände

Nachdem der vergleichbare amerikanische Lacey Act seit Frühjahr 2009 in Kraft getreten war, stand die EU nicht zuletzt angesichts des UN-Klimagipfels im vergangenen Dezember in Kopenhagen unter erheblichem Handlungsdruck. Verschiedene politische Gruppen und breite Kreise der Öffentlichkeit forderten eine wirksame Importkontrolle für Holzprodukte in Europa. Ziel war es, die Einfuhr von Holzprodukten aus illegalen Quellen in den EU-Raum zu stoppen und damit einen Beitrag zur Eindämmung des illegalen Holzeinschlages im Ausland zu leisten. Gleichzeitig sollen Wälder weltweit als wertvolle CO2-Speicher erhalten werden.

In seiner Sitzung Ende vorigen Jahres hat der Europäische Landwirtschaftsrat eine Kompromisslösung zu der bisherigen Gesetzesvorlage beschlossen. Die nächsten Schritte im komplizierten EU-Gesetzgebungsverfahren sind eine Abstimmung des Europäischen Rates, eine zweite Lesung im Europäischen Parlament und eine anschließende Einführungsphase. Aus heutiger Sicht wird das Gesetz voraussichtlich Ende 2012 abschließende Anwendbarkeit erlangen und ist dann nahezu für alle Holzprodukte der Zolltarifnummern 4401-4418, Papier und Zellulose und auch für Möbel anzuwenden. Ebenso wird es für alle Parkett- und Rohholzimporte zur Parkettproduktion aus Drittländern gültig sein.

Die in erster Lesung im vergangenen Frühjahr vom Europäischen Parlament verabschiedete Gesetzesvorlage enthielt viele Bestimmungen, die überaus praxisfern und somit kaum erfüllbar waren und darüber hinaus einen ungeheuren bürokratischen Verwaltungsaufwand für den Importhandel verursacht hätten. Nicht zuletzt durch aktive Lobbyarbeit verschiedener europäischer Verbände wie z.B. CEI-Bois, EFPI und FEBO konnten in der Zwischenzeit wesentliche Änderungen der vorliegenden Texte erreicht werden.

Besondere Sorgfaltspflicht wird gefordert

Entgegen der bisherigen Vorlage wird in der Kompromisslösung das Gesetz ausschließlich für denjenigen Marktteilnehmer relevant, der ein Holzprodukt aus einem Drittland in den europäischen Wirtschaftsraum importiert. Nachfolgenden Gliedern der Handelskette werden hingegen keinerlei zusätzliche Verpflichtungen auferlegt. Sie können sich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben auf die Rechtmäßigkeit der Einfuhr durch den Erstimporteur verlassen.

Vom Importeur hingegen wird verlangt, zunächst eine Risikoanalyse hinsichtlich seiner Lieferanten von Holzprodukten aus Drittländern anzufertigen. Darüberhinaus muss der Importeur lückenlose Legalitätsnachweise zu den vom ausländischen Hersteller eingesetzten Holzprodukten einfordern und archivieren. Begleitende Herstellerdeklarationen, die über Art, Menge und Herkunftsland der eingesetzten Hölzer Auskunft geben, werden in Zukunft gefordert.

Indirekt unterstützt die neue Vorlage forstwirtschaftliche Zertifizierungen durch unabhängige Dritte. Forstzertifizierungssysteme beispielsweise vom FSC oder PEFC könnten dadurch einen deutlichen Impuls zur weiteren Verbreiterung erhalten. Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die Bemühungen des von der EU geförderten TFT (The Forest Trust), der seinen Sitz in Genf hat. TFT bietet Importeuren von Holzprodukten aus ausgewählten Ländern, wie zum Beispiel Brasilien, China, Indonesien, Malaysia, Vietnam und verschiedene afrikanische Länder, die Möglichkeit, für einen spezifischen Lieferanten aus einem dieser Länder eine lückenlose Überprüfung der Legalität vom Wald über das Sägewerk bis hin zum fertigen Holzprodukt durchzuführen. Das Programm wird unter dem Titel "Timber Trade Action Plan" (TTAP) angeboten und voraussichtlich noch bis Ende 2011 finanziell von der EU durch Übernahme von 72% der Kosten unterstützt. Beim TTAP geht es ausschließlich um eine Verifizierung der Legalität, was nicht zwingend etwas mit einem Nachweis der Nachhaltigkeit zu tun haben muss.

Der europäische Gesetzgeber hat Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit für alle Mitgliedsstaaten ausdrücklich in der Abschlussbemerkung der Vorlage festgelegt. Nach Artikel 17 der Gesetzesvorlage sind die Mitgliedsstaaten allerdings aufgefordert, Regeln und Strafen im Falle von Zuwiderhandlungen festzulegen. Das könnte dazu führen, dass gleiche Vergehen in verschiedenen Ländern der EU uneinheitlich bestraft werden. Völlig unklar ist noch, wie die Einhaltung des Gesetzes überprüft werden kann. Hier fordert der Gesetzesgeber die Schaffung von "neutralen Beobachtern". Es muss sich um eine Institution mit Sitz innerhalb der EU handeln, die die Einhaltung der besonderen Sorgfaltspflichten der Importeure von Holzprodukten überprüfen kann und dabei keinerlei Interessenskonflikten ausgesetzt ist. In jedem Mitgliedsland soll es mindestens eine derartige Kontrollinstanz geben. Obwohl die Kostenübernahme nicht ausdrücklich in der Gesetzesvorlage spezifiziert ist, ist zu erwarten, dass die Kosten vom Importeur zu tragen sind und sich somit preissteigernd auswirken werden.

Ab wann wird das Gesetz Gültigkeit erlangen?

Der Europäische Rat wird im 1. Halbjahr 2010 über die Gesetzesvorlage abstimmen. Danach wird sich das Europäische Parlament erneut mit dieser Gesetzesvorlage befassen und eine abschließende Entscheidung herbeiführen. Ein Inkrafttreten wird nicht vor Ende 2012 erwartet. Da die im Gesetz festgelegten Auflagen für Importeure nach wie vor umfangreich sein werden, sind die Händler gut beraten, sich möglichst frühzeitig auf das kommende Gesetz einzustellen.
aus Parkett Magazin 03/10 (Holz)