Illegaler Holzeinschlag: Neue Richtlinien für USA-Exporte


Seit 1. Mai gelten neue Vorschriften für den Export von Holzprodukten in die Vereinigten Staaten. Das amerikanische Landwirtschaftsministerium hat damit die Mengenangaben des seit ca. einem Jahr gültigen Lacey Act konkretisiert. Um eine einheitliche Datenbasis zu schaffen, darf die zwingend vorgeschriebene Warenbeschreibung für in die USA exportierte Holzprodukte nur noch metrische Mengenangaben in kg, m, qm oder cbm enthalten. Sie müssen, losgelöst von der Gesamtmenge des Produktes, dem jeweiligen Anteil der einzelnen Holzarten entsprechen.

Diese Regelung ist insbesondere für Mehrschichtparkett von hoher Bedeutung. Der Exporteur ist verpflichtet, alle in der jeweiligen Lieferung eingesetzten Holzarten hinsichtlich der Warenbeschreibung, der botanischen Bezeichnung, des Ursprungslandes und der einzelnen Mengen aufzuschlüsseln.

Als Beispiel würde die zweite Seite der Deklaration wie abgebildet aussehen. Dabei wird unterstellt, dass es sich um eine Lieferung von 2.100 qm Mehrschichtparkett mit der Abmessung von 2.200 x 190 x 15 mm handelt. Die Deckschichtdicke beträgt 4 mm, die Mittellage besteht einheitlich aus Fichte in 9 mm Dicke und der Gegenzug aus 2 mm Kiefer. Die Deckschichten verteilen sich in diesem Beispiel wie folgt: 300 qm Eiche aus Deutschland, 400 qm Eiche aus Russland, 700 qm Buche aus Dänemark und 700 qm Ahorn aus Kanada.
aus Parkett Magazin 04/10 (Holz)