Bundeswaldgesetz: Bundesrat billigt Änderung


Der Bundesrat hat die vom Bundestag am 19. Juni beschlossene Änderung des Bundeswaldgesetzes gebilligt. Im neuen Gesetz werden Kurzumtriebsplantagen und Agroforstsysteme von der Walddefinition ausgenommen. Damit kann der klimafreundliche Rohstoff und Energieträger Holz vermehrt auch außerhalb des Waldes erzeugt werden. Weiter haftet der Waldbesitzer nicht für "waldtypischen Gefahren", wie sie sich aus höheren Alt- und Totholzanteilen bei einer naturnahen Bewirtschaftung der Wälder ergeben.

Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) begrüßt den Abschluss der Bundeswaldgesetz-Novelle als einen entscheidenden Meilenstein für den deutschen Wald. "Mit dieser Gesetzesfassung bekennt sich die Bundesrepublik Deutschland zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Waldbewirtschaftung", so der DFWR-Präsident Georg Schirmbeck. "Bewährtes wird beibehalten, zielgerichtete Neuregelungen stärken die Handlungsfähigkeit der Forstwirtschaft, um ihrer ökologischen, sozialen und ökonomischen Verantwortung gerecht zu werden."

Die neuen Regelungen sichern künftig ein harmonisches Miteinander von Waldbewirtschaftung und Erholung im Wald. Die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und damit der kleinstrukturierte Waldbesitz werden gestärkt, da nun auch forstwirtschaftliche Vereinigungen Holzprodukte vermarkten dürfen. Diese wettbewerbsrechtliche Klarstellung sichert den Marktzugang für Besitzer kleiner Waldflächen und ermöglicht eine verbesserte Versorgung der Holzwirtschaft.
aus Parkett Magazin 04/10 (Holz)