Bundesland Berlin verschärft öffentliches Auftragswesen

ILO-Kernarbeitsnormen werden Pflicht


Im August ist im Bundesland Berlin ein neues Ausschreibungs- und Vergabegesetz in Kraft getreten. Es fordert bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen die Einhaltung der in den ILO-Kernarbeitsnormen (s.u.). Betroffen sind unter anderem Wohntextilien, abgepasste Teppiche und Bodenbeläge aus Holz, also Parkett und Laminat.

Bieter in öffentlichen Ausschreibungen - Händler, Verarbeiter oder Hersteller - sind jetzt verpflichtet, für von ihnen verwendete Produkte Nachweise über die Einhaltung der sozialer Mindeststandards bei der Produktion zu führen. Dies kann durch ein Zertifikat geschehen. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf eine Liste mit international anerkannten Gütesiegeln wie Care & Fair und Rugmark für Teppiche sowie IVN und IVN-Best für Textilien.

Existiert für ein Produkt kein solches Zertifikat, ist es möglich, eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sie muss dem Angebot beigefügt werden.

Für Beschaffungen mit einem Auftragswert von bis zu 500 EUR kann auf die Erklärung verzichtet werden. Bei höheren Beträgen führt ein fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Nachweis allerdings zum zwingenden Ausschluss des betreffenden Angebotes.

Verstößt ein Unternehmen als Auftragnehmer gegen die Bestimmungen, drohen Vertragsstrafen zwischen 1 % der Auftragssumme bei einmaligen und bis zu 5 % bei mehreren Verstößen. Diese sind auch zu zahlen, wenn der Verstoß von einem Nachunternehmer begangen wird.

Nach Auskunft der Berliner Senatsverwaltung gibt es entsprechende Vorschriften bereits seit längerer Zeit in zahlreichen Kommunen. Darüber hinaus planten auch einige andere Bundesländer vergleichbare Regelungen.

ILO-Kernarbeitsnormen


Die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 1998 festgelegten Kernarbeitsnormen sind Sozialstandards, die menschenwürdige Arbeitsbedingung und einen ausreichenden Schutz der Arbeitnehmer garantieren sollen.

Sie basieren auf den vier Grundprinzipien Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit und Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Staaten, welche die Normen ratifiziert haben - darunter auch Deutschland -, sind dazu verpflichtet, über die Einhaltung und Fortschritte bei der Umsetzung Bericht zu erstatten.

Weitere Informationen unter www.ilo.org/public/german/region/eurpro/bonn/kernarbeitsnormen/index.htm.
aus BTH Heimtex 11/10 (Recht)