Europäische Holzhandelsverordnung

Leitfaden wird für kommenden März erwartet


Auf Einladung der Europäischen Kommission trafen sich im November involvierte Branchen, um einen Leitfaden (Guidance Document) für die Europäische Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation - EUTR) zu erörtern. Mit dem Schriftstück wird das Ziel verfolgt, verschiedene Aspekte der EUTR und der zugehörigen Durchführungsverordnungen verständlich zu machen. Das Dokument wurde auf Anregung von Interessenvertretern, Experten der Mitgliedsstaaten und Mitgliedern des FLEGT-Komitees erarbeitet (FLEGT ist eine englische Abkürzung und steht für "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor", d. Red.). Zu den Adressaten gehören unter anderem "Operators und Traders".

"Als Operator werden jene Marktteilnehmer bezeichnet, die Holz oder Holzerzeugnisse erstmals im Europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringen", erläuterte Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH). "Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Importeure handelt, die diese Waren von außerhalb einführen oder Produkte, die innerhalb des Binnenmarktes erstmals bereitgestellt werden. Trader sind alle Marktteilnehmer der nachfolgenden Marktstufen."

Das Schriftstück ist nicht gesetzlich bindend. Es ersetzt oder ergänzt auch keine Inhalte der Europäischen Holzhandelsverordnung. "Die Europäische Kommission wird das zunächst nur in englischer Sprache erhältliche Dokument weiter überarbeiten und beabsichtigt, es pünktlich zum vollumfänglichen Inkrafttreten der EUTR zum 3. März 2013 zu veröffentlichen", so Klaas. Es soll in regelmäßigen Intervallen mit den Erfahrungen aus der Umsetzung der EUTR überarbeitet werden.

Der Leitfaden, heist es, präzisiert unter anderem schwer verständliche Begriffe wie "vernachlässigbares Risiko" oder "Komplexität der Lieferkette". Ferner werden nützliche Hinweise zu unterstützenden Fragestellungen beim Aufbau eines Sorgfaltspflichtsystems (Due Diligence Systems - DDS), zum Zugang zu Informationen sowie zur Rolle von Zertifizierungssystemen im Rahmen der Risikobewertung und Risikominderung gegeben. Im Anhang des Guidance Documents sollen Fallbeispiele erklären, wann ein Marktteilnehmer als Operator im Sinne der EUTR gilt und damit die Pflicht hat, ein DDS zu implementieren.

Nachgelagerte Handelsstufen müssen nachweisen, von wem sie das Holz oder die Holzprodukte erhalten haben. "Diese Verpflichtungen beider Arten von Marktteilnehmern dienen der Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette", so Klaas. Damit einher gehe eine Dokumentationspflicht mit einer Aufbewahrungszeit von mindestens fünf Jahren.
aus Parkett Magazin 05/10 (Holz)