FHG-Fortführungs-Konzept

FHG-Tagung am 29.8. in Solingen zur Gründung einer neuen Beschaffungs- und Dienstleistungsgesellschaft mit Zentralregulierung unter neuem Namen


Anlässlich der vorgenannten Tagung haben die FHG-Kommanditisten und assozierten Mitglieder - insbesondere diejenigen, die in ungekündigtem Vertragsverhältnis zur FHG stehen - signalisiert, dass sie an der Gründung einer neuen Beschaffungs- und DienstleistungsgeseIlschaft dem Sinne der FHG entsprechend, die allerdings unter einem neuen Namen firmieren würde, Interessiert sind. Aber auch ein Teil der Anschluss-häuser, die aufgrund von Verunsicherung im Zuge des Insolvenzeröffnungsverfahrens die Verträge mit der FHG gekündigt haben, bekundeten ebenfalls Bereitschaft zu einer neuen modifizierten Zusammenarbeit.

Wenn uns dieses Vertrauen auch weiterhin so konsequent übertragen wird, sind wir zuversichtlich, spätestens zum 01.11.2002 den Geschäftsbetrieb eines neuen Unternehmens unter Ausschluss der zu Tage getretenen Risiken für Gesellschafter und Lieferanten aufnehmen zu können. Hierzu haben wir am 29.08.2002 ausgeführt, wie wir das Risiko der möglichen Doppelzahlungen und den Komplex der Eigentumsvorbehalte ausschließen. Nämlich, indem wir - im Gegensatz zur bisherigen Praxis -zwar weiterhin Liefer- und Konditionsverträge mit den Lieferanten abschließen werden, jedoch über eine separate Gesellschaft zusätzlich eInen reinen Zentralregulierungsvertrag inklusive einer umfassenden Delkredere-Übernahme.

Dies bedeutet, dass die Mitglieder zukünftig auf ihr Haus ausgestellte Originalrechnungen direkt erhalten und wir hiervon Kopien, die - wie bisher - in unserer EDV-Systematik be- und verarbeitet werden. Wöchentlich erhalten die Mitglieder Zahlungsvorschläge. Sie teilen uns mit, welche Rechnungen - ggfs. unter Abzug von Belastungsanzeigen - bezahlt werden sollen und welche überhaupt nicht. Damit vermeiden wir vor allen Dingen, dass die jetzt im Raum stehende Thematik möglicher Doppelzahlungen nicht mehr aufkommen kann. Das bedeutet, dass für die Gesamtheit der zukünftgen Mitglieder keinerlei Risiken auftreten können.

Darüber hinaus planen wir auch die Einführung eines sog. Kreditorenmanagements. Erläuterungen hierzu folgen separat.

Entscheidend für ein solches Gelingen Ist natürlich, dass sich möglichst viele Unternehmen an dieser neuen Gesellschaft beschaffungs- und dienstleistungsmäßig beteiligen, nicht unbedingt aber finanziell.

Nachfolgend einige wesentliche Vorabinformationen zu unseren Gedanken hinsichtlich der neuen Gesellschaft

1. Unser Modell sieht die Gründung einer Großhandelsgesellschaft als sog. "Kleine Aktiengesellschaft" mit einem Stammkapital von 500.000 bis 1.000.000 EURO vor.

2. An dieser Aktiengesellschaft sollte möglichst ein Hauptaktonär die Mehrheit halten oder sogar sämtliche Anteile. Damit wäre das wirtschaftliche Kapitalhaftungsrisiko mehrheitlich in einer Hand oder in einer Hand mit dem weiteren Vorteil, dass in einer solchen Gesellschaft kurze und sichere Entscheidungswege gegeben sind.

3. Auf Wunsch können sich aber auch Unternehmen oder Genossenschaften an der Zeichnung bestimmter Aktienanteile beteiligen, die z.B. mit 4 % über dem jeweiligen Euribor-Zinssatz p.a. verzinst werden, zuzüglich - soweit dies die Ertragssituation zulässt - einer entsprechenden Dividenden-Ausschüttung.

4. Unabhängig hiervon planen wir, eine vergleichbare Konditionssystematik wie bisher bei der FHG zu etablieren, jedoch mit der Maßgabe, dass wIr 50 % unserer individuellen Zahlungsziele an die Mitglieder weitergeben; dies erhöht dann deren Liquiditätsspielraum - im Gegensatz zur bisherigen Praxis. Die/Der sog. Kooperations- oder Listungs-Präferenz/-Rabatt soll dazu genutzt worden, um die Kosten der Gesellschaft, die äußerst "schlank" sein wird, zu decken, d.h, wir werden - wenn überhaupt - nur unwesentlich über den bisherigen Kosten der FHG liegen. Der verbleibende Betrag der Kooparations-Präferenz wird genauso umsatzabhängig (und bezogen auf eine erstklassige Lieferanten-Konzentration) an die zukünftigen "Mitgliedsfirmen" oder Aktionäre ausgeschüttet.

5. Konditionsmäßig favorisieren wir - über uns abzurechnen - die Möglichkeit von Individualboni, denn wir sind zu der Auffassung gekommen, dass Leistung und Gegenleistung sich ergänzen sollten. Hier kommen wir sicherlich auch dem Wunsche der wesentlichen Lieferanten nach.

6. Darüber hinaus wird es eine leistungsbezogene Jahresumsatzbonusstaffel geben, die für die Lieferanten überschaubar ist, wobei wir - unter der Voraussetzung der Zustimmung der Mitglieder - die Netto-Netto-Preispolitk gänzlich ausschalten wollen. Hierbei sollen die einzelnen Betriebstypen (GH, EH und Objekteure) durchaus differenziert eingestuft werden können.

7. Das Thema "Lieferanten-Konzentration" ist bei einem zunächst vielleicht verminderten Gesamtjahres-EK-Volumen von eminenter Bedeutung.

8. Die Mitglieder/Aktionäre haben ansonsten die gleichen umfänglichen Rechte wie bisher, und zwar in den Produktausschüssen, bei der Auswahl der Lieferanten, der Festlegung der Konzentrations-Lieferanten, und sie haben ein Mitspracherecht bei der Firmen-/Untemehmenspolitik.

9. Wir werden weiterhin die einzelnen Anschlusshäuser raten und kreditversichern lassen. Dies wird eine separate GmbH dieser AG realisieren, und intern wird dafür Sorge getragen, dass das versicherte Volumen nicht überschritten wird, so dass entsprechende Risiken In Zukunft zu 100 % vermieden werden.

10. Durch die eigene Zentralregulierungsgesellschaft, die eine 100%-ige Tochter der AG sein wird, ist es ausgeschlossen, dass zukünftig entsprechende EDV-Investitionskosten direkter oder indirekter Art durch Abschreibungen auf die Mitglieder zukommen. Wir werden im Übrigen unsere hochintelligente EDV-IT-Technik dritten Unternehmen durch Lizenzvorgabe zur Verfügung stellen oder in deren Auftrag Dienstleistungen erbringen.

11. Den Bereich Marketing werden wir eventuell outsourcen, jedoch mit dem Recht, hierauf jederzeit zurückgreifen zu können. Dies ist unerlässlich, weil Marketing-Dienstleistungen zukünftig für die Anschlushäuser verstärkt Wichtigkeit für einen erfolgrolchen Vertrieb erlangen. Auch wird dieser Aufgabenkreis von den Lieferanten hoch bewertet. Gemeinsame Aktivitäten werden entsprechend unterstützt und honoriert.

12. Es wird In Zukunft nur noch einen Geschäftsführer/ Vorstand und einen Prokuristen geben, und der Geschäftsführer/Vorstand ist mit einem Assistenten auch zuständig für das Produktmanagement im Bereich Bodenbeläge/Zubehör etc. Ein weiterer Produktmanager ist zuständig für den Bereich Heimtextilien.
aus BTH Heimtex 09/02 (Großhandel)