Bodenleger endlich Ausbildungsberuf


Mit dem Beginn des Schuljahres 2002 ist endlich die Ausbildung zum Bodenleger gestartet. Sie dauert 3 Jahre, mit einer Zwischenprüfung in der Mitte der Lehrzeit. Sie endet mit der bestandenen Abschlussprüfung zum Facharbeiter. Facharbeiter(brief) deswegen, weil das Bodenleger-Gewerk nach wie vor in der Handwerksrolle B eingetragen ist und ein Gesellenbrief den in der Handwerksrolle A eingetragenen Ausbildungsberufen vorbehalten bleibt.

Die Voraussetzungen für Ausbildungsmöglichkeiten wurden ebenfalls festgelegt: Vorhanden sein muss ein nach § 76 Abs. 1 Bundesbildungsgesetz in Räumlichkeiten und technischer Ausstattung ausbildungsgeeigneter Betrieb sowie ein Ausbilder, der über den Meisterprüfungsteil IV - Lehrlingsausbildung - oder gleichwertige Fähigkeiten verfügt (Gesellen- oder Meisterprüfung im Parkettleger-, Maler und Lackierer-, Estrichleger- oder Raumausstatterhandwerk). Ausbildungsberechtigt sind auch Personen, die die Prüfung zum "geprüften Bodenleger" bestanden haben und die Ausbildungs-Eignungs-Voraussetzung erfüllen. Die fachliche Eignung kann auch gemäß § 76 Abs. 3 BBiG zuerkannt werden. Hierfür kommen etwa Personen in Betracht, die in einem Unternehmen, das ausschließlich oder in größerem Umfang Bodenverlege-Arbeiten durchführt, mindestens 6 Jahre als Angestellte oder Selbstständige praktisch tätig gewesen sind. Das heißt: Die Ausbildung zum Bodenleger kann nicht nur in den vier oben genannten Vollhandwerken durchgeführt werden, sondern auch in Bodenleger-Betrieben, Bodenbelags-Fachmärkten oder bei der Bodenbelags- und Klebstoffindustrie.

Den schulischen Teil der Ausbildung übernehmen die Parkettleger-Schulen mit.

Die Ausbildung zum "Geprüften Bodenleger" wird es nach einer Übergangszeit nicht mehr geben.

Ausbildungsprofil

Berufsbezeichnung: Bodenleger(in)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildungsart: Dual in Betrieb und Berufsschule
Arbeitsgebiete / Ausbildungsinhalte
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
- Anfertigung und Anwendung von technischen Unterlagen, Durchführung von Messungen

- Vorbereiten, Sichern, Einrichtern und Räumen von Arbeitsplätzen
- Handhabung und Wartung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
- Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen
- Prüfung, Vorbereitung und Herstellung von Untergründen
- Gestaltung und Verlegung von textilen und elastischen Beläge
- Verlegung von Parkett und Laminat
- Behandlung von Oberflächen
- Herstellung und Anbringung von Profilen
- Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung
aus BTH Heimtex 08/02 (Handwerk)