Norbert Strehle vergleicht schwimmend verlegte Fußböden mit geklebtem Parkett

"Verkleben vermindert Geräuschentwicklung im Raum"

Endverbraucher verwechseln leicht die trittschallverbessernden Eigenschaften mit raumakustischen Eigenschaften. Beide bauphysikalischen Eigenschaften haben aber wenig miteinander zu tun. Oft sind die Bauherren deshalb überrascht, wie ungünstig die Geräuschentwicklung ist - vor allem im Vergleich zu vollflächig geklebten Böden.

Bei Begehen eines Bodens wird Energie abgegeben, die als Geräusch hörbar wird. Schwimmend verlegte Böden sind deshalb lauter, weil ihre Masse erheblich geringer ist, als ein geklebter Boden, der wiederum mit dem massereichen Estrich verbunden ist.

Im Oktober 2002 hat sich das Entwicklungs- und Prüflabor Dresden (eph) in einer Untersuchung mit der vergleichenden Messung raumakustischer Eigenschaften beschäftigt. Geprüft wurden vier Fußbodenvarianten, die wiederum mit einem Referenzbodenaufbau des ihd (Institut für Holztechnologie Dresden) - 7,2 mm Laminatboden mit Schaumstoffunterlage - verglichen wurden.
1. Laminatboden, leimlos, 1.285 x 192 x 7 mm, auf Schaumstoffunterlage.
2. Laminatboden, leimlos, 1.285 x 192 x 9 mm, mit unterseitig kaschierter Akustikunterlage.
3. 3-Schichtparkett, 15 mm, Buche-Decklamelle, in Nut und Feder verleimt, auf Schaumstoffunterlage.
4. 2-Schichtparkett, 11 m, Buche-Decklamelle, vollflächig auf Zementestrich geklebt.

Anordnung der Prüfung

Der Untergrund im Messraum bestand aus einem 3,5 m langen und 1,0 m breiten Zementestrich. Auf der ersten Hälfte der Prüfstrecke war die Untergrundfläche sehr eben, dann bewusst so unregelmäßig, dass die Ebenheitsanforderungen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3 gerade noch eingehalten wurden (4 mm Abweichung/m).

Die schwimmend verlegten Fußböden wurden im ebenen und unebenen Abschnitt der Strecke verlegt - das geklebte 2-Schichtparkett nur im ebenen Teilbereich, da vollflächige Klebung einen besonders ebenen Untergrund voraussetzt, weil sonst Hohlstellen entstehen würden.

Je Bodenvariante wurden 15 Messungen des Gehschalls durchgeführt. Als Testperson fungierte eine Probandin mit Absatzschuhen und Hartgummisohle. Zur Charakterisierung der raumakustischen Eigenschaften wurde der erste Schritt der Testperson auf der Gehstrecke herangezogen. Als Messgröße für den entstandenen Gehschall wurde der A-bewertete Gesamtschalldruckpegel in dB(A) verwendet. Außerdem wurde der Schalldruckpegel des ebenen Streckenabschnitts in die Lauteinheit N (Sone) umgerechnet.

Prüfergebnisse

In Tabelle 1 werden die Kennwerte der Fußbodenaufbauten einander gegenüber gestellt. Der Kennwert x basiert jeweils auf der logarithmischen Mittelwertbildung aus den Einzelwerten der Messreihe. Der größte und kleinste Messwert wurde vorher gestrichen. Die Ergebnisse zeigen jeweils eine Verbesserung oder Verschlechterung des Gesamtschalldruckpegels im Verhältnis zum Referenzaufbau. Die Daten sind in der Tabelle 2 nach ebenem und unebenem Untergrund getrennt dargestellt.

Auswertung

Welche Veränderung des Gesamtschalldruckpegels wird vom menschlichen Ohr überhaupt aufgenommen?
+ 0,5 dB(A) - Verbesserung nur unter guten akustischen Bedingungen wahrnehmbar.
+ 1,0 dB(A) - Hier liegt die Schwelle für wahrnehmbare Geräuschverbesserung.
+ 3,0 dB(A) - Halbierung der Signalenergie.
+ 6,0 dB(A) - Halbierung des Schalldrucks.
+ 10,0 dB(A) - Halbierung der subjektiven Lautstärke.

Um das menschliche Empfinden von Lautstärke rechnerisch zu ermitteln, wird eine Formel benutzt: (Nref - Nj)/Nref x 100 %. Hierbei werden die gemessenen Sone-Werte (Nj) mit dem Referenzaufbau (Nref) verglichen. Heraus kommt eine prozentuale Verbesserung oder Verschlechterung der Geräuschentwicklung.

Je weiter die Werte unter dem Referenzwert von 29,6 Sone liegen, desto besser. In der vorliegenden Untersuchung konnte eindeutig nachgewiesen werden, dass vollflächig geklebtes Mehrschichtparkett mit seinem Sone-Wert 15,3 sich im raumakustischen Verhalten erheblich günstiger auswirkt als schwimmend verlegte Böden - sogar ohne Dämmunterlage.

Die Laminatfußböden erreichten lediglich eine geringe Verbesserung. Das nur in Nut und Feder verleimte Mehrschichtparkett mit Schaumstoffunter-lage entpuppte sich als lauteste Variante und zeigte keine Verbesserung zum Referenzwert.

Trittschall ist eine andere Sache

Im Hinblick auf Trittschallübertragung in fremde Räume spielt die Verlegetechnik allerdings keine Rolle. Der Trittschallschutz muss nämlich bereits bei der Herstellung des schwimmenden Estrichs gewährleistet sein - so wollen es die DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" und geltende Landesbauordnungen. Die Art und Beschaffenheit der Fußbodenausstattung darf dabei nicht mit einbezogen werden.

Ist der Trittschallschutz zwischen verschiedenen Wohnräumen in einem Gebäude durch den Deckenaufbau und den aufliegenden schwimmenden Estrich gewährleistet, dann wirken sich zusätzliche, weichfedernde Fußbodenlagen nicht mehr aus. Das gilt auch für schwimmend verlegte Parkett- oder Laminatböden.
aus Parkett Magazin 02/04 (Bodenbeläge)