Europäische Norm für Parkettklebstoffe schränkt DIN 281 ein


Die prEN 14293 Parkettklebstoffe wird zukünftig die DIN 281 ersetzen. Grundsätzlich wird in der europäischen Normung nun unterschieden zwischen Klebstoffen, die bei der Herstellung und die bei der Verlegung von Parkett angewendet werden.

Die DIN 281 war eine Norm, in der auch empirische, visuell prüfbare Faktoren eine Rolle spielten. Das haben die übrigen Europäer in der Arbeitsgruppe WG 4 (Working Group 4) abgelehnt. Nach ihrem Anspruch sollen nur Eigenschaften geprüft werden, die sich in einer Maßzahl darstellen lassen.

Auch deutsche Vertreter halten einige Aspekte der alten DIN 281 für überflüssig - etwa die Bestimmung der Verformbarkeit von Klebstoffen (neu "Gleitung" genannt). Dr. Krieger (Uzin): "So wie die DIN die Verformbarkeit gemessen hat, fiel alles in die Fehlertoleranz und wurde somit zum irrelevanten Wert. Verformung ist abhängig von der Dicke der Klebstoffschicht. Je dichter der Klebstoff verpresst ist, desto geringer ist eine Verformung möglich und im Ergebnis wird eher die Verformung der Prüfmaschine gemessen."

Auch, wenn das "Kriechen" eines Klebstoffes also kaum zu messen ist, Parkettleger sind dennoch am Grad der Verformbarkeit interessiert. Hintergrund ist das Verlegen größerer Flächen ohne Dehnfugen. Obermeister Wilhelm Nürnberger: "Wie plastisch der Kleber sich verhält, ist eine wichtige Größe für das Funktionieren eines Parkettfußbodens. Eine solche Angabe sollte nicht auf die ersten Tage beschränkt bleiben, sondern auf eine Dauer mehrerer Jahre. Durch hohe Luftfeuchte können irgendwann Einflüsse auf Kleber, Estrich und Parkett einwirken und ein Parkett, das lange gut gelegen hat, kommt plötzlich hoch."

Ebenfalls nicht übernommen in die europäische Norm wurde die Forderung der Alkalibeständigkeit. Zwar können alkalische Einflüsse aus einem feuchten Estrich kommen - in der DIN 281 wurden Klebstoffe darauf geprüft, ob sie sich unter gesättigter Calciumhydroxidlösung auflösen - aber Schäden aus der "Verseifung" von Klebstoffen sind deshalb zweitrangig, weil alkalisch belastetes Parkett längst Räucherung zeigt, bevor der Klebstoff verseift.

Geblieben ist der Wert für die Zugscherfestigkeit. Nach 3 Tagen soll der Klebstoff 3,0 N/qmm, nach 28 Tagen, teils unter Wärmeeinfluss von 40 Grad C, 3,5 N/qmm erreichen.

Als eine optionale Messmethode für Parkett wurde in die prEN 14293 die Haftzugprüfung eingeführt. Hierbei wird Parkett auf eine genormte Betonplatte geklebt und dann hochgezogen. Laut Dr. Krieger (Uzin) wird der Haftzugwert für Parkettklebstoffe "eigentlich nicht gebraucht". Üblich ist diese Messung vielmehr im Bereich der Fliesenkleber. Ideengeber war das stark im Fliesenbereich tätige italienische Unternehmen Mapei.

Nicht prüfbar nach der neuen prEN 14293 wären hochelastische Klebstoffe für Parkett, die dem Holz jede Freiheit lassen. Um sie dennoch in die Norm einzubinden, steht derzeit eine Prüfmethode für weichelastische 1K-RH-Klebstoffe in der Diskussion. Die Eckwerte: 1 mm/600 qmm Klebstoffauftrag und > 2mm Gleitung und > 0,5 N/qmm Zugscherfestigkeit. Für Klebstoffe, die über 2 mm Gleitung aufweisen, sollen nur 0,5 N/qmm gelten. Noch nicht entschieden ist, ob man diese Regel auf 1K-Klebstoffe beschränken oder alle weichelastischen Kleber einbeziehen will.

Was bedeutet die neue Klebstoffnorm für die Praxis?

Eine Norm hat nur bedingte Aussagekraft. Die Wahl des passenden Klebstoffes muss gemäß den Bedingungen auf der Baustelle getroffen werden. Die Norm stellt eine untere Linie und grobe Vergleichbarkeit von Produkten dar. Erlaubt ist alles, was darüber liegt. Der Anwender muss sich eine klare Aussage von seinem Klebstoffhersteller einholen: Welcher Klebstoff ist für das Parkettholz und den Untergrund freigegeben? Von der Industrie kommen Vorgaben, unter denen ein Klebstoff in der Regel schadensfrei zu verlegen ist. Daran sollte sich der Verleger halten. Das bezieht sich vor allem auf Trocknungszeiten und den Einsatz von Vorstrichen. Bei Dispersions- und Pulverparkettkleber beispielsweise darf das Parkett in der Abbindezeit nicht betreten werden. Der Sachverständige Gert Hausmann: "Der Klebstoff muss mindestens 24 Stunden ohne Belastung des Parketts trocknen." Auch Ruhezeiten von Vorstrichen unter Dispersionen müssen eingehalten werden.
aus Parkett Magazin 04/03 (Normen)