Welche Böden sind für Fußbodenheizung geeignet?

Fünf Fragen - viele verschiedene Antworten

Gibt es allgemein vertretene Aussagen zum Umgang mit Holzböden auf Fußbodenheizung? Ist ein Stand der Technik erkennbar? In einer anonymen Umfrage unter 17 Parkettanbietern, 7 Klebstoffproduzenten, 2 Lackherstellern und einem unspezifizierten Teilnehmer hat Heinz Schwarz von der Bundesfachgruppe Holzpflaster nach Antworten gesucht. Ein Eindruck vorweg: Uneinigkeit ist bei diesem Thema die Regel.

Frage 1: Welche Böden sind Ihrer Erfahrung nach für eine Verlegung auf Fußbodenheizung geeignet?

a) Mosaikparkett: Die Antworten reichen von der Eignung "aller Holzarten" bis zur Ablehnung nervöser, heller Holzarten. 6 Parkett- und 2 Klebstoffhersteller halten Buche, Ahorn und Esche für ungeeignet. Dem Parallelverband vorgezogen wird ein Wüfelmuster. Zweimal wird elastische Verklebung gefordert. Ein Umfrageteilnehmer empfiehlt Zwischenaufheizen vor dem Schleifen bzw. Abspachteln.

b) Stabparkett: Hier steigt der Widerstand gegen quellempfindliche Hölzer. Rund die Hälfte der Befragten lehnt Buche, Ahorn und
Esche ab. Holz mit stehenden Jahresringen bevorzugt ein Hersteller. In der maximalen Stabdicke setzt die Mehrheit auf 22 mm, Ausreißer sind 14 mm und 24 mm.

Bei den maximalen Abmessungen dominiert 70 x 500 mm (Hinweis auf DIN 280/1). Zur Verarbeitung wird elastische Verklebung genannt, Fischgrätverlegung empfohlen und der Hinweis auf Fugenbildung und Seitenverleimung gegeben.

c) Lamparkett: Nur ein Hersteller würde hier alle Holzarten einsetzen. Ein anderer hält sich ausschließlich an Eiche. 7 Antwortgeber wollen Lamparkett überhaupt nicht auf Fußbodenheizung verwenden.

Schlechte Erfahrung wurde zudem mit Wasserlacken gemacht.

d) Hochkantlamellen: In Sachen Holzart scheiden sich wieder die Geister. Eine Mehrheit hält diese Parkettform aber grundsätzlich für fußbodenheizungstauglich. Von maximal 10 bis 23 mm rangiert die für tauglich erachtete Dicke - ein zu weites Spektrum. Zusätzliche Anmerkungen: Elastisch verkleben und Seitenverleimung verhindern.

e) 3-Schichtparkett: 12 der 27 Umfrageteilnehmer halten alle Holzarten für geeignet. 15 mm wird als max. Dicke favorisiert, zwei Unternehmen nennen aber auch 21 und 22 mm.

Im Mittel gilt ein max. Dielenformat von 190 x 2.200 mm als verlegbar. Vollflächige Verklebung ist Bedingung, zweimal wird gar H-Verleimung empfohlen.

f) 2-Schichtparkett: Hier halten bereits 14 Teilnehmer alle Holzarten für geeignet. Die max. empfohlene Dicke sinkt auf 10 bis 14 mm.

Die geeigneten Abmessungen werden ähnlich unterschiedlich betrachtet - von 60 x 470 mm bis zu 150 x 2.000 mm. Ein Parketthersteller setzt auf Eiche-Gegenzug, ein Klebstoffproduzent auf Sperrholz-Gegenzug.

g) Holzpflaster: Nur wenige Hersteller haben mit diesem Produkt auf Fußbodenheizung Erfahrung. Die Hälfte davon hält es für ungeeignet. Andere empfehlen kleine Klotzabmessungen von max. 24/30 mm und eine elastische Verklebung - "möglichst auf Korkgummigranulatbahnen".

h) Massivholzdielen: Auch hier hat die Hälfte der Antwortgeber Vorbehalte. Ohnehin werden nur ruhige Holzarten für geeignet erachtet. Dreimal wird als max. Dicke 22 mm, einmal 16 mm angegeben.

Die Abmessungen sollen möglichst schmal sein, das Verhältnis von Dicke zu Breite kleiner als 1:4. Verarbeitungshinweise reichen von "nur schwimmend" bis "vollflächig verkleben".


Frage 2: Welche Vorgaben machen Sie zur Holzfeuchte?

Im Mittel liegen die Antworten bei einer Holzfeuchte von 8 % plus/minus 2 %. Die meisten Hersteller führen die DIN 280 an, wollen aber an der unteren Grenze der dortigen Vorgabe bleiben.

Das gilt auch für einen Klebstoffproduzenten, der "kleiner als Vorgaben der DIN 18356" nennt.


Frage 3: Wie ist Ihre Meinung zu schwimmend verlegtem und verklebtem Parkett auf Fußbodenheizung?

Die vollflächige Verklebung wird eindeutig vorgezogen. Grund ist der Wärmedurchlasswiderstand, der bei schwimmender Verlegung ansteigt und aufgrund von Wärmestau zu einem stärkeren Arbeiten des Holzes führen kann.

In diesem Zusammenhang wird bei schwimmender Verlegung auf größeren Wandabstand hingewiesen. Geringe Fugenbildung und Schüsselung von Mehrschichtparkett wird von einem Parketthersteller als normal angesehen. Der Hinweis auf ein geeignetes Raumklima sollte nicht fehlen.

Bei verklebtem 3-Schichtparkett raten 12 Hersteller zur H-Verleimung, jeweils 3 Parkett- und 3 Klebstoffproduzenten halten das für unnötig und 9 Befragte machten keine Angaben.


Frage 4: Welche Hinweise und Einschränkungen bei Parkett auf Fußbodenheizung halten Sie für erforderlich?

Max. Oberflächentemperatur:
Unterschiedlichste Eckdaten werden genannt. Beim Estrich werden 26, 27, 30, 35 und sogar 40 Grad C als möglich betrachtet. Bei der Parkettoberfläche rangiert die Differenz unter den Befragten von 22 bis 30 Grad C.

Wärmestau:
In Bezug auf das Thema Teppichauflage halten 19 Hersteller eine Hinweispflicht für notwendig. Zwei wollen auch Kastenmöbel einbeziehen.

Grundierung/ Verklebung:
Vor allem Verlegewerkstoffhersteller fordern grundsätzlich eine Grundierung.

Die Klebstoffwahl reicht vom Kunstharzkleber über den Pulverkleber zu 1K-PU, 2K-PU und sogar Dispersionsklebern.

Einigkeit herrscht nicht. Ein Parketthersteller will bei 3-Schichtparkett keine Dispersion empfehlen.

Oberflächenbehandlung:
Weil Seitenverleimung bei Fußbodenheizung zum Problem wird, wundert es nicht, dass vielfach Ölkunstharzlacke empfohlen werden.

Aber auch Öl-Wachs-Kombinationen werden als geeignet genannt, weil ihre Offenporigkeit eine schnellere Feuchteabgabe bewirkt. Bei Wasserlack sieht nur ein Lackhersteller keine Probleme - empfohlen wird dazu eine Grundierung.

Raumklima/ Pflege:
Als optimal gilt eine relative Luftfeuchte von 50 % bei 20 Grad C Raumtemperatur. Nur so kann Fugenbildung vermieden werden.

Pflegehinweise sind zwingend erforderlich. Vor jeder Grundreinigung muss die Oberflächentemperatur des Parketts gesenkt werden. Gefahr entsteht durch zu nasse Pflege.
aus Parkett Magazin 03/03 (Bodenbeläge)