Erhöhte Anforderungen: 21 RAL-Gütezeichen für leimfreie Laminatfußböden


Insgesamt 21 RAL-Gütezeichen GZ 711 hat die Gütegemeinschaft Laminatfußboden bis Ende Februar 2003 vergeben. Im Frühjahr 2002 waren neue Prüfbestimmungen verabschiedet worden. Diese betreffen vor allem erhöhte Anforderungen an die Festigkeit des Produktes und das Quellverhalten der Trägerplatte. Aber nicht nur die Klickverbindung steht hier im Fokus. Johannes Becker, stellvertretender Vorsitzender: "Es ist ein Unterschied, ob ich Stuhlrollentest an einem leimlos verlegten Laminatboden durchführe oder ob dieser unter Leimzuugabe verlegt wurde, denn hier sind andere Querzugfestigkeiten des Fußbodens ausschlaggebend."

Um das Gütezeichen GZ 711 im Bewusstsein von Handel und Verbraucher zu verankern, hatte der Verband 2002 eine Publikumsoffensive in einschlägigen Medien gestartet. Zudem gibt es eine Broschüre für Fachleuten und interessierte Endverbraucher. In Vorbereitung ist eine weitere Broschüre für Sachverständige zum Thema "Begutachtung von Schadensfällen". Hier soll eine einheitliche Bewertung geschaffen werden zu Fragen wie Aufwölbungen, Dekorversatz, Fugenbildung, Pflegefehler, Farbabweichungen und Probleme beim Untergrund.
aus Parkett Magazin 02/03 (Bodenbeläge)