Kleben nach Prozenten kritisch betrachtet

Wieviel Klebstoff muss unter ein Parkett?

Diskussionen ausgelöst hat der Beitrag "Verklebung nach Prozenten kritisch betrachten" in der Ausgabe ParkettMagazin 5/02. Darin äußerte der Sachverständige Wilhelm Schmidt aus Halle die Ansicht, entscheidender als die absolut gesetzten Prozente beim Kleberauftrag sei die gleichmäßige Verteilung der Menge auf der Fläche. Bei sorgfältiger Arbeitsausführung könne auch eine Benetzung von unter 40 % ausreichend sein. Zu diesem Thema erhielt das ParkettMagazin einen Leserbrief und bat zudem Klebstoffhersteller um ihre Meinung.

SLC Deutschland, Gerhard Berneburg

Der Holzstab muss satt im Klebstoffbett liegen

"Wenn ich den Beitrag von Wilhelm Schmidt im ParkettMagazin 5/02 richtig interpretiere, so sagt er klar und deutlich, dass es nicht um Prozente, sondern um eine einwandfreie Verklebung geht. Nichts anderes lese ich auch in dem Aufsatz der Fa. Floco. Also sagen beide das Gleiche: Egal wie ich es erreiche, es muss eine saubere, dauerhafte, fehlerfreie Verlegung / Verklebung abgeliefert werden!

Reklamationen sind vorprogrammiert, wenn ein Verleger als Grundlage seiner Arbeit eine ausgedachte oder sonst wie entstandene prozentuale Klebstoffbenetzung als ausreichend vorgibt / einplant / ausführen lässt. Durch die heute auf dem Markt befindlichen Hilfsstoffe wie Grundierungen, Spachtelmassen und Klebstoffe muss jeder Verleger in der Lage sein, eine optimale Verklebung zu gewährleisten. Wer sich nur auf die Ebenheitstoleranzen der DIN Vorschriften beruft, wird bei nächster Gelegenheit auf einen Sachverständigen treffen, der diese ganz anders auslegt und mit Recht mehr auf der Seite des Endverbrauchers steht und deutlich machen wird, dass eine Norm, so gut sie auch sein mag, immer nur eine Mindestanforderung darstellt und von einem Fachmann mehr erwartet werden kann.

Es würde auch im Rahmen der Hinweispflicht für den Verleger noch die Aufgabe sein, seinen Kunden zuvor davon zu unterricht, dass hohle Stellen oder hohl klingende Teilbereiche nach der Verlegung nicht auszuschließen sind. Den Kunden möchte ich kennen lernen, der das akzeptiert.

Wenn Herr Schmidt von Punktverklebungen spricht, so kann er hier eigentlich nur die punktuelle oder streifenförmige Verklebung / Fixierung mit den modernen 1K-PU-Klebstoffen aus der Kartusche oder Schlauchbeutel meinen. Das ist eine Verklebung, die wir ganz deutlich unterstützen (selbstverständlich nur für die dafür geeigneten Parkettformate und -arten). Eine solche Verklebung ist vollkommen ausreichend, aber wegen eines anderen Trittschalls doch nicht ganz mit einer traditionellen vollflächigen Verklebung zu vergleichen. Wenn diese Verklebung mehr Freunde finden könnte, wären viele Diskussionen hinsichtlich ökologischer und ökonomischer Verklebung nicht mehr nötig. Aber es gibt zu viele Traditionalisten, die derartige Neuerungen von vorneherein ablehnen. Auch gibt es Sachverständige, die eine solche Verklebung überhaupt nicht kennen und bei einer Begutachtung von der Verklebung mit "Silicon" sprechen.

Zusammenfassend: Wir empfehlen keine prozentuale Festlegung hinsichtlich Klebstoffmenge / Benetzungsgrad der einzelnen Lamellen. Es muss ausreichend Klebstoff auf eine möglichst ebene Fläche aufgebracht werden und der Holzstab muss satt im Klebstoffbett liegen. Hohlstellen als "Schönheitsfehler" sind vermeidbar."

Uzin, Markus Krieg, Objekt-Parkettfachberater:

Benetzung von 90% machbar und notwendig

"Aus meiner Sicht kann man eine Parkettverklebung nicht nach Prozenten beurteilen. Der Endkunde bestimmt letztendlich die Fläche. Sind Hohlstellen vorhanden, werden diese reklamiert und evtl. mit Klebstoff - MK 37 - unterspritzt.

Die 40er bzw. 60er Regelung ist eine vorgegebene Normbenetzung, nach denen sich die meisten Gutachter richten. Aber auch hier sind unterschiedliche Meinungen vorhanden.

Mit den heutigen Hilfsprodukten wie Spachtelmasse und Parkettklebstoffen, die eine stehende Riefe bei der richtigen Zahnung haben, ist eine Benetzung von ca. 90% ohne große Probleme machbar und auch notwendig, um eine dauerhafte Verbindung der Parkettfläche zu haben."


Schönox, Norbert Preiss, Anwendungstechnik Fußboden :

Nicht die Klebstoffmenge trägt vorrangig zum Erfolg bei

"Wir haben den Fachartikel von Wilhelm Schmidt und die kritischen Anmerkungen der Fa. Floco aufmerksam gelesen und möchten unsere Sichtweise zu diesem heiß diskutierten Thema beitragen:

Die Ausführungen des Herrn Schmidt beruhen nach unserem Verständnis auf den gängigen Normen und Vorgehensweisen bei der Beurteilung von Hohllagen an verlegtem Parkett. Als Kriterium für die Branche dient der Kommentar zur ATV DIN 18356 - Parkettarbeiten - (Ausgabe Juni 1996 und Dezember 1992), in dem die Klebstoffbenetzung in Prozenten erläutert wird. Zitat:

3.2.3 Stabparkett, Tafelparkett und Parkettriemen in Parkettklebstoffen:

... "Sinngemäß gilt dieser Abschnitt auch für Fertigparkettelemente in jeder Form... Hohlklingende Stellen sind kein Mangel, wenn die Verlegeeinheiten sich bei Belastung nicht bewegen. Auf Grund der nach der DIN 18202 zulässigen Ebenheits-toleranzen ist eine 100 %ige Benetzung/Klebung nicht erreichbar. Als untere Grenze und ausreichende Klebung des Elementes gilt eine Benetzung von 40 %."

3.2.4 Mosaikparkett:

... "Als untere Grenze und ausreichende Klebung der Lamellen gilt eine Klebstoffbenetzung von 60 %."

Dieser Kommentar dient dem Schutz des Handwerks und hat seine Berechtigung, bedarf aber der Interpretation. Man muss unterscheiden zwischen a) punktuellen, hohlklingenden Stellen in der verlegten Fläche - die optisch und mechanisch keine Beeinträchtigung für den Nutzer haben - und b) zusammenhängenden, sich bewegenden Hohllagen, verursacht durch unzureichende Klebstoffmengen unterhalb der Verlegeeinheiten.

Im Laufe der Nutzung des Parketts und den üblichen raumklimatischen Schwankungen kann es vor allem bei hartplastischen/hartelastischen/schubfest-elastischen Verklebungen zu geringen Klebstoffabrissen kommen. Diese hohlklingenden Stellen treten in der Regel punktuell auf und können unter Umständen lediglich durch Abklopfen ermittelt werden. Diese nutzungsbedingten Erscheinungen dürfen dem Verbraucher keine Plattform bieten, die Parkettfläche zu beanstanden und lassen auch keine Folgeschäden erwarten. Akustisch wahrnehmbare Unterschiede kennen wir auch bei Untergründen, wie z.B. bei einem Gussasphaltestrich.

Als Fachunternehmer darf und wird man sich nicht hinter der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3 verstecken. Danach wären schlimmstenfalls Unebenheiten von 4 mm bei Messpunktabständen von einen Meter tolerierbar. Diese massiven Unebenheiten würden verlegetechnisch zwangsläufig zu Problemen führen, nicht nur bei längeren Einzelelementen und dreischichtigem Fertigparkett. Man denke allein an den Holzverlust beim Schleifen eines 8 oder 10 mm Parketts.

Es ist heute technisch mit geringem Aufwand möglich, Ebenheiten über den Anforderungen nach DIN 18202 zu erreichen. Vielfach können Estriche hergestellt werden, die hohe Flächenebenheiten aufweisen. Ansonsten gehört das Spachteln des Untergrundes zu den handwerklichen Arbeiten eines Parkettlegers und sollte vom Auftraggeber erwartet werden dürfen. Was in der Sanierung bis auf wenige Ausnahmen möglich, notwendig und auch üblich ist, kann bei einem neuen Estrich nicht problematisch sein.

Es ist zu erkennen, dass Parkett von Fachleuten heute überwiegend mit hoher Benetzung verlegt wird. Wer soll im Schadensfall beurteilen, ob das Parkett zu 60, 80 oder 90 % benetzt wurde? Allein dieses Beurteilungskriterium würde meist zu einer Fehlinterpretierung führen.

Voraussetzung für den Erfolg einer festen Verklebung ist ein möglichst ebener Untergrund. Zudem ist die richtige Zahnung von ganz entscheidender Bedeutung. Nicht die Klebstoffmenge trägt vorrangig zum Erfolg bei, sondern vor allem die Zahnlückentiefe einer Zahnleiste. Die Zahnung ist je nach Untergrundebenheit, Klebstoffart und Elementgröße zu wählen. Es ist auf eine annähernd vollflächige Benetzung der Parkettrückseite zu achten.

Das TKB Merkblatt Nr. 6 - Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten - bietet uns eine Reihe von Zahnungen, wovon zumindest 5 Zahnleisten, in Abhängigkeit von den vorgenannten Gegebenheiten, für die Verlegung von Parkett in Frage kommen. Es ist wünschenswert, dass von Seiten der Werkzeuglieferanten diese Zahnungen auch lieferbar sind.

Von entscheidender Bedeutung ist aus unserer Sicht, dass bei wasser- und lösemittelbasierten Klebstoffen ein annähernd gleichmäßiger Klebstoffauftrag erfolgt, damit ein unterschiedliches Quellverhalten des Holzes vermieden wird und der Volumenverlust der Klebstoffriefe gleichmäßig erfolgt. Wir halten eine annähernd vollflächige Benetzung für sinnvoll, möchten aber Prozentangaben vermeiden."

PCI Augsburg, Jürgen Linke, Anwendungstechnik:

Stabile Verklebung mit 40% nicht realisierbar

"Unsere grundsätzliche Aussage lautet zunächst, dass eine Klebstoffbenetzung von 100 % in den wenigsten Fällen baustellenbedingt möglich ist. Aber: Es sollte natürlich immer versucht werden, eine annähernd vollflächige Klebstoffbenetzung bzw. Verklebung zu erzielen. Dies kann nur durch den fachgerechten Auftrag entsprechender Klebstoffmenge und durch die fachgerechte Verlegung erreicht werden.

Zu den Aussagen von Herrn Schmidt stellen wir fest, dass für Fertigparkettelemente in jeder Form in der DIN 18356, 3.2.3 steht: "Hohlklingende Stellen sind keine Mängel, wenn sich die Verlegeeinheiten bei Belastung nicht bewegen."

Aufgrund der nach DIN 18202 zulässigen Ebenheitstoleranzen ist eine 100%ige Benetzung bzw. Klebung schwer erreichbar. Als unterste Grenze für eine ausreichende Verklebung des Elementes gilt eine Benetzung/Klebung von mindestens 40%.

Als Klebstoffhersteller sagen wir, dass die hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistungen zu erreichende stabile Verklebung zwischen Parkett und Untergrund mit einer 40%igen Kleber-Benetzung bestimmt nicht realisierbar ist.

Zum Thema Nagelboden: Dass der einzelne Parkettstab nur an ganz wenigen Punkten am Untergrund arretiert ist, kann sicherlich nicht mit einer festen Verklebung verglichen werden. Ein entscheidendes Kriterium für die feste und fachgerechte Verlegung ist unseres Erachtens die Qualität des eingesetzten Klebers."
aus Parkett Magazin 01/03 (Bodenbeläge)