Ausbildung zum Bodenleger

Welche Betriebe, welche Schulstandorte?

Meinungsverschiedenheiten über Ausbildungsbetriebe und geeignete Schulstandorte begleiten die gerade angefangene Ausbildung zum Bodenleger. Nachfolgend zwei Stellungnahmen aus der Branche.

Raumausstattermeister Horst Bischoff aus Baden-Württemberg

"Artikel in Fachzeitschriften veranlassen mich als Raumausstatter, der sich seit seiner Lehrzeit Ende der 40er Jahre auf dem Bodenbelagssektor bewegt, sich zu Wort zu melden.

Es gibt nun einmal viele Raumausstatter, die sich fast nur auf ein Arbeitsgebiet spezialisiert haben - und das ist der Bodenbelag. Wir haben dem Ausbildungsberuf Bodenleger zugestimmt, damit diese Betriebe auch Bodenleger ausbilden können.

Das Parkettlegerhandwerk in Baden Württemberg befasst sich, soweit mir bekannt ist, hauptsächlich mit der Verlegung und Verklebung sowie dem Abschleifen und Versiegeln von Parkett in verschiedenen Holzarten und -stärken - seit Fertigparkett und Laminat auf dem Markt sind, nach anfänglichem Zögern, auch mit diesen Belägen.

Das Verlegen von Linoleum, PVC, elastischen Belägen sowie Teppich in verschiedenen Verlegearten hat das Parkettlegerhandwerk erst begonnen, als der Markt enger wurde und der Kunde danach fragte. Selbst das notwendige Entfernen von Altbelägen für die Neuverlegung von Parkett war dem Parkettleger zuwider und zu anstrengend. Er hat es dem Besitzer selbst überlassen. "Ich komme dann wieder, wenn der Boden sauber ist", war die Antwort. Selbst zu Feuchtigkeitsmessungen wurde ich vom Parkettleger gerufen.

Wenn nun ein Parkettleger einen Bodenleger ausbildet, so frage ich mich, warum bildet er den jungen Menschen nicht gleich zum Parkettleger aus? Er hätte keinerlei Nachteile, denn auch dort beträgt die Ausbildungszeit drei Jahre und der junge Mensch bekäme einen Gesellenbrief mit der Chance zum Meisterbrief oder zum Betriebswirt.

Was aber macht der Bodenleger-Azubi im Parkettlegerbetrieb, wenn auf der Baustelle Parkett verlegt, verklebt, geschliffen und versiegelt wird? Schaut er dann zu? Denn er darf ja nicht die Arbeit des Parkettlegers lernen. Ich bin der Meinung: Will das Parkettlegerhandwerk seinen Auszubildenden etwas Gutes tun, dann bildet es die jungen Leute zu Parkettlegern aus, damit sie einen Vollberuf haben.

Die Raumausstatter haben dem Berufsbild Bodenleger nur zugestimmt, weil es unter ihnen Betriebe gibt, die ihr Hauptarbeitsgebiet auf dem Bodenbelag haben. Wir haben die Zeiterscheinungen der verschiedenen Bodenbelags-, Unterboden- und Klebstoffarten alle durchlebt und kennen uns daher sehr gut auf dem Sektor aus. Daher wehre ich mich, wenn behauptet wird, das Parkettlegerhandwerk stünde dem Bodenleger näher als das Raumausstatterhandwerk. Es wäre besser, das Parkettlegerhandwerk wäre einmal bereit, mit uns zu sprechen, als nur zu versuchen, sich als den einzigen Fachmann im Bodenbelagssektor darzustellen. Das Raumausstatterhandwerk kann mindestens genau so gut, wenn nicht noch besser, Bodenleger in seinen Betrieben ausbilden und in seinen Fachschulen in allen Bereichen beschulen. Deshalb erwarten wir auch die Unterstützung der zuständigen Ministerien."


Karsten Krause, Raumausstattermeister und Fachgruppenleiter Bodenleger im Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik

"Inhaber von Raumausstatterbetrieben sind in Sachen Berufsausbildung Bodenleger scheinbar schlecht informiert.

Wenn Herr Bischoff den Eindruck vermittelt, die Parkettleger würden den Raumausstattern eine Fähigkeit zur Ausbildung von Bodenlegern absprechen, so geht er von einem falschen Informationsstand aus. Am Rande sei erwähnt, dass es zur Schaffung des neuen Ausbildungsberufes Bodenleger/Bodenlegerin nicht der Zustimmung der Raumausstatterorganisation bedurfte.

Es gab seitens der Raumausstatter auch keine aktive Beteiligung. Aktiv beteiligt waren Personen, welche aus dem Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik Bonn entsandt wurden sowie meine Person für die Handelsseite, entsandt über den FDTB - Fachverband des Deutschen Tapeten- und Bodenbelaghandel e.V..

Nachdem Bodenleger und Bodenlegerinnen seit dem 01. August 2002 nun rechtskräftig eine dreijährige Ausbildung absolvieren können, entbrannten mit dem beginnenden Ausbildungsjahr 2002 in verschiedenen Bundesländern Meinungsverschiedenheiten zu der Frage, wo die neuen Auszubildenden beschult werden sollen. Ohne dass die Raumausstatterorganisationen aktiv an der Schaffung des neuen Berufsbildes beteiligt waren, wurde dennoch in vielen Bereichen versucht, die neuen Bodenlegerauszubildenden an Berufsschulstandorten der Raumausstatter unterzubringen.

Gegen diese Vorgehensweise haben sich die Parkettleger mit Nachdruck zur Wehr gesetzt, mit dem Erfolg, dass nun in den meisten Bundesländern eine Beschulung an dem Berufsschulstandorten für Parkettleger verfügt wurde. Unserem Eingreifen in dieser Sache lagen allerdings keine verbandspolitische Überlegungen zugrunde. Es ging und geht uns ausschließlich um die Qualität der Ausbildung und insbesondere um die Qualität der Berufsschuldausbildung im dualen System.

Als aktiv Beteiligte am Verfahren waren wir natürlich detailliert über die Vorgaben bezüglich der Berufsschule informiert. Während unserer monatlichen Sitzungen in Bonn waren stets Vertreter der ständigen Kultusministerkonferenz der Länder für den Berufsschulunterricht beteiligt. Parallel zum Verfahren Bodenleger/Bodenlegerin lief die Novellierung des Ausbildungsberufes Parkettleger/Parkettlegerin. Die Begleitung des vorgenannten Verfahrens erfolgte für die Berufsschule mit gleicher Besetzung in Personalunion.

Aus den vorgenannten Gründen und den damit vorliegenden Kenntnissen wurde mit den Vertretern der Kultusministerkonferenz verabredet, dass die 13 Lernfelder für die Berufsschule für den Ausbildungsberuf Parkettleger/Parkettlegerin und den neuen Ausbildungsberuf Bodenleger/Bodenlegerin identisch werden. Letzteres wurde seitens der zuständigen Gremien in der Kultusministerkonferenz rechtzeitig vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres bestätigt, so dass dann für alle Beteiligten am Verfahren klar war:

"Eine Beschulung der neuen Auszubildenden Bodenleger/ Bodenlegerin an den Berufsschulstandorten der Parkettleger ist nicht nur wünschenswert, sondern von dem Sachverständigengremium in Verbindung mit den Vertretern der Kultusministerkonferenz gewollt."

Die ab August 2002 von einigen Kultusministerien verfügte Beschulung an Standorten der Raumausstatterberufsschulen wurde, bis auf wenige Ausnahmen, aufgrund unserer Intervention korrigiert.

Es muss noch einmal betont werden, dass es nur um die Qualität der Berufsschule und nicht um die Fähigkeit der Ausbildung durch Raumausstattermeister für den Berufsbereich Bodenleger geht. Selbstverständlich trauen wir jedem Raumausstattermeister zu, Bodenleger auszubilden. Der Hinweis von Herrn Bischoff, warum denn der Parkettlegermeister den Auszubildenden nicht von vornherein als Parkettleger ausbildet, ist völlig richtig und wird in den meisten Fällen so sicherlich auch gehandhabt werden. Gleiches gilt natürlich auch uneingeschränkt für die Raumausstattermeister, denn warum sollte der Raumausstattermeister einen Auszubildenden denn nicht auch in dem Anlage A Beruf ausbilden, in dem er es kann und darf.

Das neue Berufsbild wurde doch geschaffen, um der Vielzahl von nicht Meisterbetrieben, welche in der Anlage B als Bodenlegerbetriebe eingetragen sind, die Möglichkeit zur Ausbildung zu geben. Hierfür haben wir fast Jahrzehnte gekämpft und dies trotz der Tatsache, dass wir in unserem Zentralverband fast mehrheitlich Mitglieder haben, die Parkettlegermeister sind.

Nachdem dieses lange Bemühen um einen eigenständigen Ausbildungsberuf nun endlich Erfolg hatte, können wir uns nicht damit zufrieden geben, dass bezüglich der Berufsbeschulung halbherzig vorgegangen wird. Wir müssen damit leben, dass in den ersten Jahren regionale Fachklassen nicht entstehen werden, da eine ausreichende Anzahl nicht zusammen kommen wird. So lange wird es nach unserer Meinung unumgänglich sein, dass die Bodenlegerauszubildenden an den Parkettlegerstandorten Berufsschulunterricht erhalten, weil, wie bereits erwähnt, alle 13 Lernfelder identisch sind. Letzteres können die Berufsschulen für Raumausstatter für sich nicht in Anspruch nehmen.

Gespräche mit dem Obermeister der Raumausstatterlandesinnung Schleswig-Holstein sowie dem Geschäftsführer dieser Innung bestätigten uns, dass aufgrund der geschilderten Umstände auch seitens der Raumausstatter keine Alternative zu unserer Vorgehensweise gesehen wird. Es geht hierbei also nicht, wie Herr Bischoff meint, um Felder, die es kampflos zu überlassen gilt, sondern es geht um die Qualität der Ausbildung. Dieses Thema sollte im laufenden Jahre 2003 auch Gegenstand von Gesprächen der Spitzenverbände sein."
aus Parkett Magazin 01/03 (Handwerk)