Gesetz über Gemeinschaftswald in Finnland


Das im März 2003 in Kraft getretene neue Gesetz über Gemeinschaftswald verringert die Regulierung, fördert die Bildung neuer Gemeinschaftswälder und den Beitritt neuer Teilhaber zum Gemeinschaftswald. Das neue Gesetz beseitigt die Veräußerungseinschränkungen von Waldanteilen. Nur die Auflösung eines Gemeinschaftswaldes ist noch genehmigungspflichtig.

In Finnland gibt es derzeit 135 Gemeinschaftswälder mit einer Gesamtfläche von ca. 500.000 Hektar - rund 1,8 % der Waldfläche des Landes - und 18.000 Teilhabern. Der jährliche geplante Einschlag in Gemeinschaftswäldern beträgt etwa 600.000 Kubikmeter. Die meisten Gemeinschaftswälder befinden sich in Südwestfinnland und in Finnisch-Lappland.
aus Parkett Magazin 04/03 (Holz)