Berufliche Aus- und Weiterbildung im Parkettlegerhandwerk (von Dr. Hans Winter)

Kaufmännische/r Fachwirt/in (HWK)


Für Bürofachkräfte in Unternehmen kleinerer und mittlerer Betriebsgröße bieten einige Handwerkskammern seit kurzem eine branchenübergreifende Aufstiegsfortbildung an. Sie qualifiziert für Führungsaufgaben auch in Unternehmen des Parkettlegerhandwerks. Die Bezeichnung für diesen Fortbildungsabschluss variiert allerdings bei den Kammern. Der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) empfiehlt deshalb, alle Bezeichnungsvarianten einheitlich durch "Kaufmännischer Fachwirt (HWK)"/"Kaufmännische Fachwirtin (HWK)" zu ersetzen.

Hoher Frauenanteil

Das Lehrgangsangebot wendet sich vorrangig an kaufmännische Angestellte und mitarbeitende Familienangehörige in den Betrieben, die selbstständig die kaufmännisch-verwaltenden Bereiche eines Handwerksunternehmens planen, organisieren und leiten wollen. Angesprochen sind unter anderem auch Unternehmerfrauen im Parkettlegerhandwerk, die nicht nur ihr betriebswirtschaftliches Wissen erweitern, sondern auch durch einen anerkannten Abschluss ihre Position gegenüber Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Steuerberatern stärken wollen.

Der Einstieg ist in jedes Modul möglich, je nach Kammer auch die Teilnahme an ausgewählten Einzelmodulen, um spezielle Kenntnisse zu vertiefen, ohne einen Abschluss anzustreben. Es werden sowohl Teilzeitlehrgänge (berufsbegleitend) als auch Kurse in Vollzeitform angeboten. Aus den Statistiken des DHKT zu dieser beruflichen Fortbildung geht hervor, dass 420 Teilnehmer im Jahr 2003 geprüft wurden. Unter ihnen waren 303 Frauen (72,1 %).

Prüfungsziel

Durch die Prüfung ist festzustellen, "ob der Prüfungsteilnehmer über die notwendigen Qualifikationen verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: Handwerksbetriebe unterschiedlicher Größe und Gewerke im kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Bereich in Koopera-tion mit dem jeweiligen Handwerksmeister ertragsorientiert und rechtsbewusst zu leiten, sowie Sach-, Organisations-, Führungs- und Ausbildungsaufgaben wahrzunehmen. Das Qualifizierungsniveau entspricht den Anforderungen in den Teilen III und IV der Meisterprüfung, teilweise liegt es darüber.
Voraussetzungen

Erforderlich ist eine bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf plus Berufspraxis von mindestens zwei Jahren mit eindeutigen Bezügen zu den Abläufen im Handwerksbetrieb.

Alternativ können einschlägige Berufserfahrungen von mindestens fünf bis sechs Jahren (je nach Handwerkskammer) anerkannt werden. Bestimmte Teilbereiche können bei Vorkenntnissen, die gegenüber der Handwerkskammer glaubhaft gemacht werden müssen, erlassen werden.

Gliederung und Inhalt

Die Anzahl der Module schwankt - soweit recherchierbar - bei den einzelnen Bildungsanbietern zwischen vier bis sechs Modulen, die der Gesamtstunden zwischen 420 bis 510 Unterrichtsstunden (bei abweichender Stundenzahl für die Einzelmodule).

Die Fortbildung endet mit der separaten Prüfung der Module vor dem zuständigen Ausschuss der Kammer.

Weiterführende Literatur: Winter, H.: Berufsperspektiven im Handwerk - Zusatzqualifikationen, Aufstiegsfortbildungen, Förder-programme, 3. Auflage, 14,80 EUR, F. H. Kleffmann Verlag, Bochum 2004.
aus Parkett Magazin 01/05 (Handwerk)