Bodenleger endlich Ausbildungsberuf


Mit dem Beginn des Schuljahres 2002 kann endlich die Ausbildung zum Bodenleger starten. Darauf haben sich Anfang Januar alle beteiligten Institutionen geeinigt: Die für die Berufsausbildung delegierten Sachverständigen des Zentralverbandes Parkett und Fußbodentechnik, Vertreter des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH), der Industrie- und Handelskammern (IHK), der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie der IG Metall, des Bundesinstituts für Berufliche Bildung (BiBB), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Vorausgegangen war die Feststellung, dass sich zwischen den Ausbildungsgängen zum Bodenleger und zum Parkettleger eine Gleichung von "nur" 59 % ergibt.

Ein Jahr hat es gedauert, in dem in sechs Tagessitzungen die Rahmendaten der Parkettlegerausbildung aktualisiert und gleichzeitig die neuen Daten der Bodenleger-ausbildung festgelegt wurden. Dazu hatten die zuständigen Ministerien gefordert, sofort beide Ausbildungsschemen miteinander zu vergleichen, um Übereinstimmungen feststellen zu können. Bei einer höheren Gleichung wie die jetzt festgestellten 59 % hätte es eventuell keine Bodenlegerausbildung gegeben.

Die jetzt festgeschriebene Bodenlegerausbildung dauert 3 Jahre, mit einer Zwischenprüfung in der Mitte der Lehrzeit. Sie endet mit der bestandenen Abschluss-prüfung und der Überreichung des Facharbeiterbriefes. Facharbeiterbrief deswegen, weil das Bodenlegergewerk nach wie vor in der Handwerksrolle B eingetragen ist und ein Gesellenbrief den in der Handwerksrolle A eingetragenen Ausbildungsbetrieben vorbehalten bleibt. Eine zwei- bzw. zweieinhalbjährige Ausbildungszeit war gegenüber der IG Metall nicht durchzusetzen.

Die Voraussetzungen für Ausbildungsmöglichkeiten wurden ebenfalls festgelegt: Vorhanden sein muss ein in Räumlichkeiten und technischer Ausstattung ausbildungsgeeigneter Betrieb sowie ein Ausbilder, der über den Meisterprüfungsteil IV - Lehrlingsausbildung - oder gleichwertige Fähigkeiten verfügt. Die Parkettlegerschulen werden den schulischen Teil dieser Ausbildung mit übernehmen.

Die Berufsausbildungsverträge von Handelsbetrieben u.ä. sind bei den Industrie- und Handelskammern einzureichen, Handwerksbetriebe geben diese an die Handwerkskammern weiter.

Die Ausbildung zum "Geprüften Bodenleger" wird es nach einer Übergangszeit nicht mehr geben. Obwohl von Seiten des Zentralverbandes dieser Ausbildungsgang als Erwachsenenbildung weiterhin gewollt ist, war dies nicht durchzusetzen.

Für die zum gleichen Zeitpunkt aktualisierte Parkettlegerausbildung gilt eine Übergangsfrist, damit begonnene Prüfungen nach den bisherigen Regularien durchgeführt werden können.

Die neuen Ausbildungspläne folgen in der nächsten Ausgabe des ParkettMagazins.
aus Parkett Magazin 01/02 (Handwerk)