Lehrlingswarte- und Berufsschullehrertagung

Junge Leute für den Parkettlegerberuf begeistern

Die Neuordnung der Berufsausbildung ist ein langwieriger Prozess. Seit 1992 wird daran gefeilt. Aber eine Aktualisierung der Ausbildung reicht nicht, um Nachwuchs für den Parkettlegerberuf zu gewinnen. Im laufenden Jahr sank die Zahl der Lehrlinge um über 7 Prozent.

Bundeslehrlingswart Heinz Brehm hatte sich auf den Tagungen zur Neuordnung der Berufsausbildung den gewerkschaftlichen Vorwurf anhören müssen, in den Parkettlegerbetrieben würde die Ausbildung nicht optimal ablaufen.

Seine Antwort: Wenn die Preise verfielen, könne ein Betrieb nicht in die Ausbildung investieren.

Das nahm vorweg, was Heinz-Joachim Tenelsen (Düsseldorf) auf der bundesweiten Lehrlingswarte- und Berufsschullehrertagung in Bad Zwischenahn berichtete: "Es liegt an der wirtschaftlichen Situation. Ich hätte drei Azubis einstellen können, aber Lehrlinge kosten Geld."

In Nachwuchswerbung aktiv werden?

Die Nachwuchssituation im Lande scheint unterschiedlich zu sein. Horst Limbach (Köln/Bonn/Aachen): "Lehrlingswerbung in Schulen ist bei dem von uns zu betreuenden großen Gebiet nicht möglich. Und obwohl rund 6.000 Schüler einen Tag der offenen Tür der Kreishandwerkerschaft besuchten, war das Interesse am Parkett gleich Null."

Auch Prospektmaterial oder Werbebroschüren bringen zu wenig, findet Ernst Jürgen Cramer, Innungsobermeister Niedersachsen West.

Sorge bereitet dem Handwerk eine Prognose, die bis zum Jahr 2006 30 % weniger Lehrlinge voraussagt. Was getan werden kann, um Aufsehen zu erregen, berichtete Jürgen Rapp aus Baden-Württemberg Nord: "Faszinierend sind Computer und technische Geräte. Deswegen rennen 90% von 45.000 Schülern
auf unseren Azubi-Tagen zunächst zu den Ständen der Industrie." Als auch die Parkettleger einen PC aufstellten, an dem ein Raumbild entworfen werden konnte, ließ sich Interesse wecken. Zumal die Innung für willige Lehrlinge vorgesorgt hatte. Anhand einer Liste abgefragter Betriebe konnte ein Kandidat direkt an seinen geographisch nächsten Betrieb verwiesen werden. Ergebnis: "Wir können uns die Lehrlinge aussuchen."

Damit widersprach Rapp einer Einschätzung des Bundeslehrlingswartes. Der nämlich hatte als zweite Antwort auf den Gewerkschaftsvorwurf die Ansicht geäußert, die Parkettlegerbetriebe bekämen als Azubis zu viel "gesiebte Personen mit Null-Bock". Da würden, so Heinz Brehm, auch die Ausbilder die Lust verlieren. Andere Meister stoßen in ein ähnliches Horn: "Viele jungen Leute fragen nur, was sie verdienen können und sehen die Ausbildungsvergütung bereits als Lohn an."

Solch generelle Lehrlingsschelte wird nicht von allen geteilt. Nach Auffassung von Berufschullehrern zeigen schon die Wettbewerbe junger Parkettleger, dass engagierter Nachwuchs zu finden ist.

Für eine frühe Partnerschaft mit regionalen Schulen plädiert Ralf Schnack, neuer Lehrlingswart in Schleswig-Holstein: "Über das regelmäßige Angebot von Praktika wird das gegenseitige Kennenlernen zwischen Schülern und Betrieb gefördert."

Dreijährige Ausbildungszeit bleibt

Leicht verfehlt hat das bundesdeutsche Handwerk seine Ausbildungsplatzgarantie 2001. Trotz eines Anteils von 40 % wurde eine Minderung um mindestens 4,6 % angegeben. Die traditionelle Differenz in den Statistiken von Gewerkschaft und Arbeitgebern beträgt diesmal 14.000 Arbeitsplätze.

Am 27. Februar fand die letzte Sitzung zur Aktualisierung der Parkettlegerausbildung statt. Zwischenzeitliches Ergebniss der Diskussionen, an denen Vertreter von Kultusministerkonferenz, Ministerien, Gewerkschaft, Berufschulen und Zentralverband teilnahmen: "Die Ausbildungspläne sind im Rahmen der EU gleicher gemacht worden."

So jedenfalls sieht es Heinz Brehm, der bedauert, dass die technische Arbeit und das Erlernen der auszuführenden Arbeiten in den Hintergrund gerückt sei. Beispiel: Die Fähigkeit, Baupläne "lesen" zu lernen, wird nicht mehr ausdrücklich erwähnt. Es reicht, sie "anwenden" zu können.

Darüber hinaus wird in den neuen Richtlinien Wert gelegt auf Planung, Eigenverantwortung im Kundenkontakt, Umweltschutz und Kontrolle der eigenen Arbeit.
Nachdem man sich nicht, wie von Brehm favorisiert, auf eine zweijährige Ausbildungszeit für Bodenleger einigen konnte, hat die Bundesregierung in eigener Kompetenz auf eine dreijährige Lehrlingszeit entschieden.

Maschinenprüfung

Mehr Stellenwert bekommen dürfte nach Ansicht der Lehrlingswarte die Ausbildung an Maschinen. Heinz Brehm: "Ein Lehrling sollte alle Maschinen beherrschen, die in unserem Beruf vorkommen können." Dazu zählen auch große Schreinermaschinen, etwa zur Herstellung von Leistenprofilen. Am wichtigsten aber sind die kleinen Geräte bei der täglichen Arbeit eines Parkettlegers.

Um den Ausbildungsstandard zu testen, ist an eine Maschinenprüfung im Rahmen der 2. Zwischenprüfung und der Gesellenprüfung gedacht. Auch, weil für Prüfungen eher gelernt und geübt wird. Heinz Brehm: "Damit der Maschinenkurs nicht als zweiwöchiger Urlaub betrachtet wird."

Über das Prozedere jedoch herrscht geteilte Meinung. Berufsschullehrer Karl Remmert (Stade): "Die Teilnehmer können am Ende des Maschinenkurses eine Prüfung machen, aber ein späterer Test lässt sich nicht in die neue Prüfungsordnung einfügen."


In der Vorlage wird die Maschinenprüfung auf maximal 20 Minuten pro Kandidat festgesetzt. In dieser Zeit sollen folgende Aufgaben erledigt werden: Lesen und Verstehen der Prüfungsaufgabe, Anreißen, Einstellen der Maschine, Fertigung, Kontrolle der Passung. Mit einer Maximalzahl von jeweils 100 Punkten werden schließlich die vier Gebiete Anreißtechnik, Maschineneinstellung und Verwendung von Vorrichtungen, Handhaltung und Arbeitsweise, sowie das Ergebnis der Passung bewertet.

Bafög für Weiterbildung

Bisher gab es Bafög für die Ausbildung zum Meister nur bei Vollzeitunterricht. Jetzt werden auch bei Teilzeitunterricht 35 % der anfallenden Kosten als nicht zurückzahlbare Zuschüsse erstattet. 75 % Zuschusserstattung kann gar bekommen, wer sich als Meister innerhalb von drei Jahren selbständig macht und zwei Beschäftigte vorweisen kann.

Ziel solch staatlicher Maßnahmen ist fraglos die Senkung der Arbeitslosenzahl. In die gleiche Richtung geht die Weisung an die Handwerkskammern, großzügig mit der Zulassung zur Meisterprüfung zu verfahren. Gefördert wird die Meisterprüfungsarbeit dazu mit 1.534 Euro. Information gibt es im Internet unter www.meister-bafoeg.info.

Das Land Bayern gewährt nach bestandener Prüfung ein zusätzliches "Meister-Kopfgeld" von 1.500 Euro.
aus Parkett Magazin 02/02 (Handwerk)