Auszüge aus einem Fachvortrag von Wilhelm Schmidt

Verklebung "nach Prozenten" kritisch betrachtet

Wilhelm Schmidt, Parkett-Sachverständiger aus Halle, befasst sich unter der Überschrift "Hohlstellen in geklebten Parkettfußböden" mit den Ursachen und der gutachterliche Bewertung von Hohlstellen bei Böden aus Parkettstäben (oder -riemen), Mosaikparkettlamellen und 10 mm-Massivparkett, aber auch aus Mehrschichtparkett-Elementen, insbesondere 2-Schicht-Stäben. Schmidt zeigt auf, dass die Forderung nach 40 % oder 60% Verklebung von Parkett missverständlich und u.U. gefährlich sein kann.

Aus Beweisbeschlüssen, Reklamationsschreiben und Gutachten:

- Es wurde mangelhafte Klebung des Parketts festgestellt.
- Die Arretierung des Parketts, also Klebung, ist als mangelhaft zu bezeichnen.
- Es gibt eine Vielzahl Hohlleger/ Hohlstellen innerhalb der Parkettebene.
- Sachverständigenseits wurde eine Hohllagigkeit im Parkettfußboden festgestellt.
- Für den Sachverständigen war akustisch nachzuvollziehen, dass sich weite Bereiche des Parkettfußbodens vom Klebstoff bzw. vom Verlegeuntergrund gelöst haben.
Solche Sachverständigen-Feststellungen hält Wilhelm Schmidt zwar in vielen Fällen für sachlich begründet, jedoch handelt es sich seiner Ansicht nach oft auch um Erklärungen, mit denen die Sachverständigen Mängel zu erklären versuchten, für die sie sonst "keine Erklärung haben oder haben wollen".

Wieviel Klebstoff ist gefordert?

Zitat aus einem Sachverständigen-Gutachten:
"In jedem geklebten Parkettfußboden, egal ob er erst kurze Zeit oder bereits Jahrzehnte liegt, wird man bei sorgfältigem Abklopfen oder mit anderen "Suchmethoden" hohl klingende Stellen finden. Diese sind meist unterbodenbedingt wegen zulässiger Unebenheiten und in der Praxis völlig normal. Es ist deshalb folgerichtig die Regel, dass solche, allein hohl klingende Stellen nicht als Mangel bewertet werden. Anders verhält es sich, wenn Parketteinzelteile (Stäbe, Lamellen) lose-locker über dem Untergrund liegen, wenn sie beim Abklopfen klappern und keine Klebverbindung zum Untergrund vorhanden ist. Darauf nimmt auch der offizielle Kommentar zu DIN 18 356/ Parkettarbeiten (Baumann, Fendt, Barth, 1997) Bezug, wo es heißt: "Hohlklingende Stellen sind kein Mangel, wenn die Verlegeeinheiten sich bei Belastung nicht bewegen. Aufgrund der nach DIN 18 202 zulässigen Ebenheitstoleranzen ist eine 100 % Benetzung/Klebung nicht erreichbar."

Die Formulierung einer 100 % Benetzung/ Klebung führt zwangsläufig zu der Frage, wieviel Prozent denn erreicht werden müssen. Eine bindende Antwort darauf ist, laut Schmidt, nicht möglich. Der Prozentsatz sei abhängig von der jeweils vorhandenen Ebenheit des Untergrundes. Die Fragestellung solle besser lauten: "Wie gut muss das Parkett am Untergrund verklebt sein?" Antwort: "Jede Klebverbindung zum Untergrund hat die Aufgabe, das Parkettelement (Stab, Lamelle, Mehrschichtelement) so fest, sicher und dauerhaft an seinem Platz auf dem Untergrund zu arretieren, dass bei der künftigen Belastung des Parkettfußbodens durch die funktionelle Nutzung kein Mangel oder Schaden entstehen kann".

100 % Verklebung auf der gesamten Unterseite des Parkettelements hält Wilhelm Schmidt für nicht erforderlich. Er kritisiert auch die Ursprünge der folgenden Orientierungswerte:

- Parkettstäbe: "Als untere Grenze und ausreichende Klebung gilt eine Benetzung/ Klebung von 40 %"
Schmidt: "Wenig plausibel. Alle Werte sind weder messtechnisch noch rechnerisch ermittelt worden."
- Mosaikparkett: "Als untere Grenze gilt eine Benetzung von 60 %. Es wird empfohlen, die Verlegeanleitung bzw. die Verarbeitungsrichtlinien des Klebstoffherstellers zu beachten."
Schmidt: "Angaben basieren lediglich auf langjährigen Praxiserfahrungen und werden von der Branche und den meisten Sachverständigen getragen."
- Mehrschichtparkett: "Die Unterseiten der Elemente in Stabform müssen zu mind. 40 %, in Dielenform zu mind. 60 % mit Klebstoff benetzt sein."
Schmidt. "Im Falle eines Test weiß niemand, welche Ergebnisse zu erwarten wären."
- 10 mm-Massivparkett: "Abmessungen erfordern Ebenheit des Untergrundes. Nur hierdurch kann die 60-%-Mindest-Benetzung gewährleistet werden. Lamellenbezogene Hohlstellen sind dann kein Mangel, wenn sich die Lamelle nicht nennenswert bewegen läßt."
Schmidt: "Grob falsch. Die geringen Abmessungen lassen eine geringere Ebenheit des Untergrundes zu. Es ist vielmehr die fehlende Nut-Feder-Verbindung, die einen ebenen Untergrund erfordert. Die verbindungslose Lamelle kann sich keine Hilfe von der Nachbarlamelle holen, um eine Unebenheit zu überbrücken. Irreführung auch bei lamellenbezogenen Hohlstellen. Tatsächlich geht es um unterbodenbezogene Hohlstellen, nicht um lamellenbezogene. Schließlich: Was bedeutet "Nicht nennenswerte Bewegung"? Für mich gilt: Die Lamelle hat fest zu liegen, völlig egal, mit welchem Anteil ihrer Auflagefläche sie am Untergrund verklebt ist, Hauptsache fest."

Woran orientieren?

Entscheidender als die absolut gesetzten Prozente beim Kleberauftrag sei die Verteilung der Menge innerhalb der Parkettfläche, meint Schmidt. Die müsse "möglichst gleichmäßig sein und so, dass jedes Einzelteil mit seiner gesamten Auflagefläche fest mit dem Untergrund verbunden ist". Unter dieser Voraussetzung hält Schmidt es für unerheblich, wieviel Prozente geltend gemacht würden. "Es können auch weniger als 50 oder 40 Prozent sein. Eine punktweise Verklebung kann durchaus ausreichend sein. Beim Nagelboden ist der Parkettstab auch nur an ganz wenigen Punkten am Untergrund arretiert und er hält".

Lockere Stäbe sind nach Schmidts Erfahrung meist ein Verarbeitungsfehler. "Haben sich die Prozentangaben im Kopf des Parkettlegers festgesetzt, können sie bei ihm zu Sorglosigkeit führen - nach der Devise: Hauptsache ich erreiche die 40 Prozent".

Schmidt warnt alle Parkettleger: "Wer gröblich die Unebenheiten des Untergrundes missachtet, an der Klebstoffmenge sparen will und es mit der offenen Zeit des Klebstoffs nicht so genau nimmt, wird kein gutes Ergebnis abliefern."
aus Parkett Magazin 05/02 (Bodenbeläge)