Berufliche Aus- und Weiterbildung im Parkettlegerhandwerk (von Dr. Hans Winter)

Betriebswirt/in (HWK)


In den Betrieben aller Wirtschaftszweige steigen ständig die Anforderungen sowohl an Unternehmer als auch an Führungskräfte, komplexe Betriebsabläufe in ihren Wechselwirkungen zu übersehen und marktgerechte Entscheidungen zu treffen. Folglich entspricht die Fortbildung zum Betriebswirt (HWK) einer betriebswirtschaftlichen Zusatzqualifizierung für Meister und Meisterinnen, für Führungskräfte sowie den Führungsnachwuchs mit Personal- und Finanzverantwortung.

Nach der vom Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) zur Anwendung empfohlenen, neu gefassten Fortbildungsprüfungsregelung "Betriebswirt (HWK)" aus dem Jahr 2002 ist durch die Prüfung festzustellen, "ob der Prüfungsteilnehmer über die notwendige Qualifikation und Kompetenz verfügt, um 1. betriebswirtschaftliche Leitungsfunktionen in kleinen und mittleren Unternehmen wahrzunehmen, 2. betriebliche Abläufe und Strukturen durch den Einsatz zeitgemäßer Managementtechniken an veränderte Marktgegebenheiten anzupassen und eine entsprechende Personalentwicklung zu betreiben."

Kammern legen Zulassungsbedingungen fest

Die Zulassungsbedingungen sind bei allen 55 Handwerkskammern formal identisch. Dagegen weichen die Auffassungen über die Handhabung der Ausnahmeregelung voneinander ab. Für den einzelnen Teilnehmer sind die Zulassungsbedingungen jener Kammer verbindlich, bei der er die Prüfung ablegen will. Im Regelfall werden zu dieser Fortbildungsprüfung Bewerber mit einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung in einem Handwerk zugelassen, alternativ mit einer vergleichbaren Qualifikation. Das kann für Meister der Industrie, für Diplomingenieure und Techniker zutreffen.

Auf besonderen Antrag können im Einzelfall zugelassen werden:
- Gesellen (Meisterschüler) nach dem Absolvieren des Teils III der Meisterprüfung

- Angestellte mit einer kaufmännischen Berufsausbildung und einer zweijährigen leitenden Tätigkeit in einem Handwerksbetrieb

- Absolventen der Bildungsmaßnahme "Fachkaufmann/Fachkauffrau (HWK)" und - je nach Handwerkskammer - einer wenigstens zweijährigen Berufspraxis im Handwerk

- Absolventen der Fortbildungsmaßnahmen "Bürofachwirt im Personal- und Rechnungswesen", "Betriebsassistent im Handwerk", "Handelsfachwirt" oder "Industriefachwirt"

- Bewerber mit dem Abschluss "Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk", "Kaufmännischer Fachwirt (HWK)" und "Technischer Fachwirt (HWK)"

- Interessenten ohne eine kaufmännische Ausbildung, die jedoch belegen, dass sie "Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen". Die Sonderzulassung ist anwendbar auf Bewerber mit einer mehrjährigen Berufserfahrung und der Meisterprüfung gleichwertigen kaufmännischen wie rechtlichen Kenntnissen, zum Beispiel in Handwerksbetrieben mitarbeitende Ehefrauen.

500 Unterrichtsstunden

Diese Aufstiegsfortbildung vermittelt je nach Bildungsträger die Fragestellungen und Problemfelder in 480 bis 550 Unterrichtsstunden. Der bundeseinheitliche Rahmenlehrplan des Deutschen Handwerkskammertages für den Lehrgang zum Betriebswirt (HWK) sieht vier Fachbereiche vor. Sie sind weitgehend identisch mit den hier genannten Handlungsfeldern:

- Betriebswirtschaft: Planung und Organisation (Betriebsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Zeitwirtschaft und Projektmanagement, Betriebsplanung, Materialwirtschaft), Rechnungs- und Finanzwesen (Bilanzanalyse und Erfolgsrechnung, Betriebsabrechnung und Kalkulation, Kostenmanagement, Finanzierung, Controlling), Marketing (Marktanalyse und Marketingstrategien, Marktgestaltung, Verkaufstechnik).

- Volkswirtschaft: Grundbegriffe der Volkswirtschaft, Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft, Wirtschaftspolitik, EU-Binnenmarkt.

- Personalmanagement: Personalwirtschaft, Personalführung, Personalentwicklung.

- Recht: Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Weiterführende Literatur: Winter, H.: Berufsperspektiven im Handwerk - Zusatzqualifikationen, Aufstiegsfortbildungen, Förderprogramme, 4. Auflage, 16,80 Euro, F. H. Kleffmann Verlag, Bochum 2005.
aus Parkett Magazin 05/05 (Handwerk)