Helmut Becker: Schadensfall aus der Praxis

Parkettschüsselung durch schiefe Betonsohle?

Für einen perfekten Parkettboden ist die Abstimmung der Gewerke und eine ordentliche Bauplanung entscheidend. Wird danach nicht gehandelt, kann es zu einem Schadensfall kommen, von dem der Sachverständige Helmut Becker berichtet. In einem alten Seminar-Gebäude zeigte ein Bambus-Parkett zwei bis drei Monate nach der Verlegung in Teilbereichen merkliche Schüsselungen.

Innerhalb eines alten Seminargebäudes mit Tagungssälen, Ess- sowie Schlafräumen war auf einer alten, erdreichangrenzenden Betonsohle ein schwimmender Estrich eingebaut worden. Entsprechend den Angaben des Architekturbüros wurde der vorhandene Untergrund vollflächig mit einer Bitumenschweißbahn abgedichtet. Im Anschluss verlegte der Estrichleger eine zweilagige Wärmedämmschicht (2 x 40 mm), die mit einer Polyethylenfolie abgedeckt wurde. Darauf folgte der Einbau eines 50 mm dicken zementären Estrichs der Festigkeitsklasse DIN 18560 CT F 5 (ZE30). Etwa vier Monate danach begann der Parkettleger mit der Verlegung von 15 mm dickem Bambus-Parkett, das im Anschluss geschliffen, gekittet und geölt wurde. Der Parkettleger hatte zuvor in drei Bereichen der 350 qm großen Fläche CM-Feuchtigkeitsmessungen durchgeführt - zwei Messungen im Tagungsraum und eine Messung im Schlafraum. Die Messergebnisse von 1,6 bis 1,7% zeigten ausreichende Trocknung und damit Belegreife an.

Rund zwei bis drei Monate nach Beendigung der Parkettarbeiten und der zwischenzeitlich erfolgten Nutzung wurden in unterschiedlichen Gebäudebereichen deutliche Formveränderungen des Parketts festgestellt.

Feststellungen und Prüfungen vor Ort

Im Bereich der Gebäudesüdseite zeigten sich besonders deutliche Schüsselungen. Die ca. 93 mm breiten Bambus-Parkettstäbe wiesen dort konkave Verformungen bis 5 mm Höhe auf. Auf der Nordseite waren dagegen auch bei Gegenlicht keine Schäden zu erkennen.

Obwohl der Sachverständige überall relative Luftfeuchtigkeiten von 44-52% gemessen hatte, wurden sehr unterschiedliche Holzfeuchten festgestellt. Elektrische Holzfeuchtemessungen ergaben innerhalb der geschüsselten Bereiche Holzfeuchtegehalte zwischen 10,4 und 12,2%. In den schadensfreien Bereichen wurden Holzfeuchtegehalte zwischen 7,3 und 7,7% ermittelt. Diese Ergebnisse wurden durch die gravimetrische Feuchtigkeitsbestimmung (Darr-Methode) bestätigt.

Die Darr-Methode wurde auch zur Ermittlung der Estrichfeuchte angewendet: In den Bereichen ohne Parkettschäden lagen die Feuchtegehalte zwischen 2,9 und 3,1 Gew.-%, bei einer Schichtdicke der Estrichkonstruktion von 45 bis 55 mm. Damit war die Estrich-konstruktion ausreichend trocken (die Ausgleichsfeuchte beträgt 3,5 Gew.-% bzw. 2,0 CM-%). In den Teilflächen, in denen Schäden festzustellen waren, lagen die Feuchtigkeitswerte zwischen 4,9 und 6,3 Gew.-%. Dort wies der Estrich Schichtdicken von 75 bis 95 mm auf.

Ursache der Parkettschäden

Die Schüsselung des Parketts resultiert laut Becker eindeutig aus aufsteigender Feuchte. Der übermäßig dicke Estrich, teilweise um 40 mm über Nenndicke, war zum Zeitpunkt der Parkettverlegung nicht ausreichend trocken. Er wies auch zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung extrem hohe Feuchtigkeitsgehalte bis zu 6 Gew.-% auf.

Der Sachverständige empfahl eine Neuverlegung des Parketts in den geschädigten Bereichen. Zuvor sollte der Estrich weiter trocknen und mit einem 2K-Reaktionsharz abgesperrt werden.

Wer hat die Parkettschäden zu verantworten?

Der Parkettleger hatte die CM-Feuchtigkeitsmessungen durchgeführt - entsprechend den Vorschriften der Norm. Allerdings ist im vorliegenden Fall durch Zufall nur an den Stellen gemessen worden, an denen die Estrichkonstruktion keine Überdicken aufwies.

Dagegen hätte aber das vorhandene Gefälle der alten Betonsohle bereits bei Beginn der Baumaßnahmen festgestellt werden müssen. Sowohl die Bauplaner als auch das Bauunternehmen und nicht zuletzt der Estrichleger hätten dieses Problem erkennen und einen Ausgleich der Betonsohle z.B. mit einer gebundenen Schüttung vornehmen müssen.

Deswegen sieht der Sachverständige die Verantwortung keinesfalls nur beim Estrichleger, die Planung und Bauleitung ist im hohen Maße für die Schäden mitverantwortlich.

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Der Sachverständige

Helmut Becker ist öbv. Sachverständiger für das Estrich- und Parkettlegerhandwerk sowie für das Bodenlegergewerbe.

IFF-Fußboden-Gutachter
Helmut Becker
Professor-Lübeck-Straße 8
36077 Hünfeld
Tel.: 06652/2309
Fax: 06652/748778
www.gutachter-becker.de
aus Parkett Magazin 06/05 (Handwerk)