Erläuterungen zur DIN 18365 "Bodenbelagsarbeiten": Was hat sich geändert?


Der iff-Sachverständige Torsten Grotjohann fasste die wichtigsten Änderungen der DIN 18365 "Bodenbelagsarbeiten" zusammen:

- Verlegerichtung: Bei Verlegung in zwei nebeneinander liegenden Räumen, welche durch Falt-, Schiebe-, oder durchsichtige Glastüren getrennt sind, ist eine einheitliche Verlegerichtung zu berücksichtigen. Damit wird die freie Wahl der Verlegerichtung durch den Auftragnehmer eingeschränkt.

- Vorstriche, Spachtel- und Ausgleichsmassen dürfen den Verlegeuntergrund nicht nachteilig beeinflussen: Diesem Absatz kommt insbesondere bei bituminösen Untergründen (Gussasphaltestrich) eine besondere Bedeutung zu. Gefordert werden mindestens 1,5 mm auf Gussasphalt und mindestens 2 mm unter dampfdichten Bodenbelägen.

- Bodenbeläge aus Textilien bei Fußbodenheizungseignung: Der Wärmedurchlass-widerstand muss < 0,15 m2 K/W sein, der Antistatik-/Begehversuch < 2 kV und es wird eine Wärmealterungsbeständigkeit gefordert. Diese Anforderung werden auch in der neuen DIN EN 1307 "Textile Bodenbeläge - Einstufung von Polteppichen" übernommen.

- Raumklima: Raumlufttemperatur > 18C, Untergrundtemperatur > 15C, anzustreben sind 18C (bei Fußbodenheizung 18-22C), Relative Luftfeuchtigkeit möglichst < 65% bei Dispersionsklebstoffen, nicht über 75%. Als normaler und auch für Menschen gesunder Raumluftzustand ist eine Temperatur von 20-22C und eine relative Luftfeuchte im Bereich von 50-55% anzusehen. Bei < 45% kann es zu Dimensions- und Formveränderungen von Bodenbelägen sowie statischen Aufladungen kommen.

- Warentypische Eigenschaft: Eine warentypische Eigenschaft ist kein Mangel, sondern eine unbeeinflussbare Eigenschaft, die produktionsbedingt ist und aufgrund der Herstellungstechnik, Warenkonstruktion und Materialzusammensetzung entsteht.

- Reißverschlusseffekt: Bei kleingemusterten Designs gelten nicht die übrigen 0,35% Toleranz, sondern es sind 5 mm Toleranz auf 100 cm Nennmaß anzusetzen.

- Alternative Verlegetechniken: Fixierungen stellen im Sinne der DIN 18365 keine Bodenbelagsklebung dar. Das gilt für flüssige bis pastöse Fixiermittel und für mit Haftklebern beschichtete Vliese, Netze, Gewebe und Folien.

Sind Fixierungen fachgerechte Verlegungen? Für Fixierungen, loses Verlegen, Spannen, Tackern, Kletten und andere mechanische Befestigungssysteme zur leichten Wiederaufnahme gilt: Diesbezüglich gesonderte Einzelangabe in der Leistungsbeschreibung festhalten.

- Klebstoffe: Mit dem Bodenbelag, dem Untergrund und der Art der Nutzung/ dem Verwendungszweck kommt der Auswahl des Klebstoffs besondere Bedeutung zu. Klebstoffe müssen so beschaffen, dass sie durch eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen Bodenbelag, Unterlagen und Untergrund nicht nachteilig beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigungen durch Geruch hervorrufen.
aus FussbodenTechnik 05/04 (Normen)