Aktueller Stand zur Estrichnorm EN 13813

Was kommt auf den Estrichleger zu?

Nach der Bauproduktenrichtlinie wurden im letzten Jahrzehnt für alle handelbaren Produkte und teilweise auch Bauarten Europäische Normen konzipiert, die einheitliche Vorgaben an die Produkte in Prüfung und Anforderung schaffen sollten. Auch für die Ausgangsstoffe, die der Estrichleger verwendet, wie Zuschläge, Bindemittel und Zusätze sowie Dämmstoffe und Beton, wurden Europäische Normen und Prüfverfahren erarbeitet. Estrich-Experte Werner Schnell fasst den aktuellen Stand zusammen.

In allen Europäischen Normen sind für die einzelnen Eigenschaften meist nur Klassen, Stufen bzw. Schwellenwerte mitgeteilt. Da die Anforderungen wegen der Gewohnheiten und Umweltbedingungen in jedem Land unterschiedlich sind, wurde es den Ländern überlassen, weitere Festlegungen für die Anwendung zu treffen. Für Deutschland war dies relativ unkompliziert, da mit der Deutschen Norm DIN 18560 - Teile 1 bis 4 und 7 schon ein bewährtes Normenwerk zur Verfügung stand, das nur überarbeitet und angepasst werden musste.

Im folgenden werden, ausgehend vom Stand der Bearbeitung, die wichtigsten Punkte und insbesondere die wichtigen Änderungen mitgeteilt, die es künftig im Bereich Estrichmörtel und Estrichmassen zu beachten gilt. Außerdem wird zur CE-Kennzeichnung des "Baustellenmörtels" und zur Frage Stellung genommen, ob der Baustellenmörtel ausgeklammert werden sollte bzw. ausgeklammert werden kann.

1. Stand der Bearbeitung

Die Europäischen Normen EN 13318: 05.2000 und EN 13813: 09.2002 hatten, wie alle Europäischen Normen mit ihrem Erscheinen im Dezember 2000 bzw. Januar 2003 schon den Status einer Deutschen Norm, d.h. sie sind mit dem Erscheinen ohne Änderungen gültig. Nach einer Anpassungszeit von 9 Monaten und einer Koexistenzphase von nationaler und Europäischer Norm von 12 Monaten gelten nur noch die Europäischen Normen. Alle nationalen Normen, die andere Festlegungen als die Europäischen Normen enthalten, müssen dann zurückgezogen sein. Um die DIN 18560 in den Teilen zu retten, die für den Estrichleger bedeutsam sind, weil sie die Anwendung regeln und in Deutschland bekannt sind, wurde deshalb in der 2. Hälfte des Jahres 2002 sofort mit der Überarbeitung der DIN 18560 begonnen und die neuen Entwürfe dieser Norm mit Ausgabe April 2003 der Öffentlichkeit bekannt gemacht.

Die Einspruchsberatungen zu diesen Entwürfen fanden im Juli 2003 statt. Inzwischen liegt die Entwurfsfassung August 2003 dieser Teile vor, die die angenommenen Einsprüche berücksichtigt. Die Einspruchsfrist für Stellungnahmen zu abgewiesenen Einsprüchen lief bis 22.09.2003. Danach ist die Normbearbeitung abgeschlossen. Wenn kein Schlichtungsverfahren anhängig wird, wird der Weißdruck der neuen DIN 18560 - Teile 1 bis 4 und 7 Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres und damit rechtzeitig vor Beendigung der Koexistenzphase der DIN EN 13813 und der DIN 18560 Mitte des Jahres 2004 erscheinen können. Dies ist auch deshalb wichtig, weil die europäische Bearbeitung von Normen für das Bauteil Estrich vorläufig zurückgestellt wurde.

2. DIN EN 13318 und DIN EN 13813

Nach DIN EN 13318, die die wichtigsten Begriffe für Estrichmörtel und Estriche in dreisprachiger Fassung enthält und im Dezember 2000 erschienen ist, ist der Estrich eine "Schicht oder Schichten aus Estrichmörtel, die auf der Baustelle direkt auf dem Untergrund, mit oder ohne Verbund, oder auf einer zwischenliegenden Trennschicht oder Dämmschicht verlegt wird, um eine oder mehrere der nachstehenden Funktionen zu erfüllen:

- eine vorgegebene Höhenlage zu erreichen;
- ein Bodenbelag aufzunehmen;
- unmittelbar genutzt zu werden."

Nach dieser Definition sind also auch Spachtelmassen und Beschichtungen sowie Betonböden Estriche. Angemerkt wird, dass der deutsche Begriff "Estrich" bisher sowohl den Estrichmörtel als auch das fertige Bauteil beinhaltet.

Ein Baustellenestrich ist "ein auf der Baustelle verlegter Estrich aus auf der Baustelle gemischtem Mörtel oder aus Werkmörtel, der als Trockenmörtel oder als Frischmörtel angeliefert wurde." Sowohl EN 13318 als auch EN 13813 wurden vom Technischen Komitee CEN/TC 303 "Estriche im Bauwesen" erarbeitet, dessen Sekretariat bisher vom DIN gehalten wurde. Das Mandat wurde dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt.

In der Einleitung der Europäischen Norm EN 13813: 2002 wird darauf hingewiesen, dass die Anforderungen an die Eigenschaften eines Estrichs vom vorgesehenen Verwendungszweck abhängen. Diese Eigenschaften sind in 2 Gruppen unterteilt:

1. Eigenschaften, die sich auf den frischen, nicht erhärteten Estrichmörtel und
2. Eigenschaften, die sich auf den erhärteten Estrichmörtel beziehen.

Die Europäische Norm EN 13813 legt Anforderungen an Estrichmörtel fest, die für Fußbodenkonstruktionen in Innenräumen eingesetzt werden. Dabei wird nach Möglichkeit nur auf die Eigenschaften eines Produkts Bezug genommen und das Herstellungsverfahren nur dann einbezogen, wenn dies zur Beschreibung der Produkteigenschaften unbedingt erforderlich ist. Angemerkt wird, dass diese Norm zusammen mit Anwendungsrichtlinien und nationalen Festlegungen auch auf Estrichmörtel angewendet werden kann, die auf der Baustelle von dem selben Unternehmer hergestellt und verlegt werden. Konstruktive Estriche, d.h. Estriche, die einen Beitrag zur Tragfähigkeit eines Bauwerks leisten, werden von dieser Norm nicht erfasst.

Da die Norm, wie bei Europäischen Normen üblich, auf die englische Fassung abgestellt ist, beruhen die Abkürzungen für die Estriche und die Eigenschaften dieser Estriche auf den Anfangsbuchstaben von englischen Bezeichnungen und Begriffen. Behandelt werden:

- CT = Zementestrich
- CA = Calciumsulfatestrich
- MA = Magnesiaestrich
- AS = Gussasphaltestrich
- SR = Kunstharzestrich

Die Norm legt Leistungskennwerte für folgende Eigenschaften und Abkürzungen fest:

Für Estrichfrischmörtel:
- die Verarbeitungszeit
- die Konsistenz und
- den pH-Wert

Für erhärtete Estrichmörtel:
- die Druckfestigkeit C (für Compression= Druck)
- die Biegezugfestigkeit F (für Flexural =Biege-)
- den Verschleißwiderstand A (für Abrasion = Abrieb); bzw. AR (für Abrasion Resistance = Abriebbeständigkeit); bzw. RWA (für Rolling Wheel Abrasion = Abrieb durch Rollbeanspruchung)
- die Oberflächenhärte SH (für Surface Hardness = Oberflächenhärte)
- die Eindringtiefe IC (für Indentation = Eindringen) in Würfeln bzw. IP in Platten (für Cube = Würfel; Plate = Platte)
- den Widerstand gegen Rollbeanspruchung von Estrichen mit Bodenbelägen RWFC
- das Schwinden und Quellen
- den Biegeelastizitätsmodul E (für Elastizität)
- die Haftzugfestigkeit B (für Bond = Haftung)
- die Schlagfestigkeit IR (für Impact Resistance = Schlagfestigkeit)
- das Brandverhalten
- die Freisetzung korrosiver Substanzen oder Korrosivität von Estrichmörteln
- die akustischen Eigenschaften
- die Wärmedämmung
- die Wasserundurchlässigkeit
- die Wasserdampfdurchlässigkeit
- die chemische Beständigkeit CR (für Chemical Resistance = chemische Beständigkeit)
- der elektrische Widerstand ER (für Electrical Resistance = elektrischer Widerstand)

Diese Kennwerte stellen auch die Grundlage für die Bewertung der Konformität des Produktes mit der Europäischen Norm EN 13813: 2002 dar. Nicht alle Eigenschaften müssen dazu überprüft werden. In Abhängigkeit von der Estrichart und dem Verwendungszweck werden normative und optionale Eigenschaften unterschieden. Die normativen Eigenschaften müssen stets, die optionalen Eigenschaften können überprüft werden. Letztere auch nur dann, wenn sie zutreffend sind. Bei den normativen Anforderungen für Nutzflächen kann in der Regel zwischen 3 Prüfverfahren gewählt werden. Die Tabelle, die die entsprechende Einteilung enthält, ist im folgenden, ergänzt um die Kurzbezeichnung der Eigenschaften, wiedergegeben:

Für die genannten Eigenschaften werden in der Norm jeweils Klassen und die Prüfverfahren angegeben, mit denen die Eigenschaften zu bestimmen sind. Die Klasseneinteilung entspricht im wesentlichen den bisher schon gebräuchlichen Klassen, nur mit anderen Bezeichnungen und ggf. auch mit neuen Prüfverfahren ermittelt.

In diesem Artikel wird auf die Wiedergabe der Klassen im Einzelnen verzichtet. Hervorzuheben ist, dass durch die Bildung von Biegezugfestigkeitsklassen unabhängig von den Druckfestigkeitsklassen eine bessere Einordnung eines Estrichmörtels für den vorgesehenen Verwendungszweck möglich ist. Allerdings werden sich dadurch in der Anfangszeit auch zusätzliche Planungsfehler in der Vorgabe der Festigkeitsklassen einschleichen.

Neben den in der Tabelle angegebenen Eigenschaften sind besondere Eigenschaften, wie z.B. elektrischer Widerstand, chemische Beständigkeit, Brandverhalten usw. anzugeben, wenn sie durch gesetzliche Anforderungen verlangt werden oder wenn der Hersteller sich für die Angabe einer Leistung entscheidet, selbst wenn diese durch Verordnungen nicht erfasst wird.

Der Konformität des Produktes mit den Anforderungen nach dieser Norm wird durch Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle nachgewiesen. Bei der Erstprüfung dürfen Prüfergebnisse, die bereits zuvor nach den Vorschriften dieser Norm erzielt wurden, berücksichtigt werden. Erstprüfungen sollten auch immer dann durchgeführt werden, wenn andere Ausgangswerkstoffe oder Herstellungsverfahren angewandt werden. Die werkseigene Produktionskontrolle ist einzuführen und in einem Qualitätshandbuch zu dokumentieren. Im Qualitätshandbuch sind auch Systeme zur Rückverfolgbarkeit und Kontrolle der eingehenden Werkstoffe und deren Verwendung anzugeben.

Bezeichnet werden die Estrichmörtel und Estrichmassen durch die Art und die Klasse, die sich aus der Prüfung der normativen Eigenschaften ergibt. Die Bezeichnung kann auf Wunsch auch weitere Eigenschaften enthalten. Außerdem können Materialien wie Hartstoffe, Polymere und Fasern in der Bezeichnung mit aufgeführt werden. Ein Zementestrichmörtel mit Hartstoffen der Druckfestigkeitsklasse C 60, der Biegezugfestigkeitsklasse F 10 und der Verschleißfestigkeitsklasse nach Böhme A 1,5 nach dieser Europäischen Norm kann wie folgt bezeichnet werden:

EN 13813 CT - C 60 - F 10 - A 1,5 mit Hartstoffen.

Im informativen Anhang ZA dieser Norm werden die Bedingungen für die CE-Kennzeichnung von Estrichmörteln für verschiedene Anwendungen entsprechend der Bauproduktenrichtlinie festgelegt. Die Tabellen ZA 1.1 bis ZA 1.5 behandeln die wichtigen Anforderungen für die einzelnen Estricharten. In den Tabellen ZA 2 und ZA 3.1 bis ZA 3.3 werden die Überwachungssysteme zur Bescheinigung der Konformität für Estrichmörtel in Innenräumen und die Aufgaben zur Beurteilung der Konformität von Estrichmörteln nach den einzelnen Systemen dargestellt.

Überwachungssysteme greifen

Für Anwendungen in Innenräumen, die Vorschriften an das Brandverhalten unterliegen, können die Überwachungssysteme 1, 3 und 4, für Anwendungen in Innenräumen, die Vorschriften an gefährliche Stoffe unterliegen, das Überwachungssystem 3 und bei allen sonstigen Verwendungszwecken das Überwachungssystem 4 zur Anwendung kommen.

Das Überwachungssystem 1 fordert vom Hersteller die werkseigene Produktionskontrolle, eine Erstprüfung und darüber hinaus von der eingeschalteten Prüfstelle eine Erstprüfung, Kontrolle der werkseigenen Produktionskontrolle und eine kontinuierliche Überwachung.

Beim Überwachungssystem 3 bestehen die Aufgaben des Herstellers aus der Erstprüfung und der werkseigenen Produktionskontrolle. Hier sind die Aufgaben der angegebenen Prüfstelle auf die Erstprüfung des Brandverhaltens und der Freisetzung gefährlicher Stoffe beschränkt.

Das Überwachungssystem 4 fordert nur die werkseigene Produktionskontrolle und die Erstprüfung durch den Hersteller.

Das Überwachungssystem 1 ist bei Innenräumen, die Vorschriften an das Brandverhalten unterliegen, immer dann anzuwenden, wenn Produkte/Werkstoffe, für die eine eindeutig identifizierbare Stufe im Produktionsprozess zu einer Verbesserung der Brandverhaltensklasse führen (z.B. Zusatz feuerhemmender Mittel oder Einhaltung von Grenzwerten für organisches Material) eingesetzt werden. Für alle übrigen Produkte und Werkstoffe ist in den angegebenen Innenräumen das System 3 anzuwenden. Ausgenommen davon sind Produkte und Werkstoffe, deren Brandverhalten nicht geprüft werden muss (z.B. Produkte/Werkstoffe der Klasse A 1 nach dem geänderten Beschluss 96/603/EG der Kommission).

Bei Estrichmörteln mit anorganischem Bindemittel, die ohne Prüfung der Klasse A 1 zugeordnet werden können (organischer Anteil < 1 Masse-%), gilt also unabhängig von dem Verwendungszweck mit Ausnahme der Anwendung in Innenräumen, die Vorschriften an gefährlichen Stoffen unterliegen, das System 4, das Erstprüfungen und werkseigene Produktionskontrollen nur durch den Hersteller vorsieht.

Das anzubringende CE-Kennzeichen muss der Richtlinie 93/68/EG entsprechen und auf der beigefügten Aufschrift auf der Verpackung oder in den beigefügten Lieferdokumenten, z.B. auf einem Lieferschein, angegeben werden. Die notwendigen Informationen zum Produkt und seinen wesentlichen Kennwerten müssen zusammen mit dem CE-Kennzeichen angegeben werden. Dabei darf die Option "Kennwert nicht festgelegt" (NPD) angewandt werden, wenn für die Eigenschaft kein Schwellenwert gilt und die Eigenschaft keiner gesetzlichen Anforderung an einen bestimmten vorgesehenen Verwendungszweck unterliegt.

3. Normenreihe DIN 18560 Teile 1 bis 4 und 7

Die Normenteile wurden der DIN EN 13318 und der DIN EN 13813 angepasst. Die Bezeichnungen und Begriffe wurden übernommen. Unter "Estrichmörtel" wird der Frischmörtel und unter "Estrich" nur noch das Bauteil verstanden. "Estrichmassen" sind die Einbaumassen des Gussasphaltestrichs. Neu aufgenommen wurden Anforderungen an den Kunstharzestrich. Aus den Anhydritestrichen wurden die übergeordneten Calciumsulfatestriche.

In Teil 1- Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Ausführung - wurden mit Ausnahme der beiden Dicken-Tabellen und der Tabelle mit den Rohdichteklassen für Magnesiaestriche alle Tabellen gestrichen und im übrigen auf DIN EN 13813 verwiesen. Neu ist der Hinweis, dass Zementestrichmörtel für hochbeanspruchbare Estriche nur aus Zementen 197-1 bzw. DIN 1164, die sich nach DIN 1045-2 für die Expositionsklassen "Verschleiß" XM 1, XM 2 und XM 3 eignen, hergestellt werden müssen, wenn der Verschleißwiderstand auf Dauer sichergestellt werden soll.

Hinsichtlich des Brandverhaltens müssen Estrichmörtel und Estrichmassen einer Klasse nach DIN EN 13501-1 zugeordnet sein. Zementestrichmörtel, Calciumsulfatestrichmörtel und Magnesiaestrichmörtel können der Klasse A1 (entspricht neuer Brandschutzklasse Afl) zugeordnet werden, wenn der Massenanteil an organischen Substanzen 1 % nicht überschreitet. Werden an den Estrich Anforderungen an den Wärmeschutz gestellt, dürfen nur solche Estrichmörtel und Estrichmassen verwendet werden, deren Wärmeleitfähigkeit vom Mörtelhersteller nach DIN EN 13813 (bzw. DIN V 4108-10) angegeben wird. Schallschutzeigenschaften müssen bei Anforderungen an den Schallschutz im System vorliegen.

Für Estriche im Freien, die in DIN EN 13813 nicht behandelt werden, eignen sich Gussasphaltestriche der Härteklasse IC 40 nach DIN EN 13813 und Zementestriche. Sofern letztere durch Taumittel beansprucht werden, sind sie in Anlehnung an DIN 1045-1 herzustellen.

Hinsichtlich der Prüfung von Estrichmörteln und Estrichmassen werden unterschieden:
- Eingangsprüfungen
- Erstprüfungen
- Prüfung bei der werkseigenen Produktionskontrolle
- Erhärtungsprüfungen

Die Eingangsprüfung ist die Kontrolle der Übereinstimmung der Angaben auf der Verpackung bzw. dem Lieferschein mit der Bestellung. Die Erstprüfung ist in DIN 13813 beschrieben und entspricht etwa der bisherigen Eignungsprüfung.

In Teil 2- Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche)- wurden 4 Tabellen für die lotrechten Nutzlasten < 2 kN/m2; < 3 kN/m2; < 4 kN/m2 und < 5 kN/m2 eingearbeitet. Die notwendigen Estrichnenndicken der Estriche werden in Abhängigkeit von der Biegezugfestigkeit bei der Bestätigungsprüfung und damit der Biegezugfestigkeitsklasse sowie der Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht angegeben. Damit werden die neuen Lastannahmen für lotrechte Nutzlasten in DIN 1055-3 weitgehend berücksichtigt.

Die Mindestnenndicke beträgt wie bisher 30 mm und darf auch bei anderen als den angegebenen Biegezugfestigkeitsklassen nicht unterschritten werden. Unter Stein- und keramischen Belägen beträgt die Nenndicke 45 mm, bei Calciumsulfat-Fließestrichen (CAF), die neu aufgenommen wurden, 40 mm. Dennoch wird vor einer unüberlegten Anwendung der Tabellen gewarnt. Vor allem gilt dies für Einzellasten hinsichtlich ihrer Aufstandsflächen, insbesondere bei Gussasphaltestrichen, und allgemein für Fahrbeanspruchung.

Die Abschnitte zum tragenden Untergrund, der Bewehrung und zu den Estrichfugen wurden klarer gefasst und auf den Stand der Technik gebracht. Insbesondere gilt dies für die Wirksamkeit von Stahlmatten und Fasern. Ausgleichsschichten müssen im eingebauten Zustand eine gebundene Form aufweisen. Schüttungen dürfen verwendet werden, wenn ihre Brauchbarkeit nachgewiesen ist.

Schwimmende Estriche sind mit der Benennung "Estrich", der DIN-Hauptnummer, den Kurzzeichen für die Estrichmörtelart und der Biegezugfestigkeits- bzw. Härteklasse nach DIN EN 13813 und darüber hinaus mit den "Buchstaben S" (für "schwimmend") sowie der Nenndicke der Estrichschicht in mm zu bezeichnen. Bei Heizestrichen kommt der "Buchstabe H" und die Überdeckung der Heizelemente in mm dazu.

Beispiel: Calciumsulfatestrich der Biegezugfestigkeitsklasse 4 (F4), schwimmend (S), mit 70 mm Nenndicke, als Heizestrich (H) mit einer Überdeckung der Heizelemente von 45 mm: Estrich DIN 18560 - CA - F4 - S 70 H 45.

In Teil 3 - Verbundestriche - wurde die Einstreuung neu aufgenommen. Die Einstreumenge je m2 ist anzugeben. Es sind Hartstoffe nach DIN 1100 zu verwenden. Die Einstreuung ist nicht mit einer Hartstoffschicht nach DIN 18560-7 vergleichbar. Der tragende Untergrund muss bei Kunstharzestrichen eine Oberflächenzugfestigkeit von mindestens 1,0 N/mm2 bei nicht befahrbaren Systemen und mindestens 1,5 N/mm2 bei befahrbaren Systemen aufweisen.

Beispiel: Die Bezeichnung eines Kunstharzestrichs (SR) der Verschleißwiderstandsklasse nach BCA AR 2, der Schlagfestigkeit IR 20, der Haftzugfestigkeitsklasse B 1,5 als Verbundestrich (V); mit 3 mm Nenndicke: Estrich DIN 18 560 - SR - C 40/F 10 - AR 2 - IR 20 - B 1,5 - V 3.

In Teil 4 - Estriche auf Trennschicht - werden die Mindestbiegezugfestigkeitsklassen bei Nutzung mit und ohne Belag angegeben. Für Gussasphaltestrich wird eine Unterteilung für beheizte Räume, für nicht beheizte Räume und im Freien und für Kühlräume in der Härteklasseneinteilung vorgenommen.

Die Trennschicht ist in der Regel 2-lagig, bei Calciumsulfat- und Gussasphaltestrich 1-lagig, auszuführen. Bei 2-lagiger Verlegung dürfen Abdichtungen und Dampfsperren als 1 Lage der Trennschicht gelten. Für die Trennschicht ist folgendes zu verwenden:

- Polyethylenfolie von mindestens 0,1 mm Dicke
- Kunststoffbeschichtetes Papier von mindestens 0,15 mm Dicke
- Bitumengetränktes Papier von mindestens 100 g/m2 Flächengewicht
- Rohglasvlies von mindestens 50 g/m2 Flächengewicht
- oder ein anderes Erzeugnis mit vergleichbaren Eigenschaften .

Bei Gussasphaltestrichen ist eine temperaturbeständige, nicht komprimierbare Trennschicht zu verwenden. Die Lagen der Trennschicht sollten glatt und ohne Aufwerfungen verlegt werden. Bei Calciumsulfat-, Kunstharz-, Magnesia- und Zementestrich ist die Trennschicht zur Ausbildung der Randfuge an angrenzenden Bauteilen hochzuziehen. Bei Calciumsulfatestrichen sind Randstreifen zu stellen und die Trennschicht an angrenzenden Bauteilen hochzuziehen, sofern der Randstreifen nicht die Funktion der Trennschicht erfüllt.

Beispiel: Gussasphaltestrich (AS) der Härteklasse 15 (IC 15) als Estrich auf Trennschicht (T) mit 25 mm Nenndicke: Estrich DIN 18560 - AS - IC 15 - T 25.

In Teil 7 - Hochbeanspruchbare Estriche (Industrieestriche) - wurde für Kunstharzestriche eine eigene Tabelle erarbeitet, die in Abhängigkeit von der Beanspruchungsgruppe die Druckfestigkeitsklasse, Biegezugfestigkeitsklasse, die Estrichnenndicke und die Haftzugfestigkeitsklasse angibt. Hochbeanspruchbare Estriche sind in Abhängigkeit von dem verwendeten Bindemittel wie folgt zu benennen:

Bei Verwendung von:
- Bitumen mit Gussasphaltestrich
- Kunstharz mit Kunstharzestrich
- Kaustischer Magnesia mit Magnesiaestrich
- Zement zusammen mit Hartstoff nach DIN 1100 mit Hartstoffestrich

Beispiel: Einschichtiger Magnesiaestrich (MA) der Druckfestigkeitsklasse C 50, der Biegezugfestigkeitsklasse F11, der Oberflächenhärte SH 150, also Buntestrich V mit 15 mm Nenndicke: Magnesiaestrich DIN 18560 - MA - C50 - F11 - SH 150 - V15.

Die wichtigsten Normen für den Estrichbereich auf einen Blick:

- EN 13318 - Estrichmörtel und Estriche; Begriffe
- EN 13813 - Estrichmörtel; Estrichmassen und Estriche; Estrichmörtel und Estrichmassen, Eigenschaften und Anforderungen
- EN 13892 - Teile 1 bis 8 - Prüfverfahren für Estrichmörtel und Estrichmassen
- EN 197-1 - Zement-, Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement
- EN 206-1 - Beton; Teil 1: Festlegung und Eigenschaften, Herstellung und Konformität
- EN 1264-4 - Fußboden-Heizung-Systeme und Komponenten - Teil 4: Installationen
- EN 13162 bis EN 13171 - Wärmedämmstoffe für Gebäude
- EN 13501-1 - Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten; Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten.
aus FussbodenTechnik 05/03 (Normen)