Kleiner Fehler - großer Schaden

Linoleum: Auf die richtige Schweißschnur kommt es an

Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und hochbelastesten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich erst anhand der Ursachenforschung im Schadensfall, worauf ein Fußbodenverleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um eine Linoleumverlegung mit einer falschen Schweißschnur.

Ein Verarbeiter verklebte auf einem gespachtelten schwimmenden Gussasphaltestrich 400 qm Linoleumbahnen. Die Bahnen waren 2 mm dick und 2 m breit. Nach eigenen Angaben wurden die geklebten Bahnen an den Nahtkanten gefräst und mit einem speziellen Linoleum-Schweißdraht abgedichtet.

Bereits beim Bezug des Bürogebäudes wurden Herauslösungen des Schmelzschweißdrahtes bzw. auch partiell Fehlstellen der Nahtkantenabdichtung festgestellt und gerügt. Eine gutachterliche Prüfung wurde angeordnet.

In allen Büroräumen gab es Bereiche, in den fehlerhafte Verschweißungen bis zu einer Länge von 2 m vorlagen. An einigen Stellen waren angelöste und herausragende Schweißschnüre mit Klebeband abgeklebt worden, um eine Unfallgefahr zu vermeiden.

Bei einer Überprüfung mit Schlaglicht zeigte sich, dass die Verschweißung teilweise hohlkehlenartig abgesenkt zwischen den Bodenbelagsbahnen vorlag. Dort, wo bereits Schweißschnüre herausgelöst waren, ließen sich die noch vorhandenen Schweißschnüre ohne nennenswerten Kraftaufwand über lange Strecken aus dem Nahtkantenbereich herausziehen. Die Schweißschnur erschien außerdem relativ weich und elastisch und ließ sich gummibandähnlich ausdehnen.

Bei der Betrachtung mit einer Leuchtlupe stellte sich heraus, dass die Linoleum-Bodenbelagsbahnen an den schadhaften Stellen mit einem Abstand von
2 mm Stoß auf Stoß verlegt worden waren. Nur auf einer Seite war der Belag vorschriftsmäßig gefräst.

Die andere Kante war rechtwinklig geschnitten. In anderen Teilflächen waren beide aneinander stoßenden Belagskanten im oberen Bereich gering angefräst. Dafür waren die Bahnen in Abständen von 1 bis 2 mm verlegt.

Linoleumbahnen sind grundsätzlich mit einem scheckkartendicken Abstand von 0,5 bis 0,8 mm zu verlegen, bevor die Fräsung vorgenommen wird.

In weiteren Teilflächenbereichen waren beide Nahtkanten deutlich gefräst. Auch in diesen Bereichen ließen sich die Schweißschnüre ohne nennenswerten Kraftaufwand herausziehen. Unter dem Leuchtmikroskop bestätigte sich der Verdacht, dass die für Linoleum typische Verschmelzung der Schweißschnur mit dem Belag fehlte.

Stattdessen lagen die Fräsungen in Breiten zwischen 3,5 bis 4, maximal bis 4,5 mm vor, in die die Schweißschnur eingearbeitet war. Selbst dort, wo keine Fehlstellen bei der Verschweißung zu erkennen waren, ließen sich die eingeschnittenen Schweißschnüre ohne nennenswerten Kraftaufwand herausziehen.

Auch hier lag die Ursache in nur geringfügig angeschrägten Kanten. Unter dem Mikroskop zeigte sich, dass die Schweißschnüre lediglich am Klebstoffsystem anhafteten.

Manuelle Zugversuche der im Bauvorhaben herausgelösten Schweißschnüre führten dazu, dass sich diese bis auf die 3- bis 4fache Länge ausdehnen ließen, wobei selbst bei der Ausdehnung eines 25 cm langen Teilstückes der Schweißschnur erst nach 1,30 m auseinanderriss. Vergleichende Versuche mit einem vom Hersteller erhaltenen Schmelzschweißdraht zeigten, dass dieser sich kaum in der Länge ausdehnen ließ.

Erhitzungsversuche der herausgelösten Schweißschnüre mit einem Schweißgerät bestätigten, dass es sich bei diesem nicht um einen Schmelzschweißdraht handelte, der bei der Erhitzung flüssig wird und verläuft. Stattdessen setzte der Verleger eine PVC-Schweißschnur zum Verschweißen des Linoleum-Belages ein.

Die Durchführung der Nahtkantenabdichtung der Linoleumbahnen erfolgte nicht sach- und fachgerecht, da die erforderliche Arretierung bzw. Verschmelzung des Schmelzschweißdrahtes zum Linoleum-Belag nicht ausreichte. Im gesamten Gebäude wurde somit eine Neuverschweißung in Verbindung mit einer Neufräsung und einer Neuverschweißung mit einem dickeren Schmelzschweißdraht erforderlich.

Folgende Fehler wurden bei der Nahtkantenverfugung gemacht:
- Die durchgeführte Herstellung der Nahtkanten des Belages entsprach nicht dem Stand der Technik und auch nicht den Anwendungsempfehlungen des Linoleumherstellers. Eine Fräsung wird bei einem sach- und fachgerecht verlegten, 2 mm dicken Belag und bei der Verwendung eines 4 mm dicken Schmelzschweißdrahtes etwa bis zu einer Tiefe von 1,8 mm durchgeführt, so dass dann bei der Verwendung eines 3,5 mm dicken halbrunden Fräsblattes eine hohlkehlenartige halbrunde Fuge in der Mitte zwischen den zwei Belagkanten entsteht.

- Statt eines geeigneten Linoleum-Schmelzdrahtes wurde eine ungeeignete PVC-Schweißschnur eingesetzt.

- Auch beim Abstoßen der Schweißschnur wurden Fehler gemacht: Fachgerecht wäre ein zweimaliges Abstoßen der Schweißschnur gewesen. Zunächst mit einem speziellen Schweißschlitten unmittelbar nach der Verschweißung und dann nach dem Erkalten nochmals mit einem Viertelmondmesser. Wird diese Vorgehensweise nicht beachtet, so zieht sich die Schweißschnur bereits beim Abstoßen hoch und es entstehen hohlkehlenartige Vertiefungen, in denen sich Kontaktschmutz ansammelt, was schnell zu einer deutlichen Erkennbarkeit der Verfugung führt.

Selbst bei Einsatz eines geeigneten Linoleum-Schmelzdrahtes hätte die handwerkliche Fehlleistung zu Problemen bei der Verschmelzung des Schweißdrahtes geführt. Für die Verwendung eines nicht geeigneten Schweißdrahtes ist ausschließlich der Auftragnehmer für die Bodenbelagarbeiten verantwortlich.

Auch wenn dem Verarbeiter ein falscher Schmelzschweißdraht geliefert worden wäre, hätte dieser bei der Verarbeitung diesen Sachverhalt bereits erkennen müssen.

Verwunderlich ist schon, dass die ungenügende Arretierung der Schweißschnüre nicht bereits im Rahmen der Verschweißung festgestellt worden ist, weil die Schweißschnüre zwischen den Nahtkanten in erster Linie nur von dem Klebstoffsystem und eventuellen punktuellen Anhaftungen festgehalten wurden.

Dieses Beispiel zeigt, dass die Nichtbeachtung von Verarbeitungsrichtlinien zu erheblichen Kosten für Sanierungsmaßnahmen führen. In diesem Falle waren dies die Herstellerangaben hinsichtlich der Nahtkantenbearbeitung, der Fräsung und der Verschweißung des Belages sowie die falsche Materialverwendung.
aus FussbodenTechnik 01/05 (Handwerk)