Kleiner Fehler - großer Schaden

Eingetragener Sand schmirgelte Linoleum ab

Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und hochbelastesten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich erst anhand der Ursachenforschung im Schadensfall, worauf ein Fußbodenverleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um einen Linoleumbelag in einem Kindergarten, der durch den Eintrag von Sand abgeschmirgelt und zusätzlich unsachgemäß gereinigt und gepflegt wurde.

In einem 9 Jahre alten Kindergarten verlegte ein Bodenleger einen 3,2 mm dicken Linoleumbelag auf einem gespachtelten Zementestrich. Der ebenerdige Kindergarten ist mit Seitenausgängen zum Innenhof und Spielplatz ausgestattet.

Der fachgegrecht verlegte Belag war laut Protokoll vor der Nutzung intakt. Der Bodenleger führte eine Erstreinigung im Wischverfahren mit einem Neutralreiniger durch. Am Tag darauf pflegte der Verleger den Belag mit einem in der Verlegeanleitung empfohlenen Erstpflegemittel (Linoleumversiegelung) ein. Rund 8 Tage später wurde der Kindergarten möbliert und in Nutzung genommen.

Die folgenden Unterhaltsreinigungen führte ein gewerbliches Reinigungsunternehmen mit dem Linoleumwischpflegemittel des Verlegers durch.

Nachdem dieses 5 kg-Gebinde aufgebraucht war, reinigte man mehrere Jahre mit einem Neutralreiniger. Eine Grundreinigung erfolgte während der ca. 9-jährigen Nutzung etwa drei- bis viermal. Anschließend wurde der Belag nicht eingepflegt/versiegelt, sondern mit dem Neutralreiniger weiter unterhaltsgereinigt.

Die Folge waren deutliche Mattierungen des Linoleums in den Laufstraßen und im Stuhlbereich. Dieses wurde vom Kindergartenbetreiber gegenüber dem Verleger gerügt. Eine Vor-Ort-Besichtigung gemeinsam mit dem Linoleumhersteller ergab, dass die Mattierungen nicht vom Verleger, sondern vom Reinigungsunternehmer verschuldet waren.

Dieser hatte keine sach- und fachgerechte Reinigung im Bauvorhaben durchgeführt. Es wurde empfohlen, den Linoleumbelag intensiv grundzureinigen und mit einem freigegebenen Pflegemittel einzupflegen.

Die Reinigungsfachkräfte folgten der Empfehlung, allerdings mit dem Auftraggeber unbekannten Produkten. Es wurde nur mündlich mitgeteilt, dass das Linoleum mit einem Universalgrundreiniger gereinigt wurde und dann eine Polymerversiegelung erhielt. Die Polymerversiegelung führte zu einer hochglänzenden Oberfläche. Nach einer einjährigen Nutzung löste sich diese Versiegelung in den Laufstraßen wieder deutlich ab. In den folgenden Sommerferien wurde die Fläche zweimal mit einem "Linoleum-Rettungssystem" grundgereinigt und versiegelt.

Dennoch wies der Belag ein fleckiges Aussehen mit unterschiedlichen Glanzgraden auf, so dass nochmals beim Verleger wegen der "schlechten Linoleumqualität" gerügt wurde.


Das Schadensbild

Abgeschmirgeltes Linoleum mit dunklen Flecken

Die Überprüfung des Linoleumbelages ergab deutliche Aufrauungen, Mattierungen und dunkle Flecken in den Fluren, in den Eingangsbereichen der Gruppenräume und in den Nebenausgängen zum Spielplatz. Dort war der Belag matt und rau, teils dunkelbraun bis schwarz verfärbt und in angrenzenden Bereichen speckig glänzend.

Im Eingangsbereich des Kindergartens war eine 90 cm lange Schmutzfangmatte vorhanden. Im Bereich der Ausgangstüren aus den Gruppenräumen heraus zum Innenhof des Kindergartens fehlten geeignete Sauberlaufzonen. Dort lagen deutliche Aufrauungen und Dunkelverfärbungen vor und die Oberfläche des Linoleums war abgeschmirgelt.

Im Innenhof mit einem Spielplatz befanden sich auch Sandkästen. Dieser Sand war im gesamten Innenhofbereich auf einem Pflaster verteilt und wurde so von den Kindern in das Gebäude eingetragen. Prüfmaßnahmen unter dem Mikroskop zeigten in den aufgerauten matten Bereichen partiell bereits freiliegendes Korkkornmaterial des Linoleums. Die ehemals vorhandene dichte obere Schicht des Linoleums (Walzhaut) war nicht mehr vorhanden.

In dunkel verfärbten Bereichen waren eindeutig Kontaktschmutzansammlungen in dem offenen Linoleum erkennbar. Selbst intensivste Reinigungsmaßnahmen mit einem speziellen Lino-Grund-reiniger führten nur zu einer geringen Abschwächung dieser Dunkel-/Schwarzverfärbungen. Dort, wo die Linoleumoberfläche glänzte, lag eine dichte folienartige Glanzschicht vor, die man ohne weiteres mit den Fingernägeln abschaben konnte.

Für genauere Untersuchungen wurde eine Belagsprobe aus dem Türschwellenbereich entnommen. Mit Hilfe von Reinigungsmaßnahmen ließ sich erheblicher Kontaktschmutz aus dem Linoleum herauslösen.

Aber selbst nach dreifacher Grundreinigung waren die dunklen Verfärbungen immer noch vorhanden. Insbesondere feuchtigkeitsempfindliche Bestandteile wie Kork und Holzmehl hatten sich deutlich verfärbt und wiesen anhaftenden Kontaktschmutz auf. Zusätzliche Versuche mit einer Linoleumversiegelung auf der Belagsprobe zeigten, dass das Versiegelungsmaterial eine gute Arretierung zur Oberfläche aufwies.

Allerdings änderte dies nichts an den Verfärbungen und den unterschiedlichen Glanzgraden. Ein weiterer großflächiger Versuch in einem Personalraum, die dortigen fleckenartigen Mattierungen und Dunkelverfleckungen mit einem "Linoleum-Rettungssystem" zu behandeln, scheiterte ebenfalls.


Die Ursache

Fehlplanung und unsachgemäße Pflege

Die irreparabel vorliegenden Beschädigungen des Linoleumbelages gehen auf eine fehlerhafte Planung zurück. Der Planer hatte im Bereich der Nebeneingangstüren keine Schmutzfangmatten vorgesehen, die den Sandeintrag ins Gebäude verhindert oder zumindest abgeschwächt hätten. Die nur im Eingangsbereich vorhandene Sauberlaufzone ist mit einer Länge von 90 cm deutlich zu kurz, da sie eventuell nur mit einem Fuß erreicht wird. Richtigerweise lag die Sauberlaufzone über die gesamte Breite vor, aber sie hätte mindestens 1,80 bis 2 m lang sein müssen. Besonders an den Ausgängen zum Innenhof/Spielpatz fehlten entsprechende Schutzmatten/Sauberlaufzonen.

Es dürfte dem Planer bekannt gewesen sein, dass auf diesem Spielgelände auch Sandkästen aufgestellt werden sollten und Sand in das Gebäude hineingetragen wurde. Eine vernünftige Planung hätte dafür Sorge getragen, dass die im Bauvorhaben vorhandenen Linoleumbeläge nicht überproportional durch Schmirgelwirkungen beansprucht werden.

Als zweite Ursache wurden Fehler hinsichtlich der gewerblichen Unterhaltsreinigungen festgestellt, da diese nicht den Reinigungsempfehlungen des Herstellers entsprachen und auch nicht mit den empfohlenen Produkten durchgeführt wurden.

Weiterer Fehler: Nach den durchgeführten Grundreinigungsmaßnahmen erfolgte keine spezielle Neueinpflege und auch keine weitere Pflege des Belages, so dass der erforderliche Oberflächenschutz nie mehr richtig aufgebaut wurde und es langfristig zu den beschriebenen Zerstörungen kam. Trotz Übergabe einer Reinigungs- und Pflegeanleitung durch den Bauherrn und vorauszusetzender Kenntnisse eines Fachreinigungsunternehmens fand keine sach- und fachgerechte Unterhaltsreinigung statt.

Die nur in geringem Ausmaße aufgebauten Pflegemittelschichten wurden durch die Nutzung überproportional abgeschmirgelt und danach nicht regelmäßig erneuert. Feuchtigkeit und Schmutz haben sich tief im Linoleumbelag festgesetzt und zu Verfärbungen des Linoleums geführt. Die während der 9-jährigen Nutzung bisher durchgeführten drei- bis viermaligen Grundreinigungsmaßnahmen waren eindeutig zu wenig. Die verwendeten Neutralreiniger konnten keinen wirksamen Aufbau einer Pflegemittelschicht auf dem Linoleum erzielen. Eine Grundreinigung wäre mindestens einmal pro Jahr fällig gewesen.


Verantwortlichkeit

Planer und Reiniger verantwortlich

Da die Linoleumbeschädigungen irreparabel waren, musste der Belag komplett erneuert werden. Die fehlenden Schmutzfangmatten liegen eindeutig im Verantwortungsbereich der Bauplanung, die den Regeln der Technik im Hinblick auf das Erfordernis ausreichend dimensionierter Sauberlaufzonen nicht eingehalten hat.

Der Reinigungsunternehmer hat zum einen seine Hinweispflicht auf die relativ frühzeitig im Linoleum feststellbaren Beschädigungen nicht befolgt und es zum anderen versäumt, für einen wirkungsvollen Pflegemittelschichtaufbau auf dem Linoleum zu sorgen. Hinsichtlich des Sandeintrags hat er auch nicht den ihm obliegenden Sorgfalts- und Hinweispflichten genügt, da er als Erster die Beschädigung des Linoleums durch die Schmirgelwirkung hätte feststellen müssen.

Der Bodenleger hat mit der nachgewiesenen Übergabe der Reinigungs- und Pflegeanleitung an den Bauherrn und dieser wiederum mit der von ihm protokollierten Übergabe der Pflegeanleitung an den Auftragnehmer für die Grund-reinigungsmaßnahmen seinen Sorgfaltspflichten genügt.
aus FussbodenTechnik 05/05 (Handwerk)