FLEGT

Festlegung von Sanktionen verzögert


Im Zusammenhang mit dem EU-Holzhandelsgesetz werden die FLEGT-Abkommen (Forest Law Enforcement, Governance & Trade) eine herausragende Bedeutung erlangen. Holzprodukte aus Ländern mit gültigem FLEGT-Abkommen gelten dann automatisch als legal. Weitere Überprüfungen oder zusätzliche Nachweise durch die jeweiligen Importeure sind unnötig.

Bisher gibt es nur drei gültige FLEGT-Abkommen der EU mit Ghana, Kamerun und Kongo. Weitere Abkommen werden mit verschiedenen afrikanischen und asiatischen Ländern verhandelt.

Ende vergangenen Jahres stellte das EU-FLEGT-Komitee fest, dass bisher erst 9 der 27 EU-Mitgliedsstaaten Kontrollinstanzen und einen Sanktionskatalog im Falle von Zuwiderhandlungen festgelegt haben. Die ersten Lieferungen von legalisierten Holzprodukten im Rahmen des FLEGT-Abkommens aus den genannten Ländern werden ab dem 1.1.2012 erwartet. Insofern stehen immerhin noch 18 Länder in diesem Jahr unter gewissem Zeitdruck.

Bei der Ernennung von Kontrollinstanzen ergibt sich ein uneinheitliches Bild. In einigen Ländern wird das Landwirtschafts- bzw. Umweltministerium zuständig sein. In anderen Ländern sind die Zollbehörden oder Forstämter als Kontrollinstanz ernannt worden.

Auch bei den Sanktionen zeichnen sich von Land zu Land große Unterschiede ab. Bisher haben nur zwei Staaten Gefängnisstrafen vorgesehen. Zumindest in einem Land soll bisher sogar auf die Konfiszierung gesetzeswidriger Holzimporte verzichtet werden. Auch bei den Geldstrafen ergibt sich eine große Spannbreite.

Diese schleppende und überaus uneinheitliche Interpretation und Umsetzung der FLEGT-Bestimmungen gibt Anlass zur Vermutung, dass ähnliche Unterschiede auch bei der Umsetzung des Holzhandelsgesetzes zu erwarten sind.
aus Parkett Magazin 02/11 (Holz)