Baden-Württemberg/Nord

Christian Sedlarik bleibt Obermeister


Auf der Jahreshauptversammlung der Innung Parkett und Fussbodentechnik Baden-Württemberg/Nord wählten die Mitglieder Christian Sedlarik aus Heidelberg erneut zum Obermeister. Stellvertreter ist Rainer Hildenbrand aus Ludwigsburg und Lehrlingswart Dieter Heil aus Marbach. Fachgruppenleiter der Bodenleger wurde Günther Saussele aus Besigheim. Um die Innungsspitze zu verjüngen, kamen Alex Weiher aus Fellbach, Lambert Buck aus Kornwestheim, Thomas Eichhorn aus Durmersheim und Stephan Schweisgut aus Karlsruhe in den erweiterten Vorstand.

Trotz aktiver Lehrlingswerbung sind zahlreiche Ausbildungsplätze in der Region unbesetzt. "Deshalb", so Sedlarik, "verstehe ich die Forderung nach einer Ausbildungsabgabe nicht." Den wenigen Interessenten fehle es zudem an schulischer Vorbildung und Lernbereitschaft.

Immerhin haben 29 vom 33 Prüflingen die vergangene Gesellenprüfung gemeistert. Prüfungsbeste waren Timo Dätsch, Betrieb Franz-Lambert Buck in Kornwestheim und von Bembe in Bad Mergentheim Oliver Czubak und Stefan Schaletzki.

Bundesinnungsmeister Joachim Barth kritisierte die mangelde Teilnahme an der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Zentralverbandes im Januar in Kassel. Um Front gegen die neue Handwerksordnung zu machen, sei "die Solidarität und der Transport von Meinungen von unten nach oben unerlässlich."

Ab sofort könne jeder das Parkettlegerhandwerk in vollem Umfang ausüben. Böses Erwachen prognostiziert Barth den Gesellschaftern einer GbR. Die Kleinbetriebs- und Altgesellenregelung nämlich trifft nicht auf die Anlage B, Ziffer 1, sondern ausschließlich auf die Anlage A zu. Nach der Novellierung müssen derartige Parkettbetriebe nun Rentenbeiträge entrichten - ebenso Witwen, die den Betrieb weiterführen, Nachlassverwalter und wer künftig einen Meister einstellt.

Strittig auch die Ausgabe der Handwerkskarte: Laut Gesetz dürfte ein Parkettlegermeister keine Handwerkskarte erhalten, weil sein Beruf nicht mehr in der Anlage A geführt wird. Jeder Parkettlegermeisterbetrieb ist aber nach wie vor berechtigt, im Rahmen des §5 HwO Tätigkeiten aus den Anlage-A-Berufen mit auszuführen, wenn diese in sinnvollem Zusammenhang stehen. Ob das auch jene Betriebe noch dürfen, deren Meister die Prüfung nach dem Inkrafttreten der neuen HwO abgelegt hat, bleibt eine offene Frage.

Beim Fachthema ging es um "geölte Böden". Die Firma Natural Naturfarben verglich Heißtechnik und Kalttechnik und präsentierte Lösungen für Pflegeprobleme bei geölten und gewachsten Böden.
aus Parkett Magazin 03/04 (Personalien)