Geflügelpest

Entwarnung für Daunen und Federn


Köln - Einzelne Medienberichte haben aktuell vor Produkten gewarnt, die mit Federn und Daunen gefüllt sind. Hintergrund ist die Angst vor dem Ausbreiten der asiatischen Geflügelpest, die einige Bundesländer dazu bewogen hat, die Freilandhaltung von Geflügel zu verbieten.

Tatsache ist aber: Mit Federn und Daunen gefüllte Jacken oder Zudecken bergen keinerlei Infektionsrisiko. Denn zum einen sind die asiatischen Federn und Daunen lange unterwegs und werden vor der Verarbeitung bei hoher Temperatur gewaschen. Jeder einzelne dieser Tatbestände lässt das Infektionsrisiko auf Null sinken. Dies gilt sowohl für in Asien fertig konfektionierte Bekleidung und Decken, als auch für sog. "lose Ware". So die Aussage von Prof. Dr. Suchid Bhakdi, Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene an der Mainzer Gutenberg Universität, die von anderen Medizinerkollegen ausdrücklich bestätigt wird.

Hinweis: Federn und Daunen fallen nicht unter das Textilkennzeichnungsgesetz, so dass eine entsprechende Angabe an der Ware theoretisch entfallen kann. In der Praxis sind die Bezeichnungen der Füllungen deshalb auch unterschiedlich und nur schwer zu vergleichen. Der BTE empfiehlt deshalb zur Auszeichnung die europäische Norm EN 12934 als anerkannte Klassifizierung für Daunen und Federn. Sie wird z.B. bei entsprechend gefüllten Zudecken mittlerweile Flächen deckend in Form eines Informationsetiketts an der Ware genutzt und hat die vorher verwendete RAL 092 A2 weitgehend abgelöst.
aus Haustex 12/05 (Haustextilien)