Brahim musste Räumungsverkauf stoppen

Silvester Apro erwirkte einstweilige Verfügung


Einen weiteren Erfolg auf der mittlerweile langen Liste der gerichtlichen Bemühungen um einen fairen Wettbewerb im Orientteppichhandel konnte Silvester Apro jetzt für sich verbuchen. Ende Januar stoppte das Landgericht Stuttgart mit einer einstweiligen Verfügung die Werbung für einen unzulässigen Räumungsverkauf und dessen Durchführung. Die Firma Brahim & Co. Export-Import-und Handelsvertretungsgesellschaft in Ludwigsburg, die zum Jahresende 2002 vorwiegend aus persönlichen und familiären Gründen ihre Pforten schließen wollte, war bemüht, sich durch einen Räumungsverkauf nicht nur ihrer eigenen Lagerbestände zu entledigen.

Aufgefallen war nicht nur Silvester Apro, sondern auch anderen Firmen der Orientteppich-Branche im Raum Stuttgart und Ludwigsburg der angekündigte Räumungsverkauf von Brahim vor allem dadurch, dass in großen Inseraten mit durchgestrichenen Preisen besonders für "rote Ware" geworben wurde, die das Importunternehmen ursprünglich überhaupt nicht in seinem Sortiment geführt hatte. Bei weiteren Recherchen stellte sich dann heraus, dass Brahim das Einzelhandelsgeschäft erst am 24. Oktober 2002 angemeldet und bereits am 19. Dezember 2002 einen Räumungsverkauf angekündigt hatte.

Das Landgericht Stuttgart ging folglich in seiner Urteilsbegründung für die einstweilige Verfügung davon aus, dass der Einzelhandelsbetrieb mit der Absicht aufgenommen wurde, einen Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe durchzuführen.

Ebenso folgte das Gericht den Argumenten der Antragsteller, dass bei dem Räumungsverkauf mit "Mondpreisen" gearbeitet wird und dass Ware nachgeschoben wurde. Für den Fall, dass weiter für einen Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe des gesamten Geschäftsbetriebes geworben oder der angekündigte Räumungsverkauf durchgeführt wird, legte das Landgericht eine Ordnungsstrafe bis zu 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten fest.

Silvester Apro, Inhaber des Teppichhauses Apro in Ludwigsburg und wehrhafter Vorkämpfer für einen fairen Wettbewerb im Orientteppich-Handel, betonte gegenüber der Fachzeitschrift heimtex - Orient-Teppich, dass dieser Erfolg nur durch eine enge Zusammenarbeit mit der ISOT-Interessengemeinschaft sauberer Orientteppich-Handel, die wiederum eng mit der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs kooperiert, möglich geworden sei. Ein einzelnes Fachgeschäft hätte den Aufwand und das Risiko nicht tragen können.

Die ISOT war ursprünglich im Bundesverband des Deutschen Teppich- und Gardinenhandels beheimatet, der sich mittlerweile in Liquidation befindet. Silvester Apro will die Rechtshilfe-Organisation jetzt verstärkt im FDTB-Fachverband des Deutschen Tapeten- und Bodenbelaghandels etablieren, in dem Apro inzwischen für den Orientteppich-Handel im Vorstand sitzt und der sich speziell auch für den Teppichfachhandel als Nachfolgeinstitution des Bundesverbandes sieht.
aus Heimtex Orient 01/03 (Handel)