Electronic cash

Sonderkonditionen beim Zahlungsverkehr


Köln - Ab 1. Januar 2006 ist der Sicherheitsmechanismus OPT (Online Personalisierung von Terminals) für alle Zahlungen mit electronic cash (mit PIN) und mit Geldkarte zwingend erforderlich. Die Umstellung auf OPT geht von der Kreditwirtschaft aus und soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessern. Jedes Terminal erhält eine eigene Identifizierung, die in regelmäßigen Abständen (online) erneuert werden muss. Jeder Kaufmann sollte sich deshalb ggf. noch einmal bei seinem Netzbetreiber bzw. Dienstleister versichern, dass sein Zahlungsverkehrs-Terminal OPT-fähig ist. Andernfalls können Anfang 2006 keine electronic cash-Zahlungen mehr entgegengenommen werden (Fehlermeldung). Nicht davon betroffen sind Terminal-Zahlungen per Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte. In den meisten Fällen ist eine Nachrüstung der vorhandenen Geräte mit neuer Software möglich. Einige ältere Geräte müssen jedoch ausgetauscht werden. Da der Trend bei den Bank- und Kreditkarten eindeutig Richtung Chip-Technologie geht, ist jeder Einzelhändler gut beraten, bereits heute nur noch Terminals zu beschaffen, die auch Chipkarten verarbeiten können (sog. Hybrid-Terminals).

Die Netzbetreiber argumentieren, dass die Umstellung auf OPT aufwändig ist. Sie verlangen daher oftmals Umstellungsgebühren bzw. Umstellungen der Verträge auf erneute volle Mindestvertragslaufzeiten. Dies sollte man zum Anlass nehmen, generell über die Gebühren zu verhandeln.

BTE-Tipp: Wer sich Sonderkonditionen bei Zahlungsverkehrs-Dienstleistern sichern will, sollte sich das Angebot der European Fashion Group (EFG) genau anschauen. Die EFG ist eine Gründung des BTE mit derzeit ca. 800 Anschlussfirmen. Ziel der EFG ist es, durch kooperative Maßnahmen die Leistungsfähigkeit der mittelständischen Anschlussfirmen im Wettbewerb zu fördern und deren Wettbewerbsnachteile gegenüber den Großbetrieben und Konzernen zu verringern. Vor diesem Hintergrund bestehen aktuell rund 60 Rahmenverträge mit günstigen Vorzugskonditionen zugunsten der Mitgliedsfirmen bei Anbietern von Produkten und Dienstleistungen außerhalb des eigentlichen Warengeschäftes: von Kreditkartengesellschaften über Paket- und Hängeversender bis zu technischem Equipment wie Zahlungsterminals oder Warenwirtschaftssysteme.

Hinweis: Ein Info-Folder über die Leistungen der efg kann angefordert werden bei der efg, Köln, Tel. 0221/921509-12, Fax -10, E-Mail: efg@bte.de. Näheres zum EFG-Leistungsprogramm und den Mitgliedskonditionen im Internet unter www.bte.de (Rubrik EFG).
aus Haustex 02/06 (Handel)