Verpflichtende CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge verschoben


Die Hersteller von elastischen, textilen und Laminatfußböden nach EN 14041 haben einen unerwarteten Aufschub zur verpflichtenden CE-Kennzeichnung erhalten. Nachdem die harmonisierte Norm im Juni 2005 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, sollte sie zunächst ab Juni 2006 verbindlich sein. Nun hat man die so genannte Koexistenzphase verlängert, also die Phase, in der die Bodenbeläge mit CE-Zeichen ausgestattet sein können, aber nicht müssen. Als Stichtag für die Kennzeichnungspflicht werden derzeit der 1. Januar 2007 bzw.1. Juni 2007 gehandelt - Genaueres ist noch nicht klar. Danach gilt: Es dürfen nur Böden "in Verkehr gebracht werden", die das CE-Zeichen tragen. In Deutschland wartet man momentan noch auf die Veröffentlichung im deutschen Bundesanzeiger, so dass deutsche Bodenbelagsproduzenten ihre Böden noch nicht mit CE-Label ausstatten können.
aus FussbodenTechnik 01/06 (Normen)