Interview mit Josef Klein zur Neuordnung der Ausbildung im Bodenlegergewerbe

"Der Bodenleger wird staatlich anerkannter Ausbildungsberuf"

Nach langjährigem Ringen steht das Projekt "staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Bodenleger" nun vor der Vollendung. Ministerien, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite haben sich auf alle wichtigen Eckdaten geeinigt. Welche Arbeitsfelder umfasst der neue Ausbildungsberuf? Wie gestaltet sich die Ausbildung? Welche Voraussetzungen müssen Ausbildungsbetriebe erfüllen? FussbodenTechnik fragte Josef Klein, ehemaliger Fachgruppenleiter Bodenleger im Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik - einer der Väter der neuen Berufsausbildung.

FussbodenTechnik: Welche Tätigkeiten umfasst der neue Ausbildungsberuf des Bodenlegers?

Klein: Der Beruf des Bodenlegers definiert sich im wesentlichen über den Teil 11 "Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen", Teil 12 "Gestalten und Verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen" und Teil 13 "Verlegen von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen" des künftigen Ausbildungsrahmenplans. Hier wurden auch die entscheidenden Trennlinien zum Estrich- und Parkettlegerhandwerk gezogen.

Das Arbeitsgebiet des Bodenlegers reicht damit von der Herstellung eines verlegereifen Untergrundes einschließlich des Einbaus von Fertigteilestrichen über die Verlegung aller textilen und elastischen Bodenbeläge sowie von Fertigparkett und Laminat nach allen verfügbaren Verlegemethoden einschließlich Sonderkonstruktionen wie Sportböden oder Estrichbeschichtungen bis zur Instandhaltung und Instandsetzung von Fußböden - innerhalb und außerhalb von Gebäuden und anderen Objekten.

FussbodenTechnik: Wo liegen die Trennlinien zu den Nachbargewerken Estrich und Parkett?

Klein: Den größten Abstimmungsbedarf mit dem Estrichlegerhandwerk hatten wir bei der Formulierung des Abschnitts "Herstellen von Untergründen". Der Bodenleger darf demnach unter anderem Untergründe prüfen und mechanisch bearbeiten, vorstreichen und absperren, Fugen und Risse bearbeiten, Fehlstellen im Estrich ergänzen, Spachtel- und Ausgleichsschichten herstellen, einen Höhenausgleich zu anderen Bauteilen vornehmen, Schüttungen einbringen sowie Fertigteilestrichelemente verlegen. Der Einbau klassischer Nassestriche sowie die Ausführung der darunter liegenden Trenn- und Dämmschichten bleibt hingegen weiterhin dem Estrichleger vorbehalten.

Die entscheidende Trennlinie zum Parkettlegerhandwerk ergibt sich aus Punkt 13 "Verlegen von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen." Er sieht ausschließlich die Verarbeitung fertig behandelter Holz- und Schichtstoffbeläge vor. Das heißt: Der Bodenleger darf auch künftig keine Holzbeläge verlegen, die geschliffen und/oder versiegelt werden müssen. Das bleibt ausschließlich dem Parkettleger vorbehalten. In Zahlen ausgedrückt, umfasst die Bodenlegerausbildung genau 59 % des Berufsbildes des Parkettlegerhandwerks.

FussbodenTechnik: Die Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung des Bodenlegerberufs haben sich sehr lange hingezogen. Welche Rolle spielte dabei die Abstimmung mit den Nachbarhandwerken?

Klein: Wir mussten bei der exakten Festlegung der Trennlinien zu den Nachbargewerken sehr viele Empfindlichkeiten berücksichtigen. Gerade die Estrichleger behandelten den Rahmenlehrplan teilweise so, als ginge es um eine Neuordnung der Handwerksordnung (HWO).

Aber auch von den Kollegen aus dem Parkettlegerhandwerk wurden vielfältige Bedenken geäußert, obwohl wir immerhin im gleichen Berufsverband organisiert sind. Die Gleichung, dass der Bodenlegerberuf nur 59 % des Parkettlegerhandwerks umfassen soll, war beispielsweise nicht von vornherein beschlossene Sache. Erst im Verlauf der Beratungen - die zunächst getrennt erfolgten - stellte sich heraus, dass viele Parkettleger offenbar Bedenken hatten, mit Einführung des Bodenlegerberufs könnte das Parkettlegerhandwerk als Vollhandwerk der Anlage A der HWO in Frage gestellt werden. Manche hatten Angst, dass das Parkettlegerhandwerk bei einer großzügigen Auslegung des Bodenlegerberufs im Zuge der nächsten HWO-Novelle mit den Bodenlegern in die Gruppe der "handwerksähnlichen" Berufe der Anlage B abrutschen könnte. Wir sind den Kollegen aus dem Parkettlegerhandwerk dann weitgehend entgegen gekommen, um das Projekt insgesamt nicht zu gefährden.

FussbodenTechnik: Wer war noch an den Verhandlungen beteiligt?

Klein: Neben dem Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik (ZVP) haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHT), die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) sowie die Gewerkschaften IG Metall und IG Bauen-Agrar-Umwelt an der Neuordnung der Berufsausbildung zum Bodenleger mitgewirkt. Die Bodenlegerausbildung steht damit auf einer ganz offiziellen und zugleich denkbar breiten Basis.

FussbodenTechnik: Wie wird die Berufsausbildung zum Bodenleger konkret ablaufen?

Klein: Es handelt sich um eine dreijährige handwerkliche Ausbildung, die parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule erfolgt. Die fachliche Berufsschulausbildung umfasst rund 280 Stunden pro Jahr. Darüber hinaus sind überbetriebliche Praxis-Unterweisungen vorgesehen - insbesondere Maschinenlehrgänge. Nach 18 Monaten steht eine Zwischenprüfung an.

Die Abschlussprüfung nach 36 Monaten gliedert sich in eine praktische Prüfung, bei der die Verlegung eines textilen und eines elastischen Belags sowie die Verlegung eines Fertigparkett- oder Schichtstoff- oder Kork-Belags gefordert ist. Hinzu kommen schriftliche Prüfungen in den Bereichen Untergründe, Bodenbeläge sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der Auszubildende einen Facharbeiterbrief als Bodenleger bzw. Bodenlegerin.

FussbodenTechnik: Warum erhalten Bodenleger trotz dreijähriger Lehrzeit keinen Gesellenbrief?

Klein: Weil sich an der bestehenden Handwerksordnung nichts geändert hat. Der Bodenleger wird dort weiterhin als so genanntes "handwerksähnliches" Gewerbe in der Anlage B geführt. Einen Gesellenbrief erhalten nur Auszubildende in den Handwerken der Anlage A der HWO, zu denen unter anderem Parkett- und Estrichleger zählen. Nur sie können später auch ihren Meister machen.

Mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bodenleger wurde praktisch unabhängig von der HWO ein ganz neuer, zusätzlicher Ausbildungsberuf mit Facharbeiterabschluss geschaffen.

FussbodenTechnik: Welchen Status erhält der Bodenleger durch diese Neuregelung?

Klein: Die neue Ausbildungsverordnung hat Gesetzesrang. Beim Bodenleger handelt sich also künftig um einen vollwertigen, staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Er steht damit auf einer Stufe mit vielen Industrie- und kaufmännischen Berufen.

FussbodenTechnik: Ein Bodenleger kann aber später keinen Meister machen. Welche Aufstiegsmöglichkeiten bietet der Facharbeiterbrief?

Klein: Der Meistertitel bleibt weiterhin den so genannten "Vollhandwerken" der Anlage A der HWO vorbehalten. Ansonsten stehen Bodenlegern allerdings alle denkbaren Fortbildungsmöglichkeiten offen bis zum Ingenieursstudium an einer Fachhochschule - entsprechende schulische Leistungen und Fachhochschulreife vorausgesetzt.

Wir wollen außerdem erreichen, dass Bodenleger mit Facharbeiterbrief und mindestens zwei- bis dreijähriger Berufserfahrung auf Wunsch zusätzlich eine Gesellenprüfung im Parkettlegerhandwerk ablegen können. Schon heute bieten alle Innungen so genannte "Altgesellenprüfungen" an, bei denen erfahrene Verleger ohne Gesellenbrief die Möglichkeit erhalten, diesen nachzuholen. Nach bestandener Gesellenprüfung steht ihnen dann auch der Weg zur Meisterschule offen.

FussbodenTechnik: Welche Voraussetzungen muss ein Ausbildungsbetrieb mitbringen?

Klein: Mindestanforderung gemäß der neuen Ausbildungsverordnung für Bodenleger ist der Abschluss der sogenannten "Ausbildereignungsprüfung gewerbliche Wirtschaft". Sie ist gleichwertig mit dem Teil IV der Meisterprüfung.

FussbodenTechnik: Wo kann man diese Prüfung ablegen?

Klein: Das hängt von der jeweiligen Betriebsart ab: Künftige Ausbilder handwerklicher Betriebe legen die Ausbildereignungsprüfung bei ihrer Handwerkskammer (HWK) ab - primär handelsorientierte Unternehmen können sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden.

Wir haben natürlich großes Interesse, dass möglichst viele Ausbildungsbetriebe ihre Lehrlinge bei den Handwerkskammern anmelden, weil wir mit diesen enger zusammenarbeiten und dadurch mehr Einfluss auf die Ausbildung haben. Schließlich ist der Bodenleger ein handwerklicher Beruf. Außerdem möchten wir die Ausbildungsbetriebe für unsere Innungen gewinnen.

FussbodenTechnik: Was wird bei der Ausbildereignungsprüfung verlangt?

Klein: Der Inhalt ist weitgehend identisch mit dem Teil IV der Meisterprüfung. Es geht hier also vor allem um Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Mitarbeiterführung, Pädagogik, soziales Verhalten und Psychologie.

Der Ausbilder soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Auszubildende zu führen und Wissen zu vermitteln. Entsprechende Lehrgänge werden von den Kammern angeboten und dauern in der Regel einige Wochen.

FussbodenTechnik: Der Ausbilder braucht also keine Fachkenntnisse im Bodenlegen nachweisen?

Klein: Nein - für den Abschluss der Ausbildereignungsprüfung sind keine handwerklichen Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich. Sie wurde eigentlich in erster Linie für die kaufmännische Ausbildung ins Leben gerufen.

FussbodenTechnik: Wie wird dann sichergestellt, dass Ausbilder im Bodenlegerberuf über die nötigen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen?

Klein: Nach Aussage der zuständigen Ministerien sollen die Kammern entscheiden, ob ein Betrieb für die Ausbildung von Bodenlegern geeignet ist. In der Praxis werden diese dabei aber sicher eng mit den Innungen und handwerklichen Verbänden zusammenarbeiten - wie es beispielsweise auch bei der Prüfung von Sachverständigenanwärtern üblich ist.

Konkret hieße das: Beantragt ein Handwerksunternehmen bei seiner HWK die Zulassung als Ausbildungsbetrieb, wird sich die Kammer mit dem Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik (ZVP) oder der zuständigen Innung in Verbindung setzen und dort nachfragen, ob der Betrieb bezüglich Ausstattung und Fachkompetenz in der Lage ist, Bodenleger auszubilden. Wir würden dann unter anderem prüfen, ob der Betrieb überhaupt alle Bestandteile der neuen Bodenlegerausbildung vermitteln kann - also beispielsweise auch Fertigparkett verlegt.

Im Prinzip bleibt es jedoch eine Ermessensfrage, welche Anforderungen im Einzelfall an einen Ausbildungsbetrieb gestellt werden. Rein formaljuristisch reicht die Ausbildereignungsprüfung, über die insbesondere vielen Handelsunternehmen bereits verfügen. Sie können damit bei ihrer IHK sofort einen Antrag auf Zulassung als Ausbildungsbetrieb stellen - ohne Nachweis irgendwelcher fachlichen Kenntnisse.

Wir werden bei entsprechenden Eignungsprüfungen im Auftrag der Kammern sehr viel genauer hinsehen, ob ein Betrieb tatsächlich in der Lage ist, Auszubildenden alle Elemente des Berufsbildes zu vermitteln.

FussbodenTechnik: Welchen Maßstab werden die Innungen und Fachverbände bei Überprüfung künftiger Ausbildungsbetriebe anlegen?

Klein: Wesentlicher Maßstab ist der Ausbildungsrahmenplan, bei dessen Ausgestaltung wir die Latte für die Ausbildungsbetriebe sehr hoch gelegt haben. Dort ist detailliert beschrieben, welche vielfältigen Inhalte eine fundierte Ausbildung umfassen muss. Wir wollten damit den Ausbildern bewusst machen, dass von ihnen ebenfalls sehr weitreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt werden - und so gewährleisten, dass die Ausbildung tatsächlich von Fachleuten durchgeführt wird.

Wer bereits den Bodenlegerbrief gemacht hat - den es künftig nicht mehr geben wird - hat es einfacher, da er seine Fachkompetenz nachweisen kann. Er muss allerdings zusätzlich über einen Betrieb mit entsprechendem Leistungsspektrum verfügen.

FussbodenTechnik: Die betriebliche Ausbildung ist nur eine Seite der Medaille - mindestens ebenso wichtig ist es, dass auch die Berufsschullehrer über entsprechendes Fachwissen verfügen. Wie wird das sichergestellt?

Klein: Wir haben diesen Punkt intensiv mit der ständigen Kultusministerkonferenz der Länder diskutiert und konnten schließlich durchsetzen, dass die Beschulung der Bodenleger in den Parkettlegerschulen erfolgt. Dort ist eine hohe Fachkompetenz auf der Lehrerseite sichergestellt.

Wir legen außerdem großen Wert darauf, dass in den Prüfungskommissionen mindestens ein Fachmann vertreten ist - am besten der Fachgruppenleiter Bodenleger aus der betreffenden Innung. Den zuständigen Kammern fehlt oft entsprechend qualifiziertes Personal - auch hier müssen wir also intensiv zusammenarbeiten, damit auch wirklich nach den vorgesehenen Kriterien geprüft wird.

FussbodenTechnik: Was haben die Betriebe davon, wenn sie sich in der Bodenlegerausbildung engagieren?

Klein: Die neue Berufsausbildung zum Bodenleger kommt in erster Linie denjenigen Betriebsinhabern zugute, die ihr Unternehmen an ihre Kinder weitergeben wollen. Ihnen werden in der Ausbildung alle nötigen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Bodenlegergewerbes vermittelt.

Darüber hinaus erhalten Betriebsinhaber durch die neue Ausbildung die Möglichkeit, sich einen Stamm hochqualifizierter Fachleute heranzuziehen, die im Unternehmen wichtige Führungsaufgaben übernehmen können - beispielsweise als Bauleiter, in der Beratung von Architekten und Bauherren oder in der Ausschreibungsbearbeitung. Die Ausbildung umfasst unter anderem auch moderne Datenverarbeitungstechniken, mit denen mancher ältere Handwerksunternehmer überfordert ist.

FussbodenTechnik: Als Gewerbe der Anlage B der HWO gibt es allerdings keine handwerksrechtliche Zugangsbeschränkung zum Bodenlegerberuf - zur Gründung oder zum Führen eines Bodenlegerbetriebs ist also weiterhin keine abgeschlossene Bodenlegerausbildung erforderlich.

Klein: Das ist richtig. Ein kompetenter Fachbetrieb benötigt jedoch qualifizierte Mitarbeiter, um angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der immer komplexer werden technischen Aufgabenstellungen am Markt bestehen zu können. Formal reicht zwar ein Gewerbeschein für wenige Euro, um sich als Bodenleger selbstständig zu machen - um erfolgreich zu sein, bedarf es allerdings zusätzlich entsprechender fachlicher Kenntnisse und Fähigkeiten.

FussbodenTechnik: Wann können die Betriebe mit der Ausbildung beginnen?

Klein: Die Berufsausbildung zum Bodenleger ist beschlossene Sache. Interessierte Handwerksunternehmen können ab sofort die Zulassung als Ausbildungsbetrieb beantragen und noch in diesem Jahr die ersten Ausbildungsverträge abschließen.

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Was umfasst der Bodenlegerberuf?

Berufliche Qualifikation gemäß offiziellem Ausbildungsprofil (Entwurf) im Wortlaut:

"Bodenleger und Bodenlegerinnen führen ihre Arbeiten selbständig und kundenorientiert auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und berechnen die erbrachte Leistung. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Bodenleger und Bodenlegerinnen Geräte sowie Maschinen und halten sie instand.

Bodenleger und Bodenlegerinnen
- prüfen die Verlegebedingungen,
- bereiten Untergründe zum Verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen sowie von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen vor,
- stellen Untergründe her,
- gestalten und verlegen textile und elastische Bodenbeläge,
- verlegen Fertigparkett und Schichtwerkstoffe,
- behandeln Oberflächen von Korkböden und anderen Bodenbelägen,
- bearbeiten Profile und bringen diese an,
- halten und setzen textile und elastische Bodenbeläge sowie Fertigparkett und Schichtwerkstoffe instand,
- führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse,
- wählen die Geräte und Maschinen aus, richten sie ein und führen Wartunmgsarbeiten durch,
- verarbeiten Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle manuell und maschinell."
aus FussbodenTechnik 02/02 (Handwerk)