Die neue Berufsausbildung auf einen Blick

Berufsbezeichnung: Bodenleger / Bodenlegerin


Arbeitsgebiet: Verlegung von textilen und elastischen Bodenbelägen sowie von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen (Laminat) innerhalb und außerhalb von Gebäuden und anderen Objekten sowie deren Instandsetzung

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Ausbildungsstätten: Betriebe, Berufsschulen (Parkettlegerschulen), außerbetriebliche Praxis-Unterweisungen im Rahmen entsprechender Lehrgänge

Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb:
- der Ausbilder muss über einen Abschluss gemäß "Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft" verfügen (sog. "Ausbildereignungsprüfung") - entspricht Meisterprüfungsteil IV
- der Betrieb sollte in Räumlichkeiten und technischer Ausstattung zur Ausbildung in der Lage sein
- das Leistungsspektrum des Betriebs sollte das gesamte Arbeitsgebiet des Ausbildungsberufes Bodenleger/ Bodenlegerin abdecken

Ausbildungsinhalt/-berufsbild:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (während der gesamten Ausbildung zu vermitteln)
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (während der gesamten Ausbildung zu vermitteln)
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (während der gesamten Ausbildung zu vermitteln)
- Umweltschutz (während der gesamten Ausbildung zu vermitteln)
- Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken (ca. 2 Wochen im 1.-18. Monat)
- Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team (ca. 4 Wochen im 1.-18. Monat + ca. 3 Wochen im 19.-36. Monat)
- Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen (ca. 5 Wochen im 1.-18. Monat + ca. 4 Wochen im 19.-36. Monat)
- Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen (ca. 4 Wochen im 1.-18. Monat)
- Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen (ca. 6 Wochen im 1.-18. Monat + ca. 2 Wochen im 19.-36. Monat)
- Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (ca. 7 Wochen im 1.-18. Monat)
- Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen (ca. 21 Wochen im 1.-18. Monat + ca. 12 Wochen im 19.-36. Monat)
- Gestalten und Verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen (ca. 19 Wochen im 1.-18. Monat + ca. 22 Wochen im 19.-36. Monat)
- Verlegen von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen (ca. 18 Wochen im 19.-36. Monat)
- Behandeln von Oberflächen (ca. 4 Wochen im 1.-18. Monat + ca. 5 Wochen im 19.-36. Monat)
- Be- und Verarbeiten von Profilen (ca. 4 Wochen im 1.-18. Monat + ca. 5 Wochen im 19.-36. Monat)
- Durchführen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten (ca. 4 Wochen im 19.-36. Monat)
- qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung (ca. 2 Wochen im 1.-18. Monat + ca. 3 Wochen im 19.-36. Monat)

Lernfelder des berufsbezogenen Unterrichts an den Berufsschulen (gemäß Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz):
- Einrichten der Baustelle (ca. 40 Std. im 1. Jahr)
- Prüfen und Vorbereiten eines Baustellenestrichs (ca. 80 Std. im 1. Jahr)
- Verlegen eines Kunststoffbelags (ca. 80 Std. im 1. Jahr)
- Verkleben eines textilen Bodenbelags (ca. 80 Std. im 1. Jahr)
- Verlegen eines Linoleumbelags (ca. 40 Std. im 2. Jahr)
- Verlegen eines Korkbelags (ca. 40 Std. im 2. Jahr)
- Verlegen eines textilen Bodenbelags (u.a. Verkletten, Verspannen, Fixieren usw., ca. 60 Std. im 2. Jahr)
- Verlegen eines Mehrschichtparketts (ca. 80 Std. im 2. Jahr)
- Verlegen von Mehrschichtelementen (ca. 60 Std. im 2. Jahr)
- Einbauen eines Fertigteilestrichs (ca. 80 Std. im 3. Jahr)
- Herstellen einer Sonderkonstruktion (u.a. Fußboden auf Heizestrich, ableitfähige Verlegung, Sportböden, Verlegung auf Treppen, Doppelböden, Estrichbeschichtungen usw., ca. 80 Std. im 3. Jahr)
- Gestalten eines Fußbodens (ca. 60 Std. im 3. Jahr)
- Instandhalten und Instandsetzen eines Fußbodens (ca. 60 Std. im 3. Jahr)

Zwischenprüfung: praktische und schriftliche Zwischenprüfung des Lehrinhaltes der ersten 18 Ausbildungsmonate

Abschlussprüfung:

praktischer Teil:
- Arbeitsaufgabe I: Verlegen und Gestalten eines textilen und eines elastischen Bodenbelags einschließlich Herstellung eines geeigneten Untergrundes und Anbringen von Abschlüssen
- Arbeitsaufgabe II: Verlegen eines Fertigparketts oder eines Schichtwerkstoffes oder eines Korkbodens - jeweils einschließlich Herstellung eines geeigneten Untergrundes und Anbringen von Abschlüssen sowie bei Kork zudem Behandeln der Oberfläche

schriftlicher Teil:
- Prüfungsbereich Untergründe: max. 120 Min.
- Prüfungsbereich Bodenbeläge: max. 180 Min.
- Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: max. 60 Min.

Abschlusszeugnis: Fach arbeiterbrief als Bodenleger/Bodenlegerin

Status: staatlich anerkannte Berufsausbildung

Rechtsgrundlage: Verordnung über die Berufsausbildung zum Bodenleger / zur Bodenlegerin

Anmerkung: Ausbildungsverordnung, Rahmenlehrplan und Ausbildungsprofil lagen bis Redaktionsschluss lediglich als abschließender Entwurf vor, so dass in den endgültig verabschiedeten Fassungen vereinzelt noch kleinere redaktionelle Änderungen möglich sind.
aus FussbodenTechnik 02/02 (Handwerk)