Neue Reihe: Kleiner Fehler - grosser Schaden

Trockenestrich - woher kommt die Mulde?

Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und hochbelastesten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich erst anhand der Ursachenforschung im Schadensfall, worauf ein Fußbodenverleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in einer neuen Reihe in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schäden mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um Trockenbaukonstruktionen.

Angefangen hatte alles mit einem üblichen Standardaufbau: Ein Fußbodenfachbetrieb verlegte einen Fertigteilestrich aus Gipsfaserelementen in Verbindung mit Holzweichfaserdämmplatten - insgesamt 80 mm dick - auf einer neu eingebauten Holzbalkendecke mit einem Blindboden aus 24 mm dicken Weichholzbrettern. Auf den Gipsfaserplatten wurde schließlich ein Hochkantlamellen-Parkett verklebt.

Etwa ein Jahr nach Fertigstellung des Fußbodens - nach der ersten Heizperiode- traten Randabsenkungen auf: Im Wandbereich war eine deutliche, bis zu 7 mm breite Spalte zwischen der Unterkante der Edelstahlsockelleiste und der Parkettoberfläche zu erkennen. Gleichzeitig zeigte sich in der Raummitte eine muldenartige Vertiefung des Bodens von rund 10 bis 15 mm. Der Bauherr reklamierte und zog vor Gericht.

Im Rahmen der Beweissicherung stellte der Sachverständige neben den Randabsenkungen einen steilen Anstieg der Fußbodenkonstruktion in den Nischen der Außenfenster und -türen fest - beim waagerechten Auslegen einer 1 m langen Wasserwaage ergab sich ein Gefälle von 8 mm zur Fläche. Der Boden wies beim Begehen außerdem nicht das übliche "Federn" auf. Das Hochkantlamellen-Parkett zeigte hingegen keine erkennbaren Formveränderungen oder Fugen und auch keine Ablösungen vom Untergrund - obwohl die Gipsfaserplatten vom Hersteller für diesen Belag nicht freigegeben waren.

Erste Prüfung des Fußbodenaufbaus brachte kein schlüssiges Ergebnis

Der Sachverständige öffnete die Fußbodenkonstruktion auf einer Teilfläche in Wandnähe - fand jedoch auch an den einzelnen Schichten bis zum Untergrund weder Hohlräume noch Formveränderungen. Unterhalb der Dämmlage stieß er allerdings auf eine 19 mm dicke OSB-Platte, die der Fußbodenfachbetrieb vollflächig auf die Blindbodenbretter geschraubt hatte. Sie zeigte aber weder Nachgiebigkeiten noch Bewegungen innerhalb der Fläche. Zur Fensternische stiegen Trockenestrichplatten, Dämmschicht und OSB-Platten im gleichen Maß steil an wie das Parkett an der Oberfläche.

Auch Feuchtigkeitsprüfungen halfen bei der Ursachenforschung zunächst nicht weiter: Gravimetrische Messungen und Darr-Proben ergaben ein trockenes Parkett mit etwa 8 Gewichts-% Feuchtegehalt sowie ebenfalls trockene Gipsfaser-, Weichfaser- und OSB-Platten. Auch die vom Zimmermann erstellte Holzbalkendecke mit Blindbodenlage war mit einem Feuchtegehalt zwischen 9,5 und 10,5 % als trocken einzustufen.

Aufnahme der Altkonstruktion legte Fehler im Unterbau offen

Da der Fußboden umgehend saniert werden sollte - ohne die Gerichtsentscheidung abzuwarten - war nach Entfernen der alten Konstruktion ein genauerer Einblick möglich: Parkett, Trockenestrich und Dämmplatten lagen auf der gesamten Fläche ohne Hohlstellen und Freiräume. Nachgiebigkeiten oder Bewegungen waren ebenfalls nicht festzustellen. Diese Schichten konnten also nicht für die muldenartige Vertiefung in der Raummitte verantwortlich sein.

Klarheit brachte erst das Entfernen der OSB-Platten: Sie waren durchgehend bis in die jeweiligen Fensternischen verlegt und teilweise mit Unterlagsklötzchen und -brettchen im massiven Mauerwerk arretiert bzw. festgedübelt worden - während die darunter liegende Blindbodenlage vor den Außenwänden endete. In diesen Bereichen ließ sich auf einer Messstrecke von nur 1 m ein Gefälle bis 10 mm zum Raum ermitteln. Beim Abschrauben der OSB-Platten entstand sofort ein treppenartiger Absatz zwischen den starr auf dem Mauerwerk aufliegenden Bereichen in den Fensternischen und der flächig auf den Holzbalken aufliegenden Konstruktion. Auch hier zeigte sich ein Höhenversatz bis 10 mm.

Das Anlegen einer gespannten Schnur über der Unterkonstruktion aus OSB-Platten und Blindbodenlage in Richtung Raummitte erbrachte schließlich genau die an der Parkettoberfläche festgestellte, muldenartige Vertiefung von 10 bis 15 mm - allerdings nur, sofern von den Nischen aus gemessen wurde. Legte man die Schnur vor den Nischen an, machte die Vertiefung lediglich 4 bis 5 mm aus.

Die Holzbalken sollten laut Statik eine Höhe von 18 cm und eine Breite von 10 cm aufweisen. Das Nachmessen ergab jedoch nur eine relativ gleichmäßige Höhe von 17,2 bis 17,4 cm. Sie lagen auf 10 x 10 cm großen Weichholzschwellen, die parallel zu den Außenwänden auf einer Abmauerung angeordnet waren. Unterhalb der Balkenlagen verliefen in einem Kriechkeller mehrere, teilweise unfachmännisch gedämmte Heizrohre auf einer Betongeschossdecke.

Die Ursache: Zu feuchte Balken und falsche Plattenmontage

Was war passiert? Die Hauptursache für die Absenkung der Gesamtkonstruktion lag einer erheblichen Rücktrocknung der Balkenlage sowie der darunter liegenden Schwellenauflage. Die Einbaufeuchte der Balkenlage entsprach offensichtlich nicht den Vorgaben der DIN 1052 'Holzbauwerke", die unter Punkt 4.2 bei 'allseitig geschlossenen Bauwerken mit Heizung" eine Einbaufeuchte von 9 % 3 % verlangt.

Das ergibt sich aus der Dickendifferenz gegenüber den Angaben in der Statik: Ein mittlerer Dickenverlust der Balkenlage um 4 bis 6 mm entspricht einer Rücktrocknung um 8 bis 10 % - unter Zugrundelegung des Quell- und Schwindmaßes von Fichten- bzw. Tannen-Holz, das rund 0,20 % je Prozent Feuchteänderung beträgt. Das Holz der Balkenlage ist also mit einem Feuchtigkeitsgehalt von etwa 20 % eingebaut worden und war damit eindeutig zu nass.
Die Rücktrockung der Balkenlage sorgte für eine gleichmäßige Gesamtabsenkung der Fußbodenkonstruktion und damit auch für die beobachteten Randabsenkungen im Wandbereich. Die Vertiefung in der Raummitte entstand erst durch die starre und außerdem geringfügig zu hohe Auflage der geschraubten OSB-Platten auf dem Mauerwerk in den Nischen.

In diesen Bereichen wurde die Gesamtkonstruktion praktisch 'hochgehalten". In der Raummitte passte sich der Aufbau aus Trockenestrich und Parkett durch Belastungen während der Nutzung - Begehen, Möbel usw. - hingegen der abgesenkten Balkenlage an.

Die Schuldfrage: Der Fußbodenverleger hätte messen müssen

Die Verantwortung liegt sowohl beim Zimmermann, der zu feuchtes Bauholz verwendet hat, als auch beim Fußbodenbetrieb. Letzterer hat schließlich die starre und zudem überhöhte Auflage der OSB-Platten in den Fensternischen zu verantworten - darüber hinaus wurde keine Trennung zur angrenzenden Holzkonstruktion vorgenommen.

Der Sachverständige verwies in seinem Gutachten außerdem auf die Untergrund-Prüfpflicht des Fußbodenverlegers, der vor Einbau des Fertigteilestrichs neben den Blindbodenbrettern auch den Feuchtegehalt innerhalb der Balken prüfen muss. Das wäre im vorliegenden Fall kein Problem gewesen, da zwischen den Blindbodenbrettern etwa 20 mm breite Abstände vorlagen.

Der Schaden zeigt, dass es mit einer fachgerechten Ausführung von Estrich und Bodenbelag nicht getan ist - auch im Verlegeuntergrund können erhebliche Tücken stecken, insbesondere bei Holzbalkenkonstruktionen. Wer hier nicht gewissenhaft die Vorleistungen prüft, ist unter Umständen im Schadensfall mit dran. Eine einfache Holzfeuchtemessung und eine entsprechende Bedenkenanmeldung hätte dem Fußbodenverleger viel Ärger und Geld erspart - erst recht, wenn er zudem die OSB-Platten fachgerecht einbaut hätte.
aus FussbodenTechnik 02/02 (Handwerk)