Textilfachhandel: Gerichtsstand beachten


Bei vermeintlich attraktiven Lieferanten werden vom Textilfachhandel immer wieder grundlegende Vorsichtsmaßnahmen über Bord geworfen. Ein Beispiel ist der Gerichtsstand oder das angewandte Recht. Nicht selten unterzeichnet der Handel bei seiner Order Verträge, die im Streitfall italienisches, französisches oder niederländisches Recht vorsehen. Im Konfliktfall kann das für den Handel teuer werden. Denn der eigene deutsche Anwalt kann bei ausländischem Recht in der Regel nicht helfen. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung müssen dann kostspielige Kanzleien im entsprechenden Ausland eingeschaltet werden. Vorher mit dem Lieferanten erzielte Gewinne sind so schnell aufgezehrt. Man sollte daher bei der Order darauf achten, auf welchem Recht der Auftrag basiert und ggf. versuchen, deutsches Recht zu vereinbaren.
aus Haustex 03/06 (Handel)