Orientteppich-Importeure müssen Zoll-Lager einrichten

Ausgliederung der Speicherstadt aus dem Hamburger Freihafen

Am 1. Januar 2003 ist es soweit. Der Beschluss des Hamburger Senats den Freihafenstatus der Speicherstadt und der angrenzenden Gebiete zu Gunsten des Projektes Hafen City aufzuheben, wird jetzt Realität. Die Orientteppich-Importeure müssen sich umstellen und offene Zoll-Lager einführen.

Der Beschluss, den Freizonenstatus für Teile des Hamburger Hafens aufzuheben, hat auch für die Orientteppich-Imporeure in der Speicherstadt Folgen. Die Konsequenz dieses Beschlusses erfordert die Verlegung der Freihafengrenze fast bis hin zur Freihafenbrücke und den Wegfall der Zollämter Niederbaum und Kornhausbrücke sowie der Abfertigungsstelle Brooktor und der Einrichtung einer neuen Zoll-Abfertigungsstelle Versmannstrasse.

Damit wurde natürlich die Umwandlung der Freihafen-Lager in Zolllager notwendig. Das Führen eines Zolllagers und die Inanspruchnahme eines Zolllagerverfahrens zur Abwicklung von Geschäften mit "Nichtgemeinschaftswaren" (nicht-EU Waren) als auch mit "Gemeinschaftswaren" (EU Waren) bedarf einer Genehmigung und muss beantragt werden.

In den folgendenden 1,5 Jahren hat man sich zwar offensichtlich "hinter den Kulissen" bei der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, bei der Oberfinanzdirektion (Zoll) und bei der Finanzbehörde viele Gedanken zu diesem Thema gemacht; die Betroffenen aber haben zweifelsfrei nicht viel Notiz von den für sie drastischen Veränderungen genommen.

Es scheint aus heutiger Sicht manchmal so, dass die Mehrzahl der in der Speicherstadt ansässigen Unternehmen die Diskussion nicht wahrhaben wollte und sie einfach verdrängt hat.

Mitte 2000 wurde klar, dass der zunächst angestrebte, Termin nicht eingehalten werden konnte. Der aber nun festgelegte Termin 01. Januar 2003 ist unumstößlich.

Die im April 2000 angeregte Informationsveranstaltung, besonders für die Teppichhändler, man ging von ca. 230 Unternehmen in der Speicherstadt aus, wurde nicht angenommen und "mangels Masse (Interesse?)" abgesagt.

Erst im April / Mai diesen Jahres war es dem BVOI möglich, den Ernst und die Wichtigkeit der nun nicht mehr zu ändernden und endgültigen Entscheidung des Senates vom Februar 2000 allen Teppichhändlern zu kommunizieren.

Um mehr Klarheit und Transparenz in die Diskussion zu bringen, plante der BVOI für den 25. Juni 2002 eine Informationsveranstaltung, die mit mehr als 130 Teilnehmern extrem gut besucht war. Referenten der Finanzbehörde, Referat Umsatzsteuerrecht, der Oberfinanzdirektion und des HZA Hamburg Stadt, dass für diesen Bezirk zukünftig zuständig ist, standen Rede und Antwort.

Noch während der Veranstaltung wurde klar, dass die Bedenken und Befürchtungen bei den Teppichhändlern sehr tief saßen und dass die erforderlichen Schritte bei der Lager-Umwandlung viel mehr als "nur einige Informationen zum Thema" erforderten. Der BVOI entschloss sich daraufhin spontan, Workshops mit detaillierten Themen anzubieten.

Diese Workshops wurden im Juli mit dem Thema "Zolllagertypen / Antrag auf Bewilligung eines Zolllagers", im September mit dem Thema "Überführung von Teppichen aus dem Zolllager in ein anderes Zollverfahren / Überprüfung von Zolllagern" und im Dezember mit dem Thema "Überführung von Teppichen aus dem Freihafenlager in ein Zolllager" durchgeführt.

Zu diesen kostenlosen Workshops, bei denen teilweise wieder Experten aus den bereits erwähnten Behörden anwesend waren, wurden erneut alle in der Speicherstadt ansässigen und somit betroffenen Teppichhändler und Spediteure eingeladen. Der BVOI hat damit die Verbundenheit der Branche demonstriert und ferner klar gezeigt, dass die Teppichbranche konzertiert einiges erreichen kann.

Zwischenzeitlich ist mehr als 130 Teppichhändlern eine Bewilligung zum Führen eines Zolllagers erteilt worden. Einige Anträge sind nach wie vor in Bearbeitung und sollten bis zum Jahresende ebenfalls positiv entschieden werden.

Die Behörden "sind mit der Teppichbranche sehr zufrieden". Die eingereichten Anträge und die bisherige Zusammenarbeit bei der für alle Beteiligten schwierigen Materie sind in allen Belangen positiv zu bewerten.

Die ab Januar veränderten Bedingungen werden sicher in der nächsten Zeit noch viele Fragen aufwerfen, Es wird noch viel Klärungsbedarf bestehen und es müssen mit den Behörden der Hansestadt Kompromisse für die doch spezielle Handhabung bei Teppichgeschäften geschlossen werden. Keine immer leichte Aufgabe des Verbandes, aber eine lösbare, denn gemeinsam, dass weiß man ebenfalls aus anderen Bereichen, ist vieles möglich und der BVOI will sich für seine Mitglieder einsetzen.
aus Heimtex Orient 04/02 (Teppiche)