Festool Erweiterte Sachmangelhaftung

Handwerker erhalten volle Garantiezeit


Seit dem 1. Januar 2002 ist das neue Sachmangelhaftungsrecht in Deutschland in Kraft. Während der private Endverbraucher nun ab Übergabe der Ware auf eine Gewährleistung von 2 Jahren bauen kann, räumt der Gesetzgeber Herstellern bei gewerblichen Endanwendern (Handwerker, Selbständige, Industrie) ein Schlupfloch ein: Für diese Kundengruppe kann die Sachmangelhaftung auf 12 Monate reduziert werden.

Festool geht einen anderen Weg. Der Produzent von Elektro- und Druckluftwerkzeugen gewährt allen Kunden ab Übergabe vom Verkäufer eine Sachmangelhaftung von zwei Jahren.

Mit Einsendung der vollständig ausgefüllten 1+2 Garantiekarte für eine Maschine erhält der Verbraucher ohne Kosten ein weiteres Garantiejahr hinzu.

1. Was ist ein Sachmangel im Sinne der neuen Haftungsregelung?

Sachmängel liegen vor, wenn die Ware
- nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit,
- nicht der gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Nutzung,
- nicht den Angaben in der Werbung/ Produktbeschreibung entspricht,
- zur Montage bestimmt ist und die Montageanleitung mangelhaft ist.

Keine Sachmängel liegen vor bei:
- unsachgemäßer Bedienung,
- Eigenverschulden
- Verschleiß,
- Mängeln, die dem Kunden bereits beim Kauf bekannt waren.

Neue Beweisregel: Nur in den ersten 6 Monaten wird vermutet, dass der Fehler bereits bei Übergabe vorlag. In den verbleibenden 18 Monaten muss der Käufer den Mangelnachweis führen.

2. Kundenrechte bei Sachmangelhaftung

Der Käufer kann Nachbesserung, Reparatur, Ersatzlieferung oder Austausch verlangen. Schlägt zweimalige Nachbesserung fehl, kann er Minderung oder Rücktritt vom Verkauf (Wandlung) fordern - gegebenenfalls mit Abschlag für die Nutzung der Sache. Prinzipiell gilt: Reparatur oder Austausch vor Preisminderung oder Wandlung.

3. Was muss der Käufer vorlegen?

Folgende Informationen sind im Schadensfall beim Verkäufer vorzulegen:
- Originalkaufbeleg mit Kaufdatum
- Hersteller des Produkts
- Typenbezeichnung und Bestellnummer
- Maschinennummer
- Information, ob der Gebrauch privat oder gewerblich erfolgte
Ein Gerät darf nicht zerlegt zur Reparatur gebracht werden.
aus Parkett Magazin 05/02 (Marketing)