Neue Ausbildungsverordnung für Schreiner


Die neue Ausbildungsverordnung im Tischler- und Schreinerhandwerk steht. Anfang August tritt sie in Kraft - pünktlich zum kommenden Ausbildungsjahr. Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hat während der mehrjährigen Erarbeitungsphase nach eigenen Angaben einige wichtige Änderungen durchgesetzt.

"Die Tätigkeitsfelder der Lehrlinge sind jetzt offener formuliert", erläutert Günter Füllgraf, Präsident des BHKH. "So können sie auch Bereiche abdecken, die sich erst in Zukunft für Tischler und Schreiner ergeben. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass moderne Ausbildungsinhalte dazu gekommen sind, zum Beispiel der Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen oder Elektro- und Armaturenmontage." Auch der Umgang mit Computer gesteuerten Maschinen ist in die neue Verordnung aufgenommen worden. Kundenorientierung und Serviceleistung sind ebenfalls integriert.

Wesentliche Änderungen wurden darüber hinaus bei der Prüfungsregelung eingeführt, die eine Verschärfung der Anforderung an die zukünftigen Gesellen darstellen. Ebenfalls neu: Die Arbeitsprobe heißt künftig Arbeitsaufgabe I, das Gesellenstück Arbeitsaufgabe II. Dazu kommt jeweils ein Fachgespräch als Bestandteil der Zwischen- und der Gesellenprüfung. Dies hatten unter anderem die Bundesministerien gefordert, die an der Erarbeitung der Verordnung mitgewirkt haben. In der Zwischenprüfung ist das Fachgespräch auf zehn Minuten angesetzt und findet während der Arbeitsaufgabe I statt. Bei der Gesellenprüfung dauert es dreißig Minuten und bezieht sich auf die Arbeitsaufgabe II. Mehrere Gesprächsphasen sind zulässig, zum Beispiel nach der Genehmigung und bei der Abgabe des Stückes. "Durch diese Möglichkeit der Teilung ist das Fachgespräch auch für Innungen handhabbar, die viele Prüfungen schultern müssen", erklärt Füllgraf.
aus Parkett Magazin 02/06 (Handwerk)