Einschränkung für Wal-Mart-Werbung


Die US-Handelskette Wal-Mart muss ihre Werbestrategie ändern: Sie darf ihre Waren nicht mehr mit dem Werbeversprechen verkaufen, "immer den besten Preis zu garantieren". Der Bundesgerichtshof hatte die Annahme einer Revision des Unternehmens gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe abgelehnt und das Urteil damit in Kraft gesetzt. Danach war es unzulässig, Kunden einen Preisnachlass zu versprechen, die Markenartikel in einem anderen Geschäft zu günstigeren Preisen entdecken. In der Praxis mussten alle anderen Kunden, die kein billiges Konkurrenzangebot nachweisen konnten, weiterhin die höheren Wal-Mart-Preise zahlen. Nach den ersten Reklamationen hätte der Preisnachlass jedoch für alle Kunden gelten müssen.
aus BTH Heimtex 02/01 (Handel)