Fachhandel profitiert von neuen Einheitsbedingungen


Die deutsche Textilwirtschaft hat sich nach fast dreijährigen Verhandlungen auf neue Einheitsbedingungen geeignet. Hintergrund für die Novellierung war, dass ein Festhalten an den überlangen Nachlieferzeiten für den Fachhandel angesichts der zunehmenden Konkurrenz mit vertikalen Anbietern, Flächen- und Shopkonzepten, die nach anderen Vertragsmustern beliefert werden, nicht mehr zu verantworten war.

Die Einigung in letzter Sekunde kam dadurch zustande, dass die Industrieseite dem Drängen des Handels zu mehr Lieferpünktlichkeit und Liefergenauigkeit nachgegeben hat. Die wichtigsten Änderungen des für die gesamte Textilwirtschaft geltenden Regelwerks:

- Die Nachlieferfrist der Einheitskonditionen wird zukünftig nur noch 12 statt 18 Kalendertage betragen. Als Lieferzeitpunkt muss ein bestimmter Werktag oder eine bestimmte Woche festgelegt werden. Gummitermine wie "Mitte Dezember" sind nicht mehr zulässig.

- Die zur Zeit für viele kleine Textilgeschäfte lebensnotwendigen Skonti und Zahlungsfristen bleiben dagegen in der alt hergebrachten Fassung

- Der Verzugszinssatz wurde auf 8 % über dem Basiszinssatz festgelegt.

Allerdings müssen die novellierten Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft noch in das Kartellregister des Bundeskartellamtes eingetragen werden, um Rechtskraft zu erlangen. Damit ist noch für Oktober zu rechnen. Dann wird der BTE auch den genauen Text veröffentlichen.
aus BTH Heimtex 10/01 (Handel)