BTE-Informationen rund um die Mehrwertsteuererhöhung

MwSt-Erhöhung: Hierauf muss der Fachhandel achten

Die Mehrwertsteuer wird in Deutschland zum 1.1.2007 um 3 Prozentpunkte auf 19% erhört werden. Dank langer Diskussionen um das Für und Wider der Erhöhung ist dieser Umstand sollte diese Tatsache jedem Händler bekannt sein. Lesen Sie hier, was der Handel im Zuge dieser Umstellung beachten sollte.

Die Mehrwersteuererhöhung ist ein wichtiges Thema, denn der Einzelhändler muss sich jetzt über seine weitere Kalkulation klar werden. Insgesamt wird die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozentpunkte, also um 18,75 % steigen. Während Hersteller und Großhandel in der Mehrwertsteuer einen durchlaufenden Posten sehen, muss der Einzelhändler bzw. der Verkäufer an privat den gesamten Mehraufwand von durchschnittlich 2,18 % vom Umsatz tragen bzw. durch einen günstigeren Einkauf und/oder höhere Preise erwirtschaften.

Selbst tragen kann er den Steuerzuwachs nur für eine kurze Zeit, denn die Rendite gibt es nicht her. Die professionellen Verbraucherschützer jammern, "der Handel" würde bereits seine Preise erhöhen, bleiben dafür aber den Beweis schuldig. In vielen Branchen sind ja in diesem Jahr die Einkaufspreise deutlich gestiegen. Jeder Einzelhändler sollte seine Kalkulation schon überarbeiten haben, denn die am Jahresultimo vorhandenen Waren/Lagerbestände bringen im nächsten Jahr einen deutlich reduzierten Nettoerlös. Wer das noch nicht getan hat, sollte das jetzt dringend tun.

Es gibt zwei Berechnungsmethoden, die zeigen in welchem Umfang die Kalkulation erhöht werden muss, um Einbußen bei der Betriebshandelsspanne zu vermeiden. Zwei Beispiele finden sie auf der gegenüberliegenden Seite.

Wichtig: Unterschiedliche Ist-Spannen machen auch unterschiedliche Margen-Veränderungen notwendig. Je niedriger der bisherige prozentuale EK, desto mehr muss zukünftig aufgeschlagen werden. Der Bundesverband des Textileinzelhandels hat mit dem Beratungsunternehmen Hachmeister eine Kalkulationshilfe ins Internet gestellt, die kostenlos heruntergeladen werden kann unter www.hachmeister-partner.de/index.php?id=130&no_cache=1

Die Mehrwertsteuererhöhung hat aber nicht nur Auswirkungen auf den Verkaufspreis bzw. die Kalkulationsgestaltung sondern auch auf die Kaufverträge, die über Jahresultimo abgewickelt werden. Fallen nämlich Auftrag, Lieferung, Rechungsstellung und Zahlung zeitlich über den 31. 12. auseinander, so sind unterschiedliche Behandlungen der Steuer bzw. der Vorsteuer zu beachten.

Grundsätzlich sind alle Lieferungen und Leistungen, die ab dem 1. 1. 2007 erfolgen, dem Steuersatz von 19 % unterworfen. Hierbei ist es unerheblich, wann die Rechnung ausgestellt oder die Zahlung geleistet wurden. Der höhere Steuersatz kann also nicht dadurch umgangen werden, dass vom Käufer eine Anzahlung geleistet wird oder die Rechnungsstellung im alten Jahr erfolgt. Ein Abschluss eines Kaufvertrages oder eines Werkvertrages im Dezember 2006 ist umsatzsteuerrechtlich bedeutungslos, denn es kommt auf den Zeitpunkt der Lieferung/Leistung bzw. der Abnahme an. Der Einzelhändler muss die Rechnung mit 19 % ausstellen und den Mehrwertsteuerbetrag ans Finanzamt abführen. Bei einer Anzahlung ist zunächst 16 % abzuführen, vom Restbetrag im neuen Jahr dann 19 %. Bei Teillieferung ist der jeweils zum Zeitpunkt der Teillieferung geltende Umsatzsteuersatz anzuwenden.

Auch beim Wareneinkauf sind einige Fallkonstruktionen zu beachten. Erfolgten beispielweise eine Lieferung im Dezember, die Rechnung aber erst im Januar, dann sind 16 % korrekt, aber nicht 19 %.

Für eine einfache Berechnung des Verkaufspreises bei gegebenem Einstandspreis, bzw. zur Erfassung der erzielten Handelsspanne bei gegebenem erzieltem Endpreis sorgt eine im Textileinzelhandel praktisch erprobte "Kalkulationsscheibe". Die Berechnungen sind produktunabhängig und deshalb auch für die Kalkulation in unserer Branche zu verwenden, vorausgesetzt, der Händler kalkuliert frei, ohne sich an die unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers zu halten. Die Kalkulationsscheibe ist zu bestellen bei ITE GmbH, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder Fax: 0221/92 15 09-10 zum Preis von 25 Euro für Mitglieder im Einzelhandelsverband, sonst 28 Euro jeweils zzgl. MwSt. und Versand.
aus Heimtex Orient 06/06 (Handel)