Energie-Gebäudepass kommt erst 2008


Anders als zunächst geplant, tritt die Neuregelung der Energie-Einsparverordnung inklusive Energie-Gebäudepass erst 2008 in Kraft und damit ein Jahr später als vorgesehen. Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, wird dann ein bedarfsorientierter Pass Pflicht. Auch wer Mittel aus staatlichen Förderprogrammen bekommen will, so die Deutsche Presse-Agentur, muss einen Bedarfsausweis vorlegen. Dieser am Bedarf orientierte Energiepass enthält Informationen über Gebäudezustand, Öl- oder Gasverbrauch und Wärmedämmung und soll Anreize für Sanierungen liefern.

Bei allen größeren Gebäuden kann der Eigentümer zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis wählen. Letzterer zeigt nur den reinen Energieverbrauch der Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung an.
aus FussbodenTechnik 06/06 (Handwerk)