Vorsicht Falle: Leser fragen - Sachverständige antworten


"Wir haben auf einem alten Estrich Fertigparkett mit Black Cherry-Deckschicht vollflächig verklebt. Die Verlegung des Bodens war mängelfrei. Nach vier bis fünf Monaten hat sich allerdings die Deckschicht abgelöst. Die Ablösungen sind nicht sichtbar, der Boden hört sich aber hell an, wenn man mit den Fingernägeln über die Randstellen streicht", beschreibt Oliver Erbsland von Erbsland Fußbodenbau in Weil am Rhein die Situation.

"Der Kunde verlangt nun den Tausch. Der Hersteller des Bodens ist aber der Meinung, dass die Nutzung nicht beeinträchtigt ist. Gibt es eine Toleranzgrenze in Prozent der Fläche bei Ablösung der Deckschicht?"

Heinz Brehm, Sachverständiger für das Parkettlegerhandwerk und das Bodenlegergewerbe: "Vom Hellklingen der Deckschicht im Randbereich auf eine Nutzschichtablösung zu schließen, ist schwierig. Wenn aber ein Kunde derartige Ansprüche geltend macht, sollte ein neutraler Fachmann hinzugezogen werden. Dieser Sachverständige wird das Parkett öffnen, und dann ggf. die Ablösung eindeutig festzustellen. Sollte es sich in diesem Fall tatsächlich um eine Ablösung der Nutzschicht handeln, hat der Kunde Anspruch auf einen neuen Parkettboden. Hier steht dann der Lieferant/Hersteller in der Verantwortung. Eine Nutzschichtablösung ohne Holzanhaftung zeugt von einer Fehlverleimung in der Produktion. Da jede Fehlverleimung früher oder später zum Abheben der Nutzschicht führt, gibt es keine Toleranzen.

Bestätigt sich die Theorie der Deckschichtablösung allerdings nicht, dann liegt die Ursache möglicherweise an Hohlstellen im Estrich oder einem fehlenden Verbund zum Untergrund. Hier dürfen bis zu 40 % des Elementes hohl liegen, ohne dass es sich um einen Mangel handelt."
aus Parkett Magazin 06/06 (Handwerk)