Verlegemuster im Überblick


Der Siegeszug des Mehrschichtparketts hat es mit sich gebracht, dass die meisten Endverbraucher heute an Schiffsböden denken, wenn sie einen Parkettboden meinen. Dass Parkett mehr ist als nur Schiffsboden, könnte eine Chance des Handwerks sein. Parkettleger besinnen sich deswegen immer häufiger auf klassische Verlegemuster. Allerdings herrscht hier ein großes Durcheinander bei den Bezeichnung. Lutz Söllner, Fachschaftsleiter Holz-/Fußbodentechnik am beruflichen Schulzentrum in Plauen, hat die wichtigsten Begriffe zusammengestellt.

Für die korrekte Bezeichnung eines Parkettmusters sollte zunächst der Fachname der Verlegung bestimmt werden. Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen acht Mustern: 1.Verbandsmuster (gerader Verband) 2.Fischgrätmuster (Winkelverband) 3.Altdeutscher Verband (Verband mit Querstäben) 4.Leiterverband (Deutscher Boden) 5.Würfelmuster (Quadratboden, auch Korbmuster genannt) 6.Kassettenmuster; 7.Flechtmuster; 8.Rauten-/Rhombenmuster.

An zweiter Stelle sollte die Verlegerichtung (gerade bzw. diagonal zur Wand) stehen und dann Zahl der Stäbe für die Musterzusammenstellung benannt werden. Außerdem ist die Art des Musterversatzes zwischen den Reihen für die Wirkung im Raum entscheidend. Bei einem regelmäßigen Versatz ist ein wiederkehrender Rhythmus erkennbar. Beispiele hierfür sind der halbe Versatz, d.h. den Versatz um das halbe Muster oder der wechselseitige Versatz, d.h. der Versatz wechselseitig zum Musterzentrum. Wenn kein wiederkehrender Rhythmus zu erkennen ist, spricht der Parkettleger vom unregelmäßigen oder wilden Versatz. Zu guter Letzt sollten zudem noch die Laufrichtung im Muster (rechtslaufend, linkslaufend) bezeichnet werden und möglicherweise noch die Musterumrahmungen genauer definiert werden.
aus Parkett Magazin 06/06 (Handwerk)