Dr. Hans Winter: Berufsperspektiven im Handwerk

Führungskraft im Qualitätsmanagement

In der Industrie sind Qualitätsmanagementsysteme inzwischen weit verbreitet. Immer mehr Handwerksunternehmen wollen ebenfalls dieses
Management-Instrument einführen, um die Betriebsabläufe zu verbessern, die Kosten zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken - zumal auch ihre Kunden zunehmend bestimmte Qualitätsstandards verlangen. Dr. Hans Winter gibt Tips, wie sich Handwerker entsprechend weiterbilden können: Zur Führungskraft im Qualitätsmanagement.

Der Aufbau betriebsbezogener Qualitätsmanagementsysteme (QMS) gilt als spezifische Unternehmeraufgabe, bei der alle Betriebsbereiche im Rahmen der Qualitätsplanung, -prüfung und -lenkung erfasst werden. Sie begleiten statt einer punktuellen Endkontrolle den Produktionsprozess von Anfang an, so dass sich Fehlerquellen leichter beheben, Beanstandungen eher umgehen lassen.

Vorbereitungslehrgänge

Die Fortbildungsmaßnahme "Führungskraft im Qualitätsmanagement" richtet sich an die zukünftigen QM-Beauftragten in den Betrieben: An Unternehmer und Führungskräfte auf allen Ebenen, die sich mit dem Aufbau und der Pflege eines QMS beschäftigen. Die Kurse zur Vorbereitung auf diese Fortbildungsprüfung werden in Vollzeitform und/oder berufsbegleitend angeboten. Sie vermitteln nicht nur die Grundlagen eines leistungsfähigen Qualitätsmanagements, sondern auch die Methoden der Qualitätssicherung: Einführung von QM-Systemen nach der international gültigen Normenreihe DIN EN ISO 9000 ff und Anleitung der Mitarbeiter zur Qualitätssicherung. Nur ausgebildete Qualitätsmanagement-Fachkräfte können die notwendigen qualitätssichernden Schritte einleiten.
Zwölf Seminarbausteine für ein effizientes

Qualitätsmanagement

Die Fortbildung zur "Führungskraft im Qualitätsmanagement" wird nach dem Rahmenlehrplan des Instituts für Technik der Betriebsführung im Handwerk (ITB) in Karlsruhe durchgeführt. Die Lehrgangskonzeption umfasst 12 Ausbildungsblöcke, die zu 4 Modulen mit in sich abgeschlossenen Themen von jeweils acht Stunden, also insgesamt 96 Stunden zusammengefasst sind. Je nach Interessenlage können auch einzelne Module besucht werden. Wird jedoch die Qualifikation zur "Führungskraft im Qualitätsmanagement" angestrebt, sind die Kenntnisse in diesen vier Modulen nachzuweisen:

1. Modul: Bedeutung, Grund- lagen und Bausteine eines Qualitätsmanagements (Einführung, Aufbau eines Qualitätsmanagements, Mitarbeitereinbeziehung und Förderung des Qualitätsbewusstseins, rechtliche Aspekte)

2. Modul: Aufbau eines normenorientierten Qualitätsmanagementsystems (Konzeption, Festlegung und Beschreibung der Kernprozesse, Beschreibung des QM-Systems, QM-Handbuch, Überprüfung der Umsetzbarkeit und Wirksamkeit)

3. Modul: Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements

4. Modul: Gestaltung von Managementsystemen (Beschreibung von Managementprozessen, Sicherung der Prozessfähigkeit)

Prüfungsziel und Zulassungsvoraussetzungen

§1 der "Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Führungskraft im Qualitätsmanagement" formuliert das Ziel so: Durch sie ist festzustellen, "ob der Prüfling die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen besitzt, um Qualitätsmanagementaufgaben in Unternehmen des Handwerks lösen zu können".

Zulassungsbedingung ist die bestandene Meisterprüfung in einem Handwerksberuf oder - abhängig von den "Besonderen Rechtsvorschriften" einer Handwerkskammer - eine Gesellentätigkeit von mindestens drei beziehungsweise fünf Jahren. Weiterhin kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung, Bestehen der Prüfung und Berechtigung

Die Prüfung ist in fünf Gebiete (Fächer) gegliedert:
1. Grundlagen des Qualitätsmanagements,
2. Organisation des Qualitätsmanagements,
3. Technik im Qualitätsmanagement,
4. Rechtliche Grundlagen,
5. Mitarbeitermotivation.

Alle Gebiete sind schriftlich zu prüfen. Entsprechend den "Besonderen Rechtvorschriften" einer Handwerkskammer ist die schriftliche Prüfung durch eine mündliche zu ergänzen oder sind einzelne Gebiete nach dem Ermessen des Prüfungsausschusses mündlich zu prüfen, sofern das Bestehen der Prüfung von der mündlichen Prüfung abhängt. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Durchschnitt aller Prüfungsgebiete mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Ergänzend heißt es in einzelnen Fortbildungsprüfungsordnungen, dass in keinem Prüfungsgebiet die Leistung mit "ungenügend" und in nicht mehr als einem Gebiet mit "mangelhaft" bewertet sein darf. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung betrifft nur jene Fächer oder Prüfungsteile, in denen keine ausreichenden Leistungen erzielt wurden.*)

Der erfolgreiche Prüfungsabsolvent ist berechtigt, den bundesweit anerkannten Titel "Führungskraft im Qualitätsmanagement" zu führen. Die Handwerkskammer stellt über die bestandene Abschlussprüfung ein Zeugnis aus, in dem das Prüfungsergebnis in einer Gesamtnote ausgewiesen wird.
aus Parkett Magazin 05/01 (Handwerk)