Who is Who im Sachverständigenwesen

Ralf Gagewi

IFF-Fußboden Gutachter Gagewi
Niederlassung Thüringen
Haardtweg 4b 98660 Themar


Tel.: 036873/6 00 06
Fax: 036873/6 00 60
Mobil: 0171/2 18 05 44

Büro Rheinland-Pfalz
Landshuberstr. 8
56235 Ransbach-Baumbach


Tel: 02623/90 07 11
Fax: 02623/90 07 10
E-Mail: ralfgagewi@web.de
Internet: industriefussbodengutachter.de

Bestellung

Von der Industrie- und Handelskammer Süd-Thüringen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Industriefußböden.

Beruflicher Werdegang

Baufacharbeiter mit Abitur
1983-1987 Studium Dipl.-Ing. Bauwesen, Konstruktiver Hochbau
1987-1990 Projektierungsingenieur in einem Projektierungsbüro für Wasserwirtschaft
1990-1993 Vertriebsingenieur im Säurebau: Angebots- und Vertragsbearbeitung, Baustellenvorbereitung und -abwicklung, Koordinierung von Beschichtungsarbeiten bei Industriefußböden
1993-2001 zunächst Mitarbeiter eines Sachverständigen, später freiberuflicher Sachverständiger in einem namhaften Sachverständigenbüro in Koblenz
Dezember 1998 Bestellung zum ö.b.v. Sachverständigen für Industriefußböden von der IHK Süd-Thüringen
ab 1999 freiberuflicher Sachverständiger
2006 Gründung des Ing.- und Sachverständigenbüro IFF-Fußboden Gutachter Gagewi

Aktuelles Tätigkeitsspektrum

Gerichts-, Schieds-, und Privatgutachten
Beweissicherungsgutachten
Gutachterberatungstermine
Gutachterliche Berichterstattungen
Materialprüfberichte
Planung von Fußbodenkonstruktionen
Belegreifprüfungen
Prüfung der Rutsch- und Begehsicherheit
Sanierungsempfehlungen
Objektbegleitende Prüfmaßnahmen

Praxisbeispiel

In einem sehr repräsentativen Altbau wurde im Rahmen einer Umnutzung ein neuer Büro-Bereich eingerichtet. Um den hohen Ansprüchen für den Kundenkreis gerecht zu werden, wurde ein als exklusiv beworbener oberflächenfertiger Estrich ausgeschrieben und eingebaut. Die räumliche Trennung der verschiedenen Bürobereiche erfolgte über verschiebbare Glaselemente, um so das Credo des Unternehmens zur Transparenz zu dokumentieren und den Fußboden als durchgehende Gesamtfläche wirken zu lassen.

Nach Fertigstellung der Flächen zeigten sich streifenförmige Ansätze vor den aufgehenden Wänden, Schattierungen und wolkige Bereiche. Teilweise existierte eine regelrechte Schlämpeschicht (Entmischung von Wasser und Zement) sowie kreisrunde Bereiche in der Oberfläche des terrazzoähnlichen Estrichs.

Da der ausführende Unternehmer von dem Oberflächenbild seines Estrichs wahrscheinlich ebenso wenig wie der Bauherr überzeugt war, versuchte er, durch massives Schleifen die Unebenheiten zu entfernen. Dies führte dazu, dass sich die im Estrich eingebauten Fugenprofile verformten und verbogen. Außerdem traten erhebliche, parallel verlaufende Risse im angrenzenden Estrich mit erheblichen Kanten- und Gesteinskornausbrüchen auf. Ebenheitsmessungen nach DIN 18202 ergaben, dass der Estrich trotz des Abschleifens die zulässigen Grenzwerte bei der Ebenheit überschritt.

Dem ausführenden Unternehmer war es leider nicht gelungen, auch nur annähernd einen oberflächenfertigen Estrich herzustellen. Der gesamte Estrich musste zurückgebaut und neu hergestellt werden.

Bei oberflächenfertigen Estrichen ist eine klare, deutliche Beratung und Vorbereitung des Bauherren auf zu erwartende optische Unregelmäßigkeiten notwendig. Es hilft nur, dem Auftraggeber eine Bandbreite von Referenzobjekten und nicht eine 10 x 10 cm große, besonders gelungene "Musterplatte" zu zeigen. Weiterhin ist ein hohes Maß an handwerklichem Können und Erfahrung erforderlich. Nacharbeiten sind mit einem wesentlich höheren Aufwand und größerer Sorgfalt durchzuführen.

Brancheneinschätzung

In den letzten Jahren ist durch das Voranschreiten von Wissenschaft und Technik eine Vielzahl neuer, innovativer Materialien und Arbeitstechnologien eingeführt worden, die sowohl für den Handwerker und Unternehmer als auch für den Sachverständigen eine ständige Herausforderung bedeuten. Neues Wissen und Know-how muss aufgenommen und umgesetzt werden.

Zusätzlich entsteht durch die Harmonisierung der Normen und Richtlinien auf EU-Ebene eine immer größer werdende Fülle an Vorschriften mit veränderten Anforderungen.

In unserer schnelllebigen Zeit ist es weiterhin sehr wichtig, Auftraggebern und Bauherren deutlich zu machen, dass jedes neue Objekt, jede neue Fußbodenkonstruktion ein Unikat, also ein Einzelstück ist, das durch die am Bau Beteiligten immer wieder neu geschaffen wird.

Zu hoffen ist, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise möglichst schnell überwunden wird, damit Bauherren erforderliche Investitionen in ihre Immobilien vornehmen können. Für die am Bau beteiligten Firmen und Handwerker ist wichtig, dass sie in ausreichendem Umfang und auch zu fairen Konditionen erforderliche Kredite erhalten, um unsere Bauwirtschaft leistungsfähig zu halten.
aus FussbodenTechnik 04/10 (Personalien)