Berufsgenossenschaft prüft Einhaltung des Arbeitssicherheitsgesetzes


Die Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (BGE) prüft zur Zeit auch in klein- und mittelgroßen Unternehmen, ob diese die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt bzw. sich selbst sicherheitstechnisch über einen entsprechenden Fernlehrgang fortgebildet haben. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Arbeitssicherheitsgesetz in Verbindung mit den Unfallverhütungsvorschriften "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", BGV A2. BTE-Tipp: Wer im Textil-, Lederwaren- und Schuheinzelhandel noch Handlungsbedarf hat, sollte sich an die "Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH - Einrichtung der Handels- und Dienstleistungsverbände (GfP)" wenden. Die GfP hat mit Unterstützung der BGE in Kooperation mit regionalen Fachärzten für Arbeitsmedizin und Fachkräften für Arbeitssicherheit ein günstiges Betreuungspaket speziell für den Einzelhandel erstellt. Weitere Informationen bei der GfP, Tel. 0108-1910040 (zum Ortstarif), E-Mail: info@asd.de oder im Internet unter www.asd.de.
aus Haustex 06/07 (Handel)