Armstrong World Industries, Inc.

Armstrong reicht Sanierungsplan im Chapter 11-Verfahren ein


Armstrong hat im Zuge des Chapter 11-Verfahrens beim Konkursgericht in Delaware einen Sanierungsplan eingereicht. Der Bodenbelags- und Deckenkonzern hatte im Dezember 2000 einen Antrag auf Gläubigerschutz nach Kapitel 11 des amerikanischen Insolvenzrechts gestellt, nachdem massive Schadensersatzanforderungen an ihn gestellt worden waren, die auf eine Verwendung von asbesthaltigen Fliesen in den 60er Jahren zurückgehen. Insgesamt sind über 600 Klagen anhängig, die sich auf Schadensersatzforderungen in Höhe von 852 Mio. $ summieren.

Der Sanierungsplan ist ein entscheidender Schritt zur Reorganisation von Armstrong. Chairman und CEO Michael D. Lockhart wies darauf hin, dass er vom Ausschuss der amerikanischen Asbest-Kläger, den Vertretern künftiger Asbest-Kläger und vom Ausschuss der ungesicherten Gläubiger unterstützt werde. Das Dokument, das 62 Seiten umfasst, ist im Internet zu finden. Eine Aufforderung zur Abstimmung über den Sanierungsplan kann allerdings erst ergehen, wenn das Konkursgericht eine Offenlegungserklärung genehmigt hat, die Armstrong ebenfalls einreichen will.
aus BTH Heimtex 11/02 (Wirtschaft)