Armstrong World Industries, Inc.

Armstrong und das Chapter 11-Verfahren


Armstrong befindet sich seit einigen Jahren unter dem sogenannten Chapter 11, dem "Gläubigerschutz-Verfahren", der amerikanischen Entsprechung zum deutschen Insolvenzverfahren. Die europäischen Aktivitäten sind davon nicht betroffen.

Hintergrund ist das frühere Asbest-Geschäft von Armstrong; wobei das Unternehmen nie selbst Asbest produziert, sondern nur asbesthaltige Produkte vertrieben hat, die unter anderem zur Isolierung von Gebäuden eingesetzt werden. In den 80er Jahren wurden die ersten Klagen gegen Armstrong eingereicht: hauptsächlich von den Verarbeitern dieser Materialien, die gesundheitliche Beeinträchtigungen reklamierten. Immer mehr Prozesse drohten, die Zahl der Kläger stieg in die Zigtausende...

Die aus diesen Klagen drohenden Schadensersatzforderungen erreichten schwindelerregende Höhen; das Armstrong-Management sah den Fortbestand des Konzerns gefährdet und begab sich unter Chapter 11.

Chapter 11 und deutsches Insolvenzrecht unterscheiden sich in wesentlichen Punkten voneinander: Vereinfacht gesagt, werden hierzulande bei Insolvenzverfahren in der Regel relativ schnell die Aktiva liquidiert, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen - und sei es nur zu einem geringen Prozentsatz.

In den USA wird dagegen unter dem Schutz des Chapter 11 primär die finanzielle Restrukturierung des illiquiden Unternehmens angestrebt. Es kann sein Geschäft unverändert weiter betreiben, darf sogar aus dem Cash-Flow Investitionen vornehmen. Wobei das in Deutschland genauso ist.

Die Gläubiger müssen innerhalb einer bestimmten Frist ihre Ansprüche anmelden, auf deren Basis dann ein Restrukturierungsplan erarbeitet wird, der dem Insolvenzrichter zur Genehmigung vorgelegt wird.

Bislang fanden die Restrukturierungspläne von Armstrong keine Billigung bei den Insolvenzrichtern. Die letzte Version sieht die Neugründung einer Gesellschaft vor, von der 70% der Anteile an die Kläger gehen und 30% an die Alt-Aktionäre, Banken und Lieferanten.

Das tägliche Geschäft wird davon kaum berührt. So betont Armstrong-CEO und Chairman of the Board Michael Lockhart denn auch, dass operativ ein "sehr gutes Ergebnis" geschrieben würde - und zwar sowohl in der Bodenbelagssparte wie auch bei Deckensystemen.
aus BTH Heimtex 09/05 (Wirtschaft)