Internet

Vorsicht beim Abschreiben


Das OLG Köln hat aktuell (6 U 82/11) entschieden, dass die Übernahme von Werbetexten oder Produktbeschreibungen anderer Online-Anbieter auf die eigene Website zu Werbezwecken urheberrechtlich verboten ist. Im vorliegenden Fall hatte ein Schuh-Shop im Internet eigene Texte entwickelt, die prompt vom Wettbewerb abgekupfert wurden. Der Urheberrechtsschutz wurde mit der eigenen kreativen Leistung beim Verfassen dieser Texte begründet. Ein Verbot der Übernahme ohne Erlaubnis und im Zweifel auch eine Schadenersatzzahlung war die Folge. Fazit: Je individueller die Texte der eigenen Homepage gestaltet sind, desto mehr sind diese vor Nachahmern geschützt. Wer Texte anderer Anbieter oder auch des Herstellers einfach übernimmt, riskiert Prozess und Bußgelder.
aus Haustex 02/12 (Recht)