PU-Siegel Antislip von CC-Dr.Schutz

Rutschhemmung von R9 auf R10 verbessern

Häufigkeit und Schwere von Sturzunfällen werden oft unterschätzt. Laut statistischen Daten der Unfallversicherungsträger liegen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle bei betrieblichen Tätigkeiten seit Jahren an der Spitze des Unfallgeschehens. Präventiv müssen Bodenbeläge in öffentlichen Gebäuden und Gewerbebetrieben rutschhemmend ausgestattet sein. CC-Dr. Schutz hat mit dem PU-Siegel Antislip ein Produkt entwickelt, mit dem sich die Rutschhemmung von elastischen Bodenbelägen nachträglich von R 9 auf R 10 verbessern lässt.

In Deutschland schreibt die Arbeitsstättenverordnung grundsätzlich vor, dass Fußböden rutschhemmend ausgeführt sein müssen. Diese allgemein gehaltene Forderung wird in der Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 181 für die Anwendung in den Einzelfällen der Praxis konkretisiert. Diese Regel ist verbindlich für alle Gewerbetreibenden und alle öffentlichen Einrichtungen. Damit hat jeder Gewerbetreibende und jede öffentliche Einrichtung dafür Sorge zu tragen, dass alle Fußböden rutschhemmend entsprechend der Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 181 sind. Wer diese Regel nicht erfüllt, verliert im Falle eines Unfalls seinen Versicherungsschutz.

Für den Verleger bedeutet dies, dass er seinen Kunden ausschließlich Beläge verlegen darf, die diese Regel erfüllen. Ändern sich die Regeln, muss der Boden normalerweise ausgetauscht oder aber nachgerüstet werden.

Wo gilt welche Rutschhemmung?

Das Verfahren zur Prüfung der Rutschhemmung ist in DIN 51130 geregelt. Das in dieser Norm beschriebene Begehverfahren der "Schiefen Ebene" führt zur Bestimmung eines Neigungswinkels, der für die Einordnung des Bodenbelages in eine von fünf Bewertungsgruppen maßgebend ist (vgl. Tabelle rechts). Die Bewertungsgruppe dient als Maßstab für den Grad der Rutschhemmung, wobei Beläge mit der Bewertungsgruppe R 9 den geringsten und mit der Bewertungsgruppe R 13 den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung genügen. Das Ergebnis der Prüfung nach DIN 51130 ist nicht vergleichbar mit anderen Bestimmungsmethoden zur Beurteilung der rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen, d.h. eine abweichende Prüfung (z. B. des so genannten Gleitreibungskoeffizienten nach DIN EN 51131) kann nicht für eine Zuordnung zu einer R-Gruppe herangezogen werden.

Zwischen beiden Messverfahren gibt es einen wesentlichen Unterschied: Die "Schiefe Ebene" ist ein stationäres Messverfahren, d.h. die Messung kann nicht auf der Baustelle durchgeführt werden. Anders bei der Messung des Gleichtreibungskoeffizienten. Darum bezeichnet man das zweite Verfahren auch als mobiles Verfahren.

Ausgehend von den Betriebsund Unfallerfahrungen der Unfallversicherungsträger werden in der BGR 181 Arbeitsräume und bereiche unterschiedlich hoch in die Bewertungsgruppen R 9 bis R 13 eingeordnet (vgl. Übersicht). Die Arbeitsbereiche sowie die dort geltenden Anforderungen an die Rutschhemmung der Bodenbeläge sind im Anhang der Regel zusammengestellt.

Bei der Auswahl geeigneter Bodenbeläge ist immer auf den RWert zu achten. Für den Fall der Nutzungsänderung im öffentlichen Bereich oder auf Gewerbeflächen muss auch der R-Wert entsprechend den meist höheren Anforderungen genügen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Viele Grundschulen werden zur Zeit in offene Ganztagesschulen umfunktioniert. Dies bedeutet, dass die Kinder über Mittag dort bleiben. Durch Kantinen erhöhen sich die Anforderungen von elastischen Bodenbelägen von R 9 auf R 10. Für den Betreiber stellt sich die Frage, ob es eine Alternative zum kostenintensiven Austausch des Bodenbelages gibt. Eine wirtschaftlichere Lösung ist der Auftrag des PU-Siegels Antislip. Hersteller CC-Dr. Schutz garantiert, dass der R-Wert von elastischen Bodenbelägen dadurch auf R 10 erhöht wird. Dies belegen auch die Prüfzertifikate des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitssicherheit (BIA).

"Strapazierfähiger Siegelfilm"

"Das PU-Siegel Antislip bildet einen extrem strapazierfähigen Siegelfilm mit ausgezeichneter Beständigkeit gegen farblose Desinfektionsmittel und kann bei Bedarf nach entsprechender Nutzungszeit saniert werden. Der hervorragende Verlauf macht die Applikation einfach und anwendungssicher", verspricht Marketing- und Vertriebsleiter Frank Knott.

Eine weitere Anwendung ist für folgenden Fall denkbar: Ein Planer entscheidet sich für einen besonderen Belag, der die Anforderungen an die Rutschemmung nicht erfüllt. Oder ein Objekt weist in Teilbereichen unterschiedliche Anforderungen auf, soll aber möglichst mit einem identischen Belag versehen werden. Hier blieb bislang nichts anderes übrig, als in allen Bereichen einen Belag zu verlegen, der werkseitig die erforderliche Rutschhemmung aufweist. Von nun an kann die komplette Fläche mit einem einheitlichen Belag ausgestattet werden und der Teilbereich mit der erhöhten Anforderung kann mit dem PU-Siegel Antislip nachgerüstet werden.

CC-Dr. Schutz empfiehlt das Produkt für alle glatten und geringfügig strukturierten PVC-, Linoleum- und Gummibeläge mit Ausnahme leit- bzw. ableitfähiger Varianten. Das PU-Siegel kann auch auf werkseitig PU-vergüteten Qualitäten eingesetzt werden.

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Auszug vorgeschriebene R-Klassen nach BGR 181

Schulen und Kindergärten:
- Eingangsräume, Flure, Pausenhallen R 9
- Klassen- und Gruppenräume R 9
- Treppen R 9
- Toiletten und Waschräume R 10
- Lehrküchen in Schulen/Kindergärten R 10
- Maschinenräume für Holzbearbeitung R 10
- Fachräume für Werken R 10
- Pausenhöfe R 11 oder R 10

Zum Vergleich andere Bereiche:
- Fahrzeug-Stellplätze in Feuerwehr-Häusern R 12
- Schalterräume in Geldinstituten R 9
- Parkbereiche in Garagen ohne Witterungseinfluss R 10
- Parkflächen im Freien R 11 oder R 10
aus FussbodenTechnik 02/06 (Sortiment)